Und ja: Die Beweislastumkehr ist eine freiwillige Leistung. Und trotzdem macht BMW keine EInschränkungen hinsichtlich einer Werkstattbindung. Wo denn? Das können sie m.E. auch gar nicht, denn die EU-Verordnung schließt doch explizit Garantieleistungen ein. Ich finde, eindeutiger geht es nicht.
Du zitierst ja richtig:
Diese Herstellergarantie ist immer freiwillig, auf eine bestimmte Laufzeit und/oder Neuwagenteile beschränkt und meistens an Bedingungen wie regelmäßige Inspektionen und das lückenlose Führen eines Scheckhefts geknüpft.
Dieses Scheckhefts kann aber auch eine freie Werkstatt ausfüllen. Das ist der Punkt. Die EU hat die Hersteller verpflichtet, den freien Werkstätten alle erforderlichen Dokumente zugängig zu machen, damit sie genau nach Herstellervorgabe arbeiten können. Und daher sind sie auch berechtigt, das Scheckheft auszufüllen, womit die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen erfüllt wären.