Genau, das hat mir der BMW Händler auch so vermittelt.
Die Reparaturkosten übersteigen wohl den Restwert (den ich nicht kenne), jedoch kann ich mich trotzdem entscheiden, ob die ST komplett repariert werden soll, oder ob ich Ausgezahlt werden will. In letzterem Fall würde der Gutachter das Motorrad so wie es momentan dasteht mit Schaden in einer speziellen Unfallmotorragbörse einstellen und feststellen, welcher Restwert erzielt werden könnte. Dies würde in das Gutachten einfließen und das Motorrad würde als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft. Das Motorrad würde anschließend verkauft werden und ich würde dann diese Summe, sowie von der Versicherung die Schadenssumme minus den erzielten Restwert bekommen.
Das war mir vorher auch nicht bekannt.
Da eine Reparatur natürlich für die Werkstatt am lukrativsten ist, will mich mein
natürlich schon Richtung Reparatur lotzen. Seine Aussage: "es müsste nach der Reparatur nicht als Unfallfahrzeug ausgewiesen werden".
Hier zahlt sich mein Anwalt wieder aus, um eine wirklich unabhängige Meinung zu bekommen, der sollte genau wissen, welche Vor- und Nachteile die Optionen haben.