Darf die Polizei das?

Alles was nirgenswo rein passt.

Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon schnecke » 16.09.2014, 16:32

Lichtmann hat geschrieben: eine zweispurige Landstraße mit Doppelter Sperrlinie zwischen den Fahrspuren habe ich noch nicht gesehen

Das ganze ist vierspurig zwei in jede richtung und zwischen den richtungen eine doppelte sperrlinie
Gruss
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Lichtmann » 16.09.2014, 16:36

Paula73 hat geschrieben:Boah, noch so einer.... ahh ahh ahh




Hallo,

lacht, ist schon blöd wenn es Leute gibt die wegen alles ein Faß aufmachen, nur Recht sollte Recht bleiben, Aufwand hin oder her, hilft ja nix.


neenee

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Lichtmann » 16.09.2014, 16:40

schnecke hat geschrieben:
Lichtmann hat geschrieben: eine zweispurige Landstraße mit Doppelter Sperrlinie zwischen den Fahrspuren habe ich noch nicht gesehen

Das ganze ist vierspurig zwei in jede richtung und zwischen den richtungen eine doppelte sperrlinie




Hallo,

das bezog sich auf die Aussage von Paula, dachte wohl das zwischen den Fahrstreifen ( veraltet Fahrspur) eine doppelte Linie wäre und somit von Haus aus Überholverbot.


In diesem Sinne
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 16.09.2014, 17:44

Vielleicht war das nicht ganz eindeutig von mir beschrieben:

Die Landstraße wurde in Abschnitten zweispurig in eine Richtung. Da durfte man natürlich überholen. Die Gegenrichtung war dann meistens einspurig und durch die doppelte Sperrlinie abgegrenzt. Hätten die beiden Polizeiautos hinten nicht dicht gemacht, hätte man die kurze Kolonne (7 Fahrzeuge) leicht überholen können.

In meinen ersten Schreiben hatte ich die ja auch gefragt, warum sie nicht wie bei einem Schwertransport wenigstens ein Überholverbotszeichen an das letzte Auto machen oder einfach das Blaulicht einschalten. Dann weiß der nachfolgende Verkehr, was los ist und hinten in der Kolonne kommen gar keine gefährlichen Situationen auf (Beschleunigen / Bremsen, weil keiner sieht, was da vorne los ist). Die Antwort hat die Polizei ja gegeben: Weil das keine offizielle Kolonne war. Dann darf man das aber nicht, oder aber ich stelle das ins Holländerforum, dann ist die A61 nächstes Frühjahr dicht ;-)

Gruß Eike
Zuletzt geändert von Eike am 16.09.2014, 18:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 16.09.2014, 18:01

bimpf hat geschrieben:dein vorhaben hat ja fast schon kant'sche züge, man könnte meinen du hättest noch nie ein verkehrsdelikt begangen.
allerdings musst du dann dein eigenes handeln auch zur maxime machen, d.h. du darfst weder schneller fahren als erlaubt, noch an der ampel vorbeischlängeln,usw. usw.

du misst mit zweierlei maß, du bist mit sicherheit auch kein engel der sich strikt an alle regeln hält, im gegenzug verlangst du aber gleiches von der polizei.


Natürlich halte ich mich nicht immer an die Regeln. Wenn ich dann mal jedes 1000. mal erwischt werde, muß ich halt' zahlen. Wenn das für mich zumutbar ist, dann ist es das auch für die Polizei.

Unabhängig von der Rechtslage ärgert mich auch das bürgerunfreundliche Verhalten der Polizei insgesamt: Die denken scheinbar nicht eine Minute darüber nach, ob die Behinderung der Bürger überhaupt notwendig ist. Wäre die Kolonne mal auf einen der acht (!) Parkplätze entlang der 15Km gefahren, hätten sich alle Bürger über die nette Polizei gefreut. Oder man fuhr mit 3-4 Fahrzeuglängen Abstand das Höllental (5-10%) runter - mit einem voll besetzen, klapprigen LT. Was ist das denn für ein Vorbild gegenüber dem Bürger, den man bei größeren Abständen raus zieht und eine Belehrung + saftiges Bußgeld erteilt (Ich weiß, Kolonnen dürfen einen kürzeren Abstand haben. Aber das macht es ja nicht sicherer und vor allem ist das auf der Landstraße gar nicht nötig). Insgesamt fühlte ich mich als Bürger nicht respektvoll behandelt, was sicher einen Teil der Heftigkeit meiner Reaktion begründet. Wobei, so heftig ist das ja auch nicht. Die Polizei hätte mich umgekehrt sofort angezeigt, ohne Chance auf entkommen durch Reue.

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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon Lemmy » 17.09.2014, 08:11

Gante hat geschrieben:
Die Erfahrung zeigt ja, dass in diesem Land selbst dann noch ein nennenswerter Teil der Öffentlichkeit applaudiert, wenn ein stellvertretender Polizeipräsident einen Tatverdächtigen mit Folter bedrohen lässt. Da sind mir im direkten Vergleich Zeitgenossen wie Eike deutlich lieber, auch wenn ich persönlich nicht seine Magengeschwüre haben möchte. ;-)


Wenn das kein Vergleich ist , was ist es dann ? Na ja, egal. Kanns auch aus Eikes Aktion gerne ein gesellschaftspolitisch längst überfälliges Gesamtkunstwerk konstruieren. Für mich erinnert das was Eike hier abzieht trotzdem eher an die Aktion eines halbsenilen, verbitterten Rentners , den selbst die Fliege an der Wand stört, als an den Kampf für mehr Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Nach meiner Ansicht völlig überflüssig.
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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon Gante » 17.09.2014, 09:30

Lemmy hat geschrieben:
Gante hat geschrieben:
Die Erfahrung zeigt ja, dass in diesem Land selbst dann noch ein nennenswerter Teil der Öffentlichkeit applaudiert, wenn ein stellvertretender Polizeipräsident einen Tatverdächtigen mit Folter bedrohen lässt. Da sind mir im direkten Vergleich Zeitgenossen wie Eike deutlich lieber, auch wenn ich persönlich nicht seine Magengeschwüre haben möchte. ;-)


Wenn das kein Vergleich ist , was ist es dann ? Na ja, egal. Kanns auch aus Eikes Aktion gerne ein gesellschaftspolitisch längst überfälliges Gesamtkunstwerk konstruieren. Für mich erinnert das was Eike hier abzieht trotzdem eher an die Aktion eines halbsenilen, verbitterten Rentners , den selbst die Fliege an der Wand stört, als an den Kampf für mehr Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Nach meiner Ansicht völlig überflüssig.

Ein Vergleich ist es gewiss. Jedoch ein Vergleich zwischen solchen Menschen, die selbst bei Folterandrohung durch stattliche Organe kein ungutes Gefühl haben und solchen Menschen wie Eike, die eine eher niedrige Ansprechschwelle haben. Es bleibt dabei, dass ich keinen Vergleich zwischen der Blockade der Überholspur und der Entführung und Ermordung eines Kindes gezogen habe. Genau das ist es aber, was Du offenbar mit Deiner vorherigen Aussage nahelegen wolltest, um meine Ausführungen zu diskreditieren. Beliebte Form der destruktiven Gesprächsführung. Funktioniert aber halt nicht immer. neenee
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 17.09.2014, 09:56

@Lemmy

Schreibe doch mal was zum Thema das Threads in dieser Richtung:

Ich finde es OK, wenn die Polizei Ordnungswidrigkeiten / Straftaten ohne nachvollziehbaren Grund begeht und dafür nicht belangt wird, weil...
Bürger, die die selbe Ordnungswidrigkeit / Straftat begehen und durch die Polizei erwischt werden, sollten ensprechend ebenfalls nicht betraft weden / nach Gesetz bestraft werden /..., weil...

Du versuchst mich wegen einem Rückruf zu kriminalisieren, greifst Gante wegen der Foltergeschichte an, nur zum eigentlichen Thema hast Du bisher keine begründete Meinung abgegeben.

Gruß Eike
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Paula73 » 17.09.2014, 10:03

jepp, so langsamm geht die Debatte in eine völlig plemplem Richtung....
Wir sind die, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben.
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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon Lemmy » 17.09.2014, 10:28

Eike hat geschrieben:@Lemmy

Schreibe doch mal was zum Thema das Threads in dieser Richtung:

Ich finde es OK, wenn die Polizei Ordnungswidrigkeiten / Straftaten ohne nachvollziehbaren Grund begeht und dafür nicht belangt wird, weil...
Bürger, die die selbe Ordnungswidrigkeit / Straftat begehen und durch die Polizei erwischt werden, sollten ensprechend ebenfalls nicht betraft weden / nach Gesetz bestraft werden /..., weil...

Du versuchst mich wegen einem Rückruf zu kriminalisieren, greifst Gante wegen der Foltergeschichte an, nur zum eigentlichen Thema hast Du bisher keine begründete Meinung abgegeben.

Gruß Eike

Warum sollte ich so einen Unsinn schreiben ?
Wer kriminalisiert dich denn hier ? DU machst doch aus dem Vorgehen der Polizei eine kriminelle Handlung, was ja noch garnicht feststeht. So etwas nennt man Vorverurteilung. Wenn du meinst , dass hier Klärungsbedarf besteht , musst du dein Ding halt so durchziehen.
Meine Meinung habe ich dargelegt und auch begründet. Vieleicht nochmal nachlesen !?
Von meiner Seite ist glaube ich alles gesagt. Wünsche dir noch viel Erfolg. [emoji106] [emoji3]
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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon Lemmy » 17.09.2014, 10:35

Paula73 hat geschrieben:jepp, so langsamm geht die Debatte in eine völlig plemplem Richtung....

Richtig !
Das Ganze hier kann man mit Günther Grünwald zitieren :
"Willkommen in Plemplemland"
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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 17.09.2014, 11:35

Lemmy hat geschrieben:Wer kriminalisiert dich denn hier ?


Lemmy hat geschrieben:Das Ignorieren des Rückrufs würde ich eher als Straftat einschätzen als das was die Polizei dir " angetan" hat. Auch wenn dir die Ausführung des Rückrufs nicht passt, hast du zumindest die gesetzliche Verpflichtung dort zu erscheinen.


Du stellst eine ganze Menge Behauptungen auf, kannst diese aber leider nicht begründen. Wenn ich also eine Straftat begangen habe, dann sage mir doch bitte, worauf sich Dein Vorwurf begründet.

Ich diskutiere ja nun wirklich gerne, aber ich erwarte zumindest eine sachliche Begründung für Behauptungen. Leider bist Du dazu sceinbar nicht in der Lage, so daß eine Diskussion mit Dir keinen Sinn macht. Nun gut, vielleicht klappt es ein anderes Mal.

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon reha73 » 17.09.2014, 12:17

Die ausführenden Behörden haben in D in vielen Bereichen einen Ermessensspielraum und das ist auch gut so (1). Ein solcher kann gar nicht klar definiert werden und wird daher ab und an "überschritten". Wenn ein Bürger glaubt, dass das der Fall ist, kann er vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen, das hat der Gesetzgeber so eingerichtet. Und auch das ist gut so.
Jeder Bürger hat da nun mal eine individuelle "Schmerzgrenze".

Wichtig finde ich in diesem Zusammenhang nur, dass es überhaupt Bürger gibt, die ab und an von diesem Recht Gebrauch machen und damit staatliches Handeln in Frage stellen und vor allem öffentlich machen (die Presse ist da meinem Eindruck nach nicht mehr so investigativ wie auch schon mal). Wenn das nicht der Fall wäre, würden die Behörden von der Öffentlichkeit unbemerkt ihren Ermessensspielraum selbst definieren und in der Folge möglicherweise immer weiter ausdehnen. Das muss ggf. gar keine böse Absicht sein, sondern folgt eher einer schleichenden Gewöhnung.

Da halte ich es für besser, auch mal (aber sicher nicht immer) gegen Kleinigkeiten vorzugehen, als grundsätzlich untätig zu bleiben.
Da mag man geteilter Ansicht sein, das rechtfertigt aber nicht, derart gegen Eikes Vorgehen zu pöbeln. Er sieht halt seine Schmerzgrenze überschritten (das kann ja auch die Folge vieler Kleinigkeiten sein, die das Fass irgendwann zum Überlaufen brachten), während andere erst gar keine haben. Ersteres mag eigentümlich erscheinen, Letzteres ist gefährlich.

---
(1) @Gante: Folter gehört natürlich nicht dazu. Der Herr wusste das und hat sich auch gleich selbst angezeigt, wenn ich mich recht erinnere. Damit ist sein Handeln zumindest öffentlich geworden und vor Gericht verhandelt worden. So bleibt dieser vermutlich einer von wenigen Fällen und stellt somit keine grundsätzliche Gefahr für unsere Gesellschaft oder die Demokratie dar.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Kajo » 17.09.2014, 12:38

Dem Beitrag von reha73 stimme ich vollinhaltlich zu.

Hier und da muss man gegen die ein oder andere Maßnahme einer staatlichen Organisation schon mal vorgehen. Im konkreten Fall hätte ich keine Maßnahme ergriffen, aber das muss nun einmal jeder für sich selbst entscheiden und das ist auch gut so.

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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon Lemmy » 17.09.2014, 16:32

@ Eike
Von mir ist eigentlich alles gesagt ;-)
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