Servus Graver,
diese Grafik ist sicher falsch. Wahrscheinlich völlig frei erfunden und mit einem Stift einfach so hingekritzelt von einem Ökofuzzi.
bimpf hat geschrieben:man kann aber doch die einführung der begrenzungen außerorts und innerorts nicht mit einem limit auf autobahnen gleichsetzen...
HarrySpar hat geschrieben:Servus Graver,
diese Grafik ist sicher falsch. Wahrscheinlich völlig frei erfunden und mit einem Stift einfach so hingekritzelt von einem Ökofuzzi.
HarrySpar hat geschrieben:Servus Graver,
diese Grafik ist sicher falsch. Wahrscheinlich völlig frei erfunden und mit einem Stift einfach so hingekritzelt von einem Ökofuzzi.
schnecke hat geschrieben:Du bringst null fakten und wenn es dann einer tut und die sind nicht in deinem sinn dann sind die gefälscht. Harry dein verhalten gleicht immer mehr einem internet troll.
Kajo hat geschrieben:.... Nach meiner persönlichen Einschätzung spaltet sich die Nation an diesem Thema und genau aus diesem Grund wird es auch nicht angegangen.
F800är hat geschrieben: oder sollen wir Dir schlichtweg alles glauben was Dir so in den Sinn kommt?
F800är hat geschrieben:Alles klar
Aber dann kann ich deine Beiträge in diesem Zusammenhang auch einfach nicht ernst nehmen, das musst Du auch gar nicht persönlich nehmen, bist bestimmt ein ganz netter, nur in dieser Hinsicht anscheinend nicht kompromissbereit ;)
*Übrigens: In eurer tollen, alles erklärenden Grafik ist übrigens so ziemlich alles aufgeführt außer die Verbreitung des ABS. Die übrigens so ca um 1970-80 herum begann, mal schauen - wo begann der Abwärtstrend?...
PS: Übrigens! Wollte es noch einmal gesagt haben .
Eine Begrenzung für Pkws nähert die gefahrenen Geschwindigkeiten der verschiedenen Fahrzeugarten an und harmonisiert somit den Verkehrsfluss auf Autobahnen. Gleichzeitig kann mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung die Kapazität je Fahrstreifen um 100 Kfz/h erhöht werden.
Für die unbegrenzten Streckenabschnitte wurden Unfallkostenraten (fahrleistungsbezogene Unfallkosten) von 13 EUR je 1000 Kfz*km (4-streifig) bzw. 19 EUR je
1000 Kfz*km (6-streifig) ermittelt. Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen sinken die Unfallkostenraten auf 10/14 EUR je 1000 Kfz*km bei 130 km/h Höchstgeschwindigkeit
bzw. 8/11 EUR je 1000 Kfz*km bei 120 km/h mittlere Höchstgeschwindigkeit. Die Autobahnen werden für jeden Verkehrsteilnehmer sicherer. Es ereignen sich weniger
Unfälle. Die Zahl der Unfälle geht um 25 % zurück. Besonders die Anzahl der schweren Unfälle ist rückläufig. Auch bei der Anzahl der Verletzten ist mit einem Rückgang von 20 % zu rechnen.
Bei einer Begrenzung der Geschwindigkeit auf 130 km/h entstehen 22,5 Mio. EUR im Jahr weniger Unfallkosten auf den aktuell noch unbegrenzten Streckenabschnitten. Demgegenüber stehen zusätzliche Zeitkosten von 17,2 Mio. EUR, die durch die längeren Fahrzeiten entstehen. Damit würde sich ein jährlicher Nutzen von rund 5,3 Mio. EUR ergeben, wenn die Geschwindigkeit der Pkw auf 130 km/h begrenzt wird.
Eine stärkere Begrenzung der Geschwindigkeit auf 120 km/h senkt die Unfallkosten deutlich um 36,7 Mio. EUR auf 54,4 Mio. EUR im Jahr. Durch die geringere
Geschwindigkeit erhöht sich jedoch die Fahrzeit weiter und verursacht zusätzliche 37,3 Mio. EUR Zeitkosten, so dass es keinen wirtschaftlichen Auswirkungen bei einer
Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h gibt.
Aus den Ergebnissen der Untersuchung geht hervor, dass bei einer angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw von 130 km/h auf den vorhandenen unbegrenzten Streckenabschnitten ein Nutzen für die Allgemeinheit entsteht.
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