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Unterschiedliche Reifen? Vorne und Hinten?

BeitragVerfasst: 19.06.2014, 16:42
von HB-3
Hallo ihr lieben Biker! :D

Würde gerne wissen wollen, ob man Reifen von verschiedenen Herstellern kombinieren kann vorne und hinten?
Da der Hinterreifen noch sehr gut ist, Bridgestone BW 502 G, der Vordere aber fast runter ist, BW 501 G.
Würde ich gerne auf den Metzeler Next umsteigen, daher die Frage ob ich Vorne den Metzeler schon drauziehen kann und Hinten den BW 502 G, so lange bis er runter ist?
Hat da jemand schon Erfahrung oder weiss jemand ob man es so kombinieren kann, darf?

MfG HB-3

Re: Unterschiedliche Reifen? Vorne und Hinten?

BeitragVerfasst: 19.06.2014, 16:56
von reha73
Die Reifen müssen vom gleichen Hersteller sein.

Re: Unterschiedliche Reifen? Vorne und Hinten?

BeitragVerfasst: 19.06.2014, 17:05
von Graver800
ist ne ewige Diskussion
siehe u.a. Topic hier im Forum: viewtopic.php?f=6&t=7646&hilit=reifen+mischen

Re: Unterschiedliche Reifen? Vorne und Hinten?

BeitragVerfasst: 19.06.2014, 17:33
von HB-3
Danke soweit alles geklärt!

MfG HB-3

Re: Unterschiedliche Reifen? Vorne und Hinten?

BeitragVerfasst: 20.06.2014, 03:06
von greinsen
....der Schritt weg von Bridgestone, egal zu welchem Reifen auch immer, ist definitiv der rirchtige !!!! winkG

Re: Unterschiedliche Reifen? Vorne und Hinten?

BeitragVerfasst: 21.06.2014, 09:01
von HB-3
Hallo ihr Lieben,

Motorrad Reifenfreigaben ADAC vom 06.2009: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradrei ... _29840.pdf

und bei Reifen-Verband.de habe ich folgendes gefunden: http://www.reifen-verband.de/reifen-tec ... hbereifung

Mischbereifung Motorrad
Eine Mischbereifung, unterschiedliche Modellbezeichnung / Hersteller auf Forder- und Hinterachte, ist bei Motorrädern im allgemeinen zugelassen. Verboten ist diese nur, wenn eine sogenannte "Reifenfabrikatsbindung" ausdrücklich im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorgeschrieben ist. Die Angabe finden Sie in Ziffer 22. Falls im Fahrzeugschein eine Reifenbindung vorhanden ist, kann eine Reifenfreigabe beim Reifen- oder Motorradhersteller beantragt werden.

wie ist das denn gemeint??? :?:
MfG HB-3

Re: Unterschiedliche Reifen? Vorne und Hinten?

BeitragVerfasst: 21.06.2014, 10:03
von Gante
HB-3 hat geschrieben:[...] auf Forder- und Hinterachte, ist bei Motorrädern im allgemeinen zugelassen.

Also ich habe weder auf der Forderachse noch auf der Hinterachte einen Reifen aufgezogen. ;-) Klingt ja nach einer hochkompetenten Referenz, die Du da gefunden hast.

Re: Unterschiedliche Reifen? Vorne und Hinten?

BeitragVerfasst: 21.06.2014, 16:41
von Lichtmann
HB-3 hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,

Motorrad Reifenfreigaben ADAC vom 06.2009: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradrei ... _29840.pdf

und bei Reifen-Verband.de habe ich folgendes gefunden: http://www.reifen-verband.de/reifen-tec ... hbereifung

Mischbereifung Motorrad
Eine Mischbereifung, unterschiedliche Modellbezeichnung / Hersteller auf Forder- und Hinterachte, ist bei Motorrädern im allgemeinen zugelassen. Verboten ist diese nur, wenn eine sogenannte "Reifenfabrikatsbindung" ausdrücklich im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorgeschrieben ist. Die Angabe finden Sie in Ziffer 22. Falls im Fahrzeugschein eine Reifenbindung vorhanden ist, kann eine Reifenfreigabe beim Reifen- oder Motorradhersteller beantragt werden.

wie ist das denn gemeint??? :?:
MfG HB-3



Hallo,


was steht in deiner Zulassung, das und nur das ist bindend, Grundsätzlich muss man Achsweise die selben Reifen fahren, möglich bei Krädern ohne Reifenbindung, Beispiel Suzuki GSR 600, vorn hatte ich Skinkoyyy oder so ähnlich und hinten Maxxis, beim TÜV kein Problem, da in der Zulassung nur die Größen und Traglasten, Geschwindigkeit ein getragen ist, beim fahren eben so wenig, BMW Krad: nicht möglich da in der Zulassung auf die Reifenbindung hin gewiesen wird, ergo: verboten, was geht ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit zu führen, Beispiel vorn palim, hinten palum, aber der Reifenhersteller sagt nicht vorn von palim und hinten von dingsbums, sonder jeweils palim und palum, oder dingsbums und dingsdings. Selbst wenn ein Buchstabe auf dem Reifen fehlt und dieser ist in der Unbedenks.............. ung erwähnt, kein TÜV und so weiter. Also immer selber hersteller vorn und hinten, oder beim nächsten Kauf auf die Reifenbindung in der Zulassung achten.

So weit klar oder?


Lichtmann

Re: Unterschiedliche Reifen? Vorne und Hinten?

BeitragVerfasst: 23.06.2014, 11:27
von Gegi
Unterschiedliche Reifen geht lt. BMW-Werkstatt definitiv nicht.
War Samstag unterwegs und hatte nen Platten hinten, die Werkstatt hat mir nen
neuen Reifensatz Z8 montiert, weil die den AngelGT nicht auf Lager hatten und
lt. Werkstattmeister eine Mischbereifung nicht zulässig ist.
Übrigens war ich das erste mal froh am RDC ThumbUP

Re: Unterschiedliche Reifen? Vorne und Hinten?

BeitragVerfasst: 23.06.2014, 13:34
von zevier
Hallo,
Gegi hat geschrieben:Unterschiedliche Reifen geht lt. BMW-Werkstatt definitiv nicht.

lt. Werkstattmeister eine Mischbereifung nicht zulässig ist.

Manche lernen nichts mehr dazu. Ich habs schriftlich von DEKRA und TÜV: Ist zulässig. Weiß auch nicht jeder Prüfer.

Gruß
Otto

Re: Unterschiedliche Reifen? Vorne und Hinten?

BeitragVerfasst: 23.06.2014, 13:40
von MG63
Mischbereifung geht aber nicht bei der F800 R (außer man handelt auf eigenes Risiko). Jedenfalls mit meinem Baujahr. Bei der GT ist wahrscheinlich der doofe Satz im Schein nicht mehr vorhanden.