Ich möchte hier niemanden zum Krieg mit dem Ordnungsamt (wir haben statt dessen Sachertorte und Mozartkugel
) anstiften, aber so schlimm ist es nicht, wenn die Endübersetzung nicht legalisiert ist.
In der offiziellen Zeitschrift des ÖAMTC (= ADAC in A) wurde in einer der letzten Ausgaben als Vorteil der Kette gegenüber Zahnriemen und Kardan ausdrücklich die Veränderbarkeit der Endübersetzung aufgeführt. Auf meinen Einwand, man möge den Leser doch wenigstens auf die Eintragunspflicht hinweisen, hat man nicht einmal reagiert.
Das Ritzel verändert nichts an Endgeschwindigkeit und Leistung, auch die Lärm und Abgasemissionen bleiben de facto unverändert. Erst ab 100 km/h besteht nicht mehr die Möglichkeit, die kürzere Übersetzung durch einen höheren Gang auszugleichen. Und in diesem Bereich spielt die 7% höhere Drehzahl vom Lärm her wohl auch keine Rolle mehr. Die Abgaswerte mögen dann etwas schlechter werden, aber da ab 110 km/h der Verbrauch ohnehin schlagartig ansteigt, kippt sicher kein Blümchen bloß wegen des 15er Ritzels aus den Wurzeln.
Kritischer sind Änderungen, die schneller machen oder den Bremsweg verlängern könnten und somit als Unfallauslöser in Betracht kommen: Federbeine, Reifen (warum hat BMW eine Fabrikatsbindung in die Zulassung geschrieben
?), Bremsen,.... . All das wird beim kleinsten Bummser protokolliert und kann zu Regreßforderungen der Versicherung führen.
Zumindest in Österreich wird hier niemand Probleme machen, solange sonst alles "normal" ist. Wer allerdings unsere (und auch die italienischen) Alpenstraßen als Gratis-Nordschleife versteht und die Ureinwohner zur Reaktvierung heidnischer Opferkulte veranlaßt, der sollte lieber vorsichtig sein
.
Aber in diesem Forum wird wohl niemand so fahren, oder ??