Tüv für Lenkererhöhung

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Tüv für Lenkererhöhung

Beitragvon pitdelong » 30.03.2009, 09:30

Ich habe mir eine Lenkererhöhung von 30 mm SW-MOTECH gekauft und diese zum Theam Tüv gefunden:

Die meisten SW-MOTECH Lenkererhöhungen sind mit einer europaweit gültigen ABE ausgestattet. Diese ist jedoch vom Motorradtypen abhängig. Daher beschränkt sich die ABE auf gängige Motorradtypen. Die im ABE-Schreiben versehenen Motorradtypen sind mit unterschiedlichen Höhenfreigaben bedacht.

Daher sollten Sie vor Erwerb der Lenkererhöhung die Freigabe des Bauteils anhand des zum Download bereitstehenden ABE-Dokumentes. prüfen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir individuelle Anfragen per Email nicht beantworten können.

Das von Ihnen zum Downlaod angebotene Dokument enthält mein Fahrzeug nicht. Ich möchte die Lenkererhöhung jedoch gerne nutzen. Was ist zu beachten?

Prinzipiell sollten Zubehörteile, die das Fahrverhalten beinflussen können mit einer Abnahmepflicht versehen sein. Zum Anbau von Lenkererhöhungen und deren Abnahme existieren jedoch keine Prüfvorschriften, die die Montage solcher Produkte regeln.

Damit liegt die Entscheidung über die Freigabe der Lenkererhöhung im Ermessensspielraum des prüfenden Ingeneurs vor Ort. D.h., die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlischt nicht automatisch mit der Inbetriebnahme. Jedoch kann es in sehr seltenen Fällen zu Irritationen bei der Hauptuntersuchung kommen.

SW-MOTECH hat sich daher entschieden, eine ABE für unsere Lenkererhöhungen einzuführen. Gegenstand der Homogolationsprüfung ist jedoch nicht die Festigkeit des Materials mit damit verbundenen Zugkräften, diese sind gewährleistet, sondern etwaige Einschränkungen beim freien Verlauf aller Kabel und Schläuche, die am Lenker montiert sind.

Das heißt: Sie sollten vor der Inbetriebnahme der Lenkererhöhung klären, wieviel Milimeter effektive Höherlegung sinnvoll und zu vertreten ist. Sprechen Sie mit Ihrem Prüfingenieur oder Fachhändler um Fehler in der Anwendung auszuschliessen. Da Sie mit der Montage gegen keine Prüfvorschrift handeln, bleibt Ihre Bertriebserlaubnis bestehen.
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Beitragvon F800er » 30.03.2009, 09:57

Hallo,

habe die verstellbare Lenkererhöung von MV (an ner ST, upps), einfach zum TÜV vorgefahren, dem die Papiere in die Hand gedrückt, der sich das ganze angeschaut, keine 15 Minuten später, mit nen Schrieb, wieder vom Hof gefahren und ein paar Euro leichter :lol:

(Falls du dir unsicher bist, vorher mit den teilen vorbei fahren und Fragen).
ciao F800er
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