Meine neue F800R ist nun gerade mal knapp 2Wochen alt, ca. 400km gefahrenen. Am Freitag die erste längere Ausfahrt am Stück mit ca. 250km Länge. Tour durch den Pfälzer Wald u. einem letzten Autobahnabschnitt. Also auch keine Gebirge oder Paßabfahrten. Nachdem ich von der AB abgefahren bin, war die Hinterradbremse dermaßen zu, daß das Motorrad kaum noch zu bewegen war. Bremsbacken verbacken, Scheibe angelaufen, ABS-Kabel angeschmolzen. Abholung durch den Motorradhändler. Kein Fehler gefunden. Aussage Werkstatt, ich soll die ganze Zeit auf der Hinterradbremse gestanden haben, vielleicht versehentlich - nur leicht - etc. Ausgerechnet ich, mit 1,56m u. Schuhgröße 37, wo ich schon nach der ersten Ausfahrt feststellte, daß die Hinterradbremse schwer zu erreichen ist!!! Nun soll ich womöglich auf dem Schaden sitzen bleiben. Fairerweise muß ich hier anfügen, BMW ist noch am Klären.
Kennt sich hier jemand mit der Gewährleistungsfrist aus?
Muß ich mir die Aussage, ich hätte auf der Bremse gestanden, gefallen lassen? Wer muß hier was beweisen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, puncto Bremsproblemen oder Gewährleistungsansprüchen?
Was haltet Ihr von der Erreichbarkeit der Hinterradbremse und versehentlichem Bremsen?
Könnten nicht einfach auch die Bremsbacken zu eng eingestellt gewesen sein? Schlielßich wurde mein Motorrad zum Tieferlegen ja nochmal "zerlegt"(anderes Federbein).
Würde mich sehr über ein paar Antworten und Tipps wie ich mich hier verhalten soll freuen.