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Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 07.04.2020, 14:11
von Andreas vwWe
Stimmt! Leider muss ich den Rursee immer passieren, um überhaupt in die Gegend zu kommen. Aber das erledige ich morgens und abends, dann ist es nicht ganz so schlimm.

Gruß

Andreas

Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 29.04.2020, 08:38
von Lardlad
Die Ausgangsbeschränkungen des Saarlandes waren denen in Bayern recht ähnlich, wenn nicht identisch. Gem Saarländischem Verfassungsgericht sind die aber wohl rechtswidrig....s. AZ. Lv7/20, siehe auch T-Online. Wie sieht es dann in Bayern aus?

Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 29.04.2020, 09:52
von f800gt
Lardlad hat geschrieben:Die Ausgangsbeschränkungen des Saarlandes waren denen in Bayern recht ähnlich, wenn nicht identisch. Gem Saarländischem Verfassungsgericht sind die aber wohl rechtswidrig....s. AZ. Lv7/20, siehe auch T-Online. Wie sieht es dann in Bayern aus?

da muss noch jemand die selbe Verfassungsbeschwerde einreichen...

Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 29.04.2020, 10:45
von HarrySpar
Meine F800S steht noch immer in der TG unter der Winterplane. Dann weißt Du, wie in Bayern die Regelung ist. :?
Harry

Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 29.04.2020, 11:06
von Lardlad
Ist da etwa Einsichtsfähigkeit erkennbar ? scratch

Die Einlagerung in der TG kann natürlich auch mit der aktuellen Wetterlage zusammenhängen.

Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 29.04.2020, 11:17
von Gante
Lardlad hat geschrieben:Ist da etwa Einsichtsfähigkeit erkennbar ? scratch

Wenn dann demnächst mal die Beschränkungen gelockert werden, muss das aber hart sein, wenn man zu denen gehört, die so viel mehr Einsicht haben und deswegen weiß, dass die Beschränkungen doch eigentlich noch viel härter und noch viel länger sein müssten.

Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 29.04.2020, 12:00
von Lardlad
f800gt hat geschrieben:
Lardlad hat geschrieben:Die Ausgangsbeschränkungen des Saarlandes waren denen in Bayern recht ähnlich, wenn nicht identisch. Gem Saarländischem Verfassungsgericht sind die aber wohl rechtswidrig....s. AZ. Lv7/20, siehe auch T-Online. Wie sieht es dann in Bayern aus?

da muss noch jemand die selbe Verfassungsbeschwerde einreichen...


...mit der Begründung mangelnder Geeignetheit der Maßnahme hinsichtlich "Vergnügungs- und Spaßfahrten" mit Motorrädern/Kraftfahrzeugen zur Erzielung der angestrebten Ziele: Unterbrechung von Infektionsketten und Vermeidung von Überlastung des Gesundheitssystems (beides zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit). Nach wiederholtem Bekunden des MP Söder ist eine Überlastung des Gesundheitssystems gegenwärtig, dank der frühzeitig und konsequent vorgenommenen Maßnahmen der Landesregierung clap , nicht zu befürchten. Die Entstehung von Infektionsketten ist beim Motorradfahren nach menschlichem Ermessen auszuschließen. Infektionsketten sind denkbar bei Menschenansammlungen z.B. am Motorradtreff, Parkplatz, Aussichtspunkt o.ä, wenn sich Menschengruppen bilden. Bei einzelnem Auftreten des Motorradfahrers oder Auftreten lediglich mit Personen des eigenen Hausstandes ist eine Erhöhung der Infektionsgefahr durch die Vergnügungs- und Spaßfahrt ebenso auszuschließen. Insoweit ist für das erstrebte Ziel die Maßnahme nicht hilfreich. Im Gegensatz dazu können Sperrungen und Halteverbote an bekannten Treffpunkten, Überwachung und Auflösung von Gruppen (Wanderer, Radfahrer, Reiter, Jäger, Konsumenten/Besucher in Einkaufsstraßen/Zentren {sog. Shopping-Malls] etc. und ja, auch Motorradfahrer) durch Ordnungskräfte genau das Ziel der Unterbrechung/Verhinderung von Infektionsketten erreichen.

Insoweit muss es von den Ordnungskräften durchgesetzt werden Gruppenbildungen, insbesondere mit Unterschreitung von Mindestabständen von 1,5 - 2 Metern, zu unterbinden.

Das Verbot von "Vergnügungs- und Spaßfahrten" mit Motorrädern/Kraftfahrzeugen kann aus den o.g. Gründen nicht als geeignete Maßnahme des Infektionsschutzes (und somit Durchsetzung des in Art. 2 Abs.2 GG hinterlegten Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, analog Art 99 Verfassung des Freistaates Bayern) angesehen werden. Insoweit muß ein Eingriff in das Grundecht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. Art 2. Abs. 1 GG, analog dazu Art. 101, 102 Abs. 1 i.V.m Art. 98 Verfassung des Freistaates Bayern ) und Freizügigkeit (Art. 11 GG, analog dazu Art. 109 Verfassung des Freistaates Bayern) , den diese Maßnahme bedeutet, m.E. als nicht erforderlich (weil ungeeignet) , mithin als unverhältnissmäßig angesehen werden. Das Verbot wäre somit rechtswidrig.

Soviel von meiner Seite, gibt's hier Volljuristen, die dem etwas hinzuzusetzen, abzuändern oder entgegenzustellen haben ? Wären diese Volljuristen auch bereit rechtliche Schritte in die Wege zu leiten, um das "Fahrverbot" (in Bayern) auszuräumen? Zahlreicher clap clap clap clap clap wäre den/der/dem -jenigen von vielen Seiten sicher.

Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 29.04.2020, 13:11
von wzmeisteroehme
Also ich bin am Sonntag wieder mal eine Runde gefahren . In Bayern . Mir ist Polizei entgegen gekommen und zeitweise auch hinterher gefahren . Mit N im Landkreis AN und FÜ müsste schon auffallen .
Aber das hat die nicht gestört . Bei jetzt drei Touren noch keine Probleme gehabt .

Ich glaub selbst die Polizei nimmt das ganze nicht so ernst .

Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 29.04.2020, 13:28
von HarrySpar
Also ICH trau mich noch nicht zu fahren.
Und ja, Stand heute sehe ich nicht ein, warum ich nicht Motorrad fahren darf!!!
Dabei infiziere ich niemanden.
Harry

Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 29.04.2020, 14:36
von Langstreckler
HarrySpar hat geschrieben:Also ICH trau mich noch nicht zu fahren.
Und ja, Stand heute sehe ich nicht ein, warum ich nicht Motorrad fahren darf!!!
Dabei infiziere ich niemanden.
Harry


Hallo Harry,
fahre doch einfach Richtung Oberschwaben nach Baden-Württemberg und von dort auf die Schwäbische Alb. Dort gibt es auch schöne Straßen für Motorradfahrer.
Und wenn Dich in Bayern die Polizei anhält, dann sagst, dass Du bei einem Kumpel in BW etwas abholen musst und Du mit dem Motorrad fährst, weil dieses noch sparsamer als Dein Auto ist. Wenn Du willst, gebe ich Dir auch über PN meine Adresse.
Gruß
Dietmar

Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 29.04.2020, 14:45
von HarrySpar
winkG Danke, sehr liebenswürdig ThumbUP
Aber ich glaub ich halte es noch etwas aus.
Harry

Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 29.04.2020, 19:55
von Andreas vwWe
Seit Beginn der Corona-Krise bin ich knapp 7,5 Mm gefahren - dem Wetter sei Dank! Leider konnte man nicht einkehren und Belgien sowie Luxembourg waren tabu, aber ansonsten war's schön.

Juristen und Rechner unterstützen meine Haltung, ich bin so entspannt wie lange nicht. Und für die Tourverweigerer und jene, die das Fahren moralisch begründet verbieten wollen, habe ich immer weniger Verständnis.

Gruß

Andreas

Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 30.04.2020, 08:48
von Stollentroll
Ich fahre seit Wochen mit dem Motorrad zur Arbeit um die S-Bahn zu meiden. Selten waren die Bedingungen besser:

Den ganzen April über gab es Traumwetter, und die Straßen im Großraum Hamburg waren so leer wie zuletzt während
des G-20 Gipfels oder an Heiligabend. Die Feierabend-Strecken habe ich dann oft zu Touren durch das Umland ausgebaut.

Selten hat die Saison für mich besser angefangen, und ich freue mich bereits auf die nächsten Wochen. :)

Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 30.04.2020, 09:07
von oilonice
Ich habe mein Motorrad wg Corona verkauft. Auf absehbare Zeit kann man doch sowieso nicht mehr mit guten Gewissen fahren....

Meinen Helm benutz ich aber noch als Infektionsschutzhaube während ich Leute anschreien muss, die sich wieder nicht an Regeln halten.

Nach Corona habe ich aber viele neue Freunde auf der Polizeiwache. Mit denen Telefoniere ich stündlich und gebe Hinweise, wo Regelverstöße gemacht werden.

So....jetzt muss ich zum online-nudging Kurs

Re: Corona - dürfen wir rumkurven?

BeitragVerfasst: 30.04.2020, 13:44
von Reiner52
oilonice hat geschrieben:Ich habe mein Motorrad wg Corona verkauft. Auf absehbare Zeit kann man doch sowieso nicht mehr mit guten Gewissen fahren....

Meinen Helm benutz ich aber noch als Infektionsschutzhaube während ich Leute anschreien muss, die sich wieder nicht an Regeln halten.

Nach Corona habe ich aber viele neue Freunde auf der Polizeiwache. Mit denen Telefoniere ich stündlich und gebe Hinweise, wo Regelverstöße gemacht werden.

So....jetzt muss ich zum online-nudging Kurs


Du bist ein guter deutscher Blockwart :mrgreen: