Unfall mit F 800 GS

Allgemeine Sachen/Themen rund F 800 GS und der F 650 GS - 2 Zyl. 800 ccm.

Unfall mit F 800 GS

Beitragvon Flo_ » 31.08.2014, 20:39

Hallo, ich hatte einen schweren Unfall mit meiner 800er Bj.09, der Vorderbau ist komplett kaputt inkl. der Verkleidung. Mein Frage wäre nun ob ich das Motorrad am besten komplett oder in Teilen verkaufen soll? Kann mir jemand einen Rat geben, ob sich das zerlegen rentiert? Danke
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Re: Unfall mit F 800 GS

Beitragvon Karl Dall » 31.08.2014, 20:45

Zerlegen lohnt immer---der, der das Teil komplett kauft, macht auch nichts anderes
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Re: Unfall mit F 800 GS

Beitragvon Mankalita » 31.08.2014, 20:46

Oh je! Einen guten Rat bezüglich des Verkaufs kann ich dir nicht wirklich geben... doch hoffe ich, dass du soweit ok bis und dir nichts ernsthaftes passiert ist.

LG - Christine
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Re: Unfall mit F 800 GS

Beitragvon Heiko-F » 31.08.2014, 21:28

Zerlegt bringt immer mehr,macht zwar Arbeit aber es lohnt sich.
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Re: Unfall mit F 800 GS

Beitragvon Karl Dall » 31.08.2014, 21:43

Frage: Was soll der gesamte Schrott den kosten? hat die Vers. was angesetzt?
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Re: Unfall mit F 800 GS

Beitragvon Roadslug » 01.09.2014, 06:48

Vorsicht, falls es sich um einen fremdverschuldeten Unfall oder um ein Moped mit Kasko-Versicherung handelt. Falls der Schaden erstattet wird geht das Fahrzeug in den Besitz der Versicherung über. Also erst abklären bevor zu zum Schraubenschlüssel greifst.

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Re: Unfall mit F 800 GS

Beitragvon Flo800GT » 02.09.2014, 01:05

Es findet kein Eigentumsübergang statt.
Reguliert wird so: Wiederbeschaffungswert abz. Selbstbehalt abz. Restwert = Entschädigungsleistung.
Da die Versicherung (egal ob Haftpflicht oder Kasko) den angesetzten Restwert beweisen muss, gibt es mit der Abrechnung / dem Gutachten i.d.R. ein paar verbindliche Kaufangebote dazu. Da kann man dann das Unfallfahrzeug ohne großen Aufwand loswerden. Man muss es aber dort nicht veräussern sondern kann es auch behalten und selbst verwerten. Bei einem Totalschaden geht das Fahrzeug aber nicht in den Besitz der Versicherung über.

Anders sieht es bei Diebstahl aus. Dort geht das Fahrzeug mitunter tatsächlich in den Besitz der Versicherung über, wenn es nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (und in einem entsprechend guten Zustand) wieder aufgefunden wird.

Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
Wenn du dir die Zerlegung zutraust und den Aufwand nicht scheust, lohnt es sich auf jeden Fall, das Mopped in Teilen zu verkaufen.
Nichts anderes machen die, die dir das Unfallfahrzeug am Stück abkaufen. Und die können davon sogar leben. ;-)
MfG,
Flo
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Re: Unfall mit F 800 GS

Beitragvon Kajo » 02.09.2014, 06:55

Flo800GT hat geschrieben:Es findet kein Eigentumsübergang statt. Reguliert wird so: Wiederbeschaffungswert abz. Selbstbehalt abz. Restwert = Entschädigungsleistung. Da die Versicherung (egal ob Haftpflicht oder Kasko) den angesetzten Restwert beweisen muss, gibt es mit der Abrechnung / dem Gutachten i.d.R. ein paar verbindliche Kaufangebote dazu. Da kann man dann das Unfallfahrzeug ohne großen Aufwand loswerden. Man muss es aber dort nicht veräussern sondern kann es auch behalten und selbst verwerten. Bei einem Totalschaden geht das Fahrzeug aber nicht in den Besitz der Versicherung über...


Korrekt, allerdings abwarten bis die Versicherung tatsächlich geleistet hat und nicht das Unfallfahrzeug vorher schon verkaufen bzw. in Zahlung geben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung einen Aufkäufer anzeigt, der möglicherweise einen höheren Betrag für das Unfallfahrzeug bezahlt hätte und dieser wird dann regelmäßig auch von der Versicherung bei der Abrechnung angesetzt.


Flo800GT hat geschrieben:... Wenn du dir die Zerlegung zutraust und den Aufwand nicht scheust, lohnt es sich auf jeden Fall, das Mopped in Teilen zu verkaufen. Nichts anderes machen die, die dir das Unfallfahrzeug am Stück abkaufen. Und die können davon sogar leben. ;-)


Bei etwas handwerklichem Geschick sicher eine gute Lösung.

Gruß Kajo
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Re: Unfall mit F 800 GS

Beitragvon SingleR » 02.09.2014, 10:15

Ich gehe mal davon aus, dass der Unfall selbstverschuldet ist und auch keine VK-Versicherung den Schaden ersetzt. Und was spricht eigentlich gegen eine Reparatur in Eigenleistung? Auch wirtschaftliche Totalschäden können in Eigenleistung oft noch "wirtschaftlich" repariert werden. Davon würde ich insbes. nur dann Abstand nehmen, wenn mir entweder die Schrauberkenntnisse fehlten oder aber der Rahmen verzogen wäre.
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