Garantie gibt es bei BMW für Neufahrzeuge nicht, sondern 2 Jahre "erweiterte Händlergewährleistung". Erweitert vor allem deshalb, weil im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung keine Beweislastumkehr zu deinen Ungunsten gilt.
Formal musst du den Service wohl nicht bei BMW machen lassen, das steht jedenfalls nicht im "Qualitätsbrief" und es wäre zumindest im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung auch nicht rechtens. Eine freie Werkstatt kann schließlich auch nach Herstellervorgaben arbeiten, sie sollte das aber unbedingt auf der Rechnung vermerken.
Nach einem 2010 gefällten Urteil durch die EU-Kommission ist eine solche Einschränkung durch die Hersteller nicht mehr erlaubt. Freie Werkstätten haben das Recht, Fahrzeuge auch in der Gewährleistungsfrist zu warten oder zu reparieren, ohne dass der Besitzer seine Garantieansprüche verliert.
http://www.n-tv.de/auto/Freie-oder-Vert ... 59591.htmlDie freien Werkstätten, die ich so kenne, raten aber ihren Kunden trotzdem, während der ersten beiden Jahr zur Vertragswerkstatt zu gehen, und das sicher nicht ohne Grund. Denn deine Gewähleistungsansprüche musst du im Fall der Fälle nicht gegenüber BMW durchsetzen, sondern gegenüber dem Händler. Und der wird da möglicherweise anders mit umgehen, wenn er selbst die Inspektionen durchgeführt hat. Die Einfahrkontrolle und auch die 10Tkm Inspektion sind auch nicht so wahnsinnig teuer, als dass ich da lange überlegen würde.
Die Garantieverlängerung "CARGarantie" ist eine reine Versicherungsleistung, die hat mit dem Hersteller direkt nichts zu tun, verlangt aber i.d.R. trotzdem, dass alle Wartungsarbeiten beim Vertragshändler durchgeführt werden. Denn irgendwie müssen sie ja im Fall der Fälle einen Grund finden, dir Leistungen zu verwehren ...