Ist ja bei Dir ganz was anderes.
Von meinem Spezl wissen die Behörden ja nicht mal den Namen.
Weil das Autohaus sagt, das sei eine Gruppenprobefahrt gewesen und jetzt nicht mehr nachverfolgbar, wer da bei diesem Blitzer grad gefahren ist.
Harry
Neville hat geschrieben:Hello Harry,
Ich bin bei KA auf der A5 mit 25kmh über die Limit geblitzt worden, es folgte die übliche passende Knöllchen.
Dann ein Jahr später bzw. 9 tage vor dem Ablauf eines Kalender Jahres bin ich bei Heilbronn mit 27kmh über die Limit geblitzt. Ich zog vor Gericht.
.....
Das hat der Richter alles nicht interessiert, zum Schluss sagte er noch "sie müssen die härte das Gesetz spüren. . . ." Dann sagte er noch "aber als entgegenkommen können Sie die zeit ohne Führerschein selbst bestimmen. . . . !" Es gab keine Möglichkeit mit ein höhere Bußgeld die Sache zu regeln, meine vorschlag wurde abgelehnt.
Neville
Joe hat geschrieben:Neville hat geschrieben:Hello Harry,
Ich bin bei KA auf der A5 mit 25kmh über die Limit geblitzt worden, es folgte die übliche passende Knöllchen.
Dann ein Jahr später bzw. 9 tage vor dem Ablauf eines Kalender Jahres bin ich bei Heilbronn mit 27kmh über die Limit geblitzt. Ich zog vor Gericht.
.....
Das hat der Richter alles nicht interessiert, zum Schluss sagte er noch "sie müssen die härte das Gesetz spüren. . . ." Dann sagte er noch "aber als entgegenkommen können Sie die zeit ohne Führerschein selbst bestimmen. . . . !" Es gab keine Möglichkeit mit ein höhere Bußgeld die Sache zu regeln, meine vorschlag wurde abgelehnt.
Neville
Richtig so.
Joe hat geschrieben:Leider weiß ich wie sowas ausgeht:
Beim letzten war es so: Fahrverbot 1 und 2 und 3 vom Anwalt aufgehoben, 3 Wochen später Holzkiste
RaceMax hat geschrieben:Joe hat geschrieben:Neville hat geschrieben:Hello Harry,
Ich bin bei KA auf der A5 mit 25kmh über die Limit geblitzt worden, es folgte die übliche passende Knöllchen.
Dann ein Jahr später bzw. 9 tage vor dem Ablauf eines Kalender Jahres bin ich bei Heilbronn mit 27kmh über die Limit geblitzt. Ich zog vor Gericht.
.....
Das hat der Richter alles nicht interessiert, zum Schluss sagte er noch "sie müssen die härte das Gesetz spüren. . . ." Dann sagte er noch "aber als entgegenkommen können Sie die zeit ohne Führerschein selbst bestimmen. . . . !" Es gab keine Möglichkeit mit ein höhere Bußgeld die Sache zu regeln, meine vorschlag wurde abgelehnt.
Neville
Richtig so.
Muss das sein? Fährst bestimmt IMMER nach vorschrift und warst noch NIE zu schnell....
Harzer hat geschrieben:für 2x über 21km/h zu schnell innerhalb eines Kalenderjahres gibt es sehr wohl Fahrverbot.
eventuell hier mal belesen und nicht mit selbst zusammengereimtem glänzen wollen!
matze
Graver800 hat geschrieben:MEIN SENF: Na denn, wer trotz Punkten nochmals im selben Jahr zu schnell ist und erwischt wird hat den Sinn der Regelung nicht verstanden. Ich jedenfalls war besonders im ersten Jahr peinlich auf meine Geschwindigkeit bedacht...
Kami0911 hat geschrieben:Harzer hat geschrieben:für 2x über 21km/h zu schnell innerhalb eines Kalenderjahres gibt es sehr wohl Fahrverbot.
eventuell hier mal belesen und nicht mit selbst zusammengereimtem glänzen wollen!
matze
für 2x über 25km/h zu schnell innerhalb eines Kalenderjahres gibt es sehr wohl Fahrverbot.
eventuell hier mal belesen und nicht mit selbst zusammengereimtem glänzen wollen!
Kami0911 hat geschrieben:Lies einfach den Bußgeldkatalog
§4 Regelfahrverbot
(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
EDIT: Nachträglich die komplette Aussage deines Beitrages zu ändern... tsetsetse
Harzer hat geschrieben:Kami0911 hat geschrieben:Lies einfach den Bußgeldkatalog
§4 Regelfahrverbot
(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
EDIT: Nachträglich die komplette Aussage deines Beitrages zu ändern... tsetsetse
nunja, das passiert beim nebenbei doch noch mal belesen.
da ich dieses Jahr leider nach 2 Blitzern (22km/h-2012/28km/h-2013) einen Monat gehen durfte - scheint das reine lesen aber über gemachten Erfahrungen zu stehen.
Selbstredend hast Du lt. Text jedoch Recht.
matze
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