dkf800s hat geschrieben:Merkt ihr es noch?
Merkst du noch was?
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob man das Gerät / Teil, welches montiert werden soll, woanders gekauft hat.
ATU hat sich bereit erklärt, die Montage zu übernehmen und hat dafür auch eine entsprechende Rechnung ausgestellt. Mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten für beide Vertragsparteien.
Sollte der Lenker jetzt also tatsächlich durch die Montagearbeiten beschädigt worden sein, so ist ATU verpflichtet, den Schaden zu beheben. Und das sogar über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten hinweg (gesetzlich vorgesehen sind 24 Monate, kann um 50% reduziert werden).
Hierbei muss die Werkstatt auch Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernehmen.
Wer es nicht glaubt, darf gerne mal im BGB nachblättern.
Wichtig ist: Den Mangel schnellstmöglich melden und die Meldung schriftlich bestätigen lassen.
Nur weil die Mitarbeiter momentan im Stress sind, ist das doch keine Rechtfertigung dafür, dass der zahlende Kunde Fehler kommentarlos hinnehmen muss.
Wenn es danach ginge, müsste ich mir bei der Beratung meiner Kunden auch keine Mühe mehr geben. Bin schließlich im Stress, da muss der Kunde mit Fehlern rechnen (und vor allem auch damit leben).
Sehr merkwürdige Logik.
Wenn die Mitarbeiter nicht in der Lage sind, einen Auftrag auszuführen, dann müssen sie ihn ablehnen. Nehmen sie den Auftrag an, so müssen sie ihn auch ordentlich ausführen. So einfach ist das.