Darf die Polizei das?

Alles was nirgenswo rein passt.

Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 05.08.2015, 14:13

So, der Abschlußbericht:

Im März hatte ich die Staatsanwaltschaft angeschrieben und einen Lösungsvorschlag unterbreitet. Sinngemäß so: Die stellen das Verfahren ein, machen aber der Polizei die Auflage, sich in Zukunft an die geltenden Gesetze zu halten. Das fand ich sehr großzügig von mir, denn kein Polizist hätte mir im umgekehrten Fall und ohne "Reue" auch nur ansatzweise ein solches Angebot gemacht.

Nun gut, erst lag nichts vor, dann kam keine Antwort usw. Vorhin habe ich dann mit dem zuständigen Staatsanwalt gesprochen. Er war nett und erstaunlicherweise gleich im Bilde: Ich mußte nur meinen Namen nennen, kein Aktenzeichen oder so :shock: Wir haben dann kurz über die Sache gesprochen und er meinte, das Ganze wäre von Seiten der Polizei "in höheren Ebenen" ausführlich diskutiert worden und man werde eine gesetzeskonforme & bürgerfreundlichere Lösung finden. Auf meine Frage, ob ich das gleiche noch mal erlebe, wenn ich mich vor dem nächsten Heimspiel des SC an die B31 stelle, meinte er "definitv nicht" und zwar schon seit einigen Monaten. Da das für mich sehr glaubwürdig klang, habe ich der von mir angebotenen Einsstellung des Verfahrens zugestimmt.

Zusammenfassend kann man also sagen:

1. Das Verhalten der Polizei war illegal.
2. Die Polizei war leider trotzdem nicht einsichtig.
3. Durch meine Anzeige konnte (hoffentlich) die Polizei auf den Weg der Tugend zurückgeführt werden.

Also, dann ist ja alles gut geworden :D

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Fargrin » 05.08.2015, 14:35

Uff, das war ja lange her... Musste nochmal die Eingangsfrage lesen. :)

Na auch ein kleiner Erfolg ist ein Erfolg.

Obwohl, wenn ich mich sehr aufgeregt hätte, hätte ich vermutlich weiterhin Stress gemacht.

Bist halt doch ein sehr gütiger Mensch. ;-)

Aber wozu noch weiterhin Energie rein pumpen. Es wird nu wieder schöner! Genießen. popcorn
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Kami0911 » 12.08.2015, 16:52

Will nur mal meinen, dass ich Eikes Einsatz durchaus zu schätzen weiß.
Man mag nicht immer mit dem Umfang einverstanden sein, aber fakt ist, dass sich von einem "daran kann man eh nichts ändern" noch nie etwas geändert hat.
Und solange die Mittel legal sind, hat hier immernoch jeder zu tun, was er für richtig hält.

Luebecker1975 hat geschrieben:Ich habe dieses Thema mal meinen Freunden gezeigt.....sie wünschen sich nur, sollte Eike mal einen Fall hat,dringend die Polizei braucht, das die eingesetzten Beamten sich 1000% ig an die StVO halten und sogar noch brav einen ordnungsgemäßen Parkplatz suchen plus Ticket ziehen.......


Nur mal so nebenher: Hier hat niemand von einer Einsatzfahrt gesprochen. Und wenn die Kollegen der Meinung sind, dass man bei sog. "Querulanten" die Einsatzprivilegien(!) der Polizei im Einsatz nicht nutzen sollte, um denen mal zu zeigen, wie der Hase läuft, dann zeigt das aber schon recht deutlich, wes Geistes Kind die Knaben sind. Die Einsatzprivilegien dienen dazu, schnell in Gefahrensituationen einzugreifen. Sie vorsätzlich nicht zu nutzen, steht für mich auf einer Stufe mit unterlassener Hilfeleistung.
Mit dieser Einstellung sollte man sich selbst mal intensiv hinterfragen, ob man nicht den falschen Job gewählt hat. Wenn es nur darum geht, Macht zu haben und einzusetzen, dann kann man auch bei nem Sicherheitsdienst arbeiten und nachts bei der Gesichtskontrolle vor der Disko Willkür walten lassen. Solche Typen haben meiner Meinung nach bei der Polizei nichts zu suchen!
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 12.08.2015, 20:57

Danke Kami! Ich verstehe auch nicht, warum hier viele so obrigkeitshörig kuschen. Klar, man muß auch nicht wegen jeder Kleinigkeit ein Faß aufmachen und die Balance ist manchmal schwierig, aber wir reden hier immerhin von einer Straftat. Aber viel mehr als das juristische ärgert mich das respektlose Verhalten gegenüber dem Bürger. Dann muß man sich halt' mal Respekt verschaffen ;-)

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Gante » 12.08.2015, 22:45

Eike hat geschrieben:Ich verstehe auch nicht, warum hier viele so obrigkeitshörig kuschen.

Da verwirklicht sich einfach nur der Freiheitsbegriff nach Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Bertrand Russel hat es sehr griffig auf den Punkt gebracht, als er in seiner "Philosophie des Abendlandes" schrieb, Hegel habe die Freiheit definiert, "als das Recht, der Polizei zu gehorchen [...]". ;-)
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon SingleR » 13.08.2015, 14:19

popcorn

Naja, wenn ich hier so lese, wie hier bestimmte Begriffe aus der Rechtsprechung zusammenhang- und haltlos in den Raum geworfen werden, dann ist dies der beste Beweis für die These, dass Jura zu Recht ein Hochschulstudium ist und keine Wissenschaft, die über subjektive Meinungsbildung am Küchen- oder Stammtisch fortzuentwickeln ist. Und wer ohne Fehler ist, darf natürlich auch Polizisten mit Steinen bewerfen - selbst im übertragenen Sinn... :roll:

Wenigstens lässt sich trefflich drüber streiten, ob es nun besser ist, obrigkeitshörig zu sein oder doch lieber borniert, spießig oder rechthaberisch. Aber besagtes Spielchen zeigt ein typisch teutonisches Verhalten. Dieselbe Eingabe an die französischen, italienischen oder spanischen Behörden (um mal nicht in zivilisationslose oder rechtsfreie Räume abzudriften), und das Ganze wäre zur Lachnummer (oder Hoax im Polizei-Intranet) verkommen. Und das aus gutem Grund. Während der Polizist im Ausland sich voll auf die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung konzentrieren kann um ihm dabei eine geringfügige "Kompetenzüberschreitung" verziehen wird (zumindest aber auch in der Öffentlichkeit eher verziehen wird als dem deutschen Kollegen), muss der deutsche Kollege - etwas übertrieben dargestellt - ständig abwägen, was er darf bzw. ob das, was er gerade (insbes. unter Stress) tut, nicht unverzüglich zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde, einem Disziplinarverfahren oder zum Verlust seines Jobs führen kann (was ihn u.U. dann doch dazu bewegen müsste, bei einem Sicherheitsdienstleister anzuheuern ;-) ).

Im Zweifel ist es mir lieber, wenn der Polizist in Ausübung seines Amtes seine Kompetenz knapp überschreitet und damit (insbes. bei schweren Straftaten) das Opfer schützt statt einen Täter, indem das Kompetenzspektrum nicht ganz ausgereizt wird. Dass so etwas tatsächlich funktioniert, zeigt der Blick in viele andere EU-Staaten, die man mitnichten als "Polizeistaaten", "undemokratisch" oder "unzivilisiert", aber immerhin und ohne rot zu werden als "funktionierende Demokratien" bezeichnen kann.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Anduin » 13.08.2015, 22:06

Gante hat geschrieben:
Eike hat geschrieben:Ich verstehe auch nicht, warum hier viele so obrigkeitshörig kuschen.

Da verwirklicht sich einfach nur der Freiheitsbegriff nach Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Bertrand Russel hat es sehr griffig auf den Punkt gebracht, als er in seiner "Philosophie des Abendlandes" schrieb, Hegel habe die Freiheit definiert, "als das Recht, der Polizei zu gehorchen [...]". ;-)


Huch, jetzt wird es philosophisch!

Das zwingt mich dann zu folgender Bemerkung:
Bertrand Russell bezeichnete Hegels Philosophie übrigens als „absurd“, seine Anhänger würden das jedoch nicht erkennen, weil Hegel sich so dunkel und verschwommen ausdrücke, dass man sie für tiefgründig halten müsse.
Hegel hielt es übrigens auch für richtig, dass Staaten in regelmäßigen Abständen Kriege anzetteln….

Worum ging es gleich noch? :)
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Umgekehrt ist das schon schwieriger. (K.Tucholsky)
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 14.08.2015, 06:17

SingleR hat geschrieben:Naja, wenn ich hier so lese, wie hier bestimmte Begriffe aus der Rechtsprechung zusammenhang- und haltlos in den Raum geworfen werden, dann ist dies der beste Beweis für die These, dass Jura zu Recht ein Hochschulstudium ist und keine Wissenschaft, die über subjektive Meinungsbildung am Küchen- oder Stammtisch fortzuentwickeln ist.


Dann erfreue mich bitte mit Deinem juristischen Fachwissen. Ich habe kein Problem mit Kritik und lerne immer gerne dazu. Danke.

SingleR hat geschrieben:Und wer ohne Fehler ist, darf natürlich auch Polizisten mit Steinen bewerfen - selbst im übertragenen Sinn... :roll:


Nach der Theorie dürfte ja auch kein Polizist einen Verkehrsteilnehmer rauswinken, wenn er im Leben selbst schon mal zu schnell gefahren ist. Das halte ich für falsch.

SingleR hat geschrieben:popcorn
Im Zweifel ist es mir lieber, wenn der Polizist in Ausübung seines Amtes seine Kompetenz knapp überschreitet und damit (insbes. bei schweren Straftaten) das Opfer schützt statt einen Täter, indem das Kompetenzspektrum nicht ganz ausgereizt wird. Dass so etwas tatsächlich funktioniert, zeigt der Blick in viele andere EU-Staaten, die man mitnichten als "Polizeistaaten", "undemokratisch" oder "unzivilisiert", aber immerhin und ohne rot zu werden als "funktionierende Demokratien" bezeichnen kann.


Da bin ich sogar teilweise bei Dir. Wenn Du mir jetzt nur bitte erklären könntest, was die über 50 Autos mit bestimmt 100 Bürgern drin zu Tätern macht, daß die Polizei sie hier ohne irgendeinen Grund in Ihrer Freiheit einschränkt? Wären es hundert Randalierer gewesen, hätte ich auch keine Problem, wenn die Polizei durchgreift und diese z.B. einkesselt. Selbst wenn es juristisch vielleicht nicht völlig korrekt wäre.

Aber wenn der einzige Grund für das unverschämte Verhalten ist, ohne Streß zusammen an der Würschtelbude beim SC anzukommen, dann fahre ich eine 0-Toleranz-Politik. Wie jeder Polizist mit der Laserpistole 100m vor'm Ortausgangsschild auch. Was Du sicher OK findest, oder? ;-)

Und was an einer Demokratie besser werden soll, wenn die Polizei völlig grundlos Straftaten verübt, verstehe ich auch nicht.

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon bimpf » 14.08.2015, 09:21

wo war jetzt eigentlich die konkrete straftat?

und schränkt die polizei deine freiheit ein weil du 10 minuten hinterher fahren musstest?
dann begeht ja quasi ein schwertransport auf einer einspurigen straße auch eine straftat, du kommst ja schließlich nicht vorbei und er schränkt dich in deiner freiheit ein
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 14.08.2015, 10:14

Nötigung = vorsätzliches wiederholtes Blockieren der linken Fahrspur zum Zwecke des Verhinderns des Überholens anderer mit Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

Und ja, meine Freiheit ist beschränkt, weil ich widerrechtlich von der Polizei blockiert wurde. Mich stört das, auch bei einer Minute. Ich respektiere die Freiheitsrechte anderer und erwarte das dann auch mir gegenüber. Wem die eigene Freiheit egal ist, den muß das nicht stören. Auch in der Ostzone sollen angeblich Menschen glücklich gewesen sein. Ich war es nicht.

Das Beispiel mit dem Schwertramnsport hast du jetzt aber wirklich an den Haaren herbeigezogen. Als nächstes kommst Du noch mit einer Bahnschranke oder so ;-) Der springende Punkt ist: Der Schwertransport hat eine Genehmigung. Bei dieser Genehmigung werden die für und wider abgeschätzt und dann ggf. Auflagen erteilt. um die Interessen aller möglichst gut zu wahren. Damit ist das Ganze legitimiert und erstmal von allen zu akteptieren. Die Polizei hatte aber keine Genehmigung, also darf sie das nicht. Die haben das bestimmt schon 20 Jahre so gemacht und jetzt wurden sie halt erwischt. Das ist wie beim geblitzt werden, das passiert auch nicht gleich beim ersten Verstoß. Mitleid mit der Polizei ist also nicht angebracht.

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon SingleR » 15.08.2015, 13:23

Eike hat geschrieben:Dann erfreue mich bitte mit Deinem juristischen Fachwissen. Ich habe kein Problem mit Kritik und lerne immer gerne dazu. Danke.

Nein, nicht in diesem Forum, denn dafür ist es nicht da. Ich kann Dir aber dieses hier empfehlen. Bitteschön! :)

Eike hat geschrieben:
SingleR hat geschrieben:Und wer ohne Fehler ist, darf natürlich auch Polizisten mit Steinen bewerfen - selbst im übertragenen Sinn... :roll:

Nach der Theorie dürfte ja auch kein Polizist einen Verkehrsteilnehmer rauswinken, wenn er im Leben selbst schon mal zu schnell gefahren ist. Das halte ich für falsch.
In dieser Kausalkette und Konsequenz sicher richtig. Ich gebe aber zu Bedenken, dass es die berufliche Aufgabe des Polizisten ist, für Ordnung zu sorgen. Aber weil auch Polizisten wissen, dass man Fehler machen kann, wird oft genug vom Ermessensspielraum Gebrauch gemacht - und man belässt es bei einer Ermahnung, statt sofort den Ticketblock zu ziehen. Wenn ich mir Deine Antwort auf den letzten Beitrag von bimpf nochmal durchlese, dann lese ich zwischen den Zeilen eine durchaus nachvollziehbare Verbitterung über den DDR-Unrechtsstaat - die Dein Handeln im Unterbewusstsein offensichtlich mitunter heute immer noch beeinflusst.

Ich kann ja noch verstehen, wenn Stunden nach den Äußerungen von Herrn Schabowski die DDR-Bürger in den Westen strömten, um mal ein "richtiges" Bier oder im Cafe Kranzler einen echten Bohnenkaffee zu trinken. Aber ob man gleich Behörden im vorliegenden Fall der "Freiheitsberaubung" bezichtigen muss, weil man jetzt "endlich mal" (?) die Möglichkeit dazu hat? Wem selbst eine Minute Behinderung schon wie Freiheitsberaubung vorkäme, der müsste auch den Schleicher auf der linken Spur der Autobahn sofort zur Anzeige bringen - dann aber bitte wg. Nötigung. ;-) Täte man das, würde man seine Arbeits- und Freizeit größtenteils vor Gericht oder mit dem Ausfüllen von Zeugenbefragungsbögen verbringen.

Eike hat geschrieben:Aber wenn der einzige Grund für das unverschämte Verhalten ist, ohne Streß zusammen an der Würschtelbude beim SC anzukommen, dann fahre ich eine 0-Toleranz-Politik. Wie jeder Polizist mit der Laserpistole 100m vor'm Ortausgangsschild auch. Was Du sicher OK findest, oder? ;-)

Ist es denn jetzt zu 100% klar, dass die bösen Buben nur 'ne Currywurst essen wollten? Du hättest deren Beweggründe schneller herausfinden können. Nämlich laut hupend und lichtsignalgebend hinder den Jungs herfahren. Ich wette, einer wäre aus der Kolonne ausgeschert und hätte Dich angehalten - um mit Dir alles persönlich zu besprechen... ;-)

Den "Ortsschild-Blitzer" betreffend, habe ich eine sehr dezidierte Meinung. Nämlich die, dass bis zum Ortsende-Schild (sofern nicht anders ausgewiesen) Tempo 50 gilt. Ich gebe zu, dass ich auch schonmal vorher Gas gebe, wenn eine Gefahr für andere ausgeschlossen ist. Wenn ich aber in einer solchen Situation zufällig mal von vorn geblitzt werde (und im Kontrollfahrzeug notiert jemand das Kennzeichen meines Moppeds), dann stehe ich zu meinem Vergehen und versuche auch nicht, mit einer prophylaktisch getragenen Sturmhaube die Identifizierung meinerselbst noch zu erschweren, nur um der Zahlung eines Verwarnungsgelds zu entgehen. Dass aber gerade die deutsche Polizei bei Geschwindigkeitsüberschreitungen toleranter ist als deren ausländische Kollegen, ist ein offenes Geheimnis. Fährst Du hierzulande mit Tempo 55 oder 56 an denen vorbei, passiert oft nichts. Machst Du das in den Niederlanden, zahlst Du mal eben 80 EUR!
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Buster » 15.08.2015, 19:03

Bei der Gelegenheit möchte ich mal sagen, das ich mit der blauen Truppe bis jetzt nur gute Erfahrungen gemacht habe.
In Anbetracht dessen was die sich alles gefallen lassen müssen, sind die erstaunlich umgänglich.
Die Jungs werden auf Großveranstaltungen auch im friedlichen Köln systematisch angepöbelt und haben dabei die Ruhe weg. Schon selber erlebt und mich wirklich gewundert, wie lange die auf Deeskalationskurs bleiben. Hut ab.
Die Truppe hat mich nach intensiverem Smalltalk auch schon öfter mal ziehen lassen, obwohl eigentlich kräftig was fällig gewesen wäre.
Wie man in den Wald ruft.
Hatte auch schonmal einen frischen Ordnungshüter, der es was übertrieben hat, aber das war die einzige Ausnahme.

Nicht alles gefallen lassen halte ich für ne gute Idee. Je mehr ich mitkriege was die Truppe alles wegstecken muss, desto mehr Verständniss hab ich dafür, wenn die auch mal seltsam reagieren. Locker bleiben.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon luckyludl » 16.08.2015, 03:56

Den letzten Beitrag von SingleR und Buster kann ich gut nachvollziehen und gänzlich unterstreichen da ich fast täglich beruflich mit dem Staatsorgan zusammenarbeite; auch durch gewalttätiges Kundenpotential an meiner Arbeitsstelle.
Was heutzutage Polizisten aushalten müssen oder einstecken - erlebte es vor kurzem Live nach einer Messerattacke gegen einen Polizisten. Da würde ich gerne mal Eike sehen, wenn er in so einer Situation wäre.
Fehler macht jeder, sonst wären wir Maschinen und keine Menschen (und selbst die sind fehlerhaft).
Zudem möchte ich eines anmerken, wenn ich wiederholt gegen Behörden - wozu die Polizei gehört - vorgehe, kann ich auch schnell in deren Radar negativ auffallen und dann werden auch kleine Fehler zum eigenen Spießrutenlauf oder auch berechtigte Anzeigen werden zwar aufgenommen, dann vielleicht sogar unter dem Teppich gekehrt. (Ich betone "vielleicht") Worüber man sich letztendlich noch mehr ärgert.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 16.08.2015, 12:12

luckyludl hat geschrieben:Was heutzutage Polizisten aushalten müssen oder einstecken - erlebte es vor kurzem Live nach einer Messerattacke gegen einen Polizisten. Da würde ich gerne mal Eike sehen, wenn er in so einer Situation wäre.
Fehler macht jeder, sonst wären wir Maschinen und keine Menschen (und selbst die sind fehlerhaft).
Zudem möchte ich eines anmerken, wenn ich wiederholt gegen Behörden - wozu die Polizei gehört - vorgehe, kann ich auch schnell in deren Radar negativ auffallen und dann werden auch kleine Fehler zum eigenen Spießrutenlauf oder auch berechtigte Anzeigen werden zwar aufgenommen, dann vielleicht sogar unter dem Teppich gekehrt. (Ich betone "vielleicht") Worüber man sich letztendlich noch mehr ärgert.


Also hast Du Angst vor den Staatsorganen? Das ist wirklich sehr traurig, daß es in Deutschland schon wieder so weit ist :( Da habe ich mehr Vertrauen in unsere Polizei. Der Gedanke, daß ich Nachteile habe, weil ich meine Rechte wahrnehme, ist mir noch nie gekommen.

Und Du findest es auch OK, wenn Polizisten Ihren Frust über schwere Arbeitsbedingungen einfach an "Schwächeren" auslässen, die nicht gleich mit Pflastersteinen zurückwerfen? Dann könnte ich ja auch mal dem Nachbarn Luft aus dem Fahrrad lassen, weil mein Excel auf Arbeit wieder dreimal abgestürzt ist. Die zwei Minuten fürs neu aufpusten - da kann sich doch niemand ernsthaft drüber aufregen, oder?

Leute, ich habe ja Verständnis, daß die meisten in so einer Situation nicht so weit wie ich gehen würden. Ist auch völlig OK. Sich aber die eigene Feigheit auch noch schön zu reden, finde ich doch etwas jämmerlich.

Es gibt ja Videos von dem Vorfall. Vielleicht sollte ich die mal hochladen, dann kann sich jeder selbst ein Bild machen. Müßte nur noch den Ton entfernen, mal schauen, wie das geht.

Gruß Eike
Zuletzt geändert von Eike am 16.08.2015, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 16.08.2015, 12:19

SingleR hat geschrieben:
Eike hat geschrieben:Aber wenn der einzige Grund für das unverschämte Verhalten ist, ohne Streß zusammen an der Würschtelbude beim SC anzukommen, dann fahre ich eine 0-Toleranz-Politik. Wie jeder Polizist mit der Laserpistole 100m vor'm Ortausgangsschild auch. Was Du sicher OK findest, oder? ;-)

Ist es denn jetzt zu 100% klar, dass die bösen Buben nur 'ne Currywurst essen wollten? Du hättest deren Beweggründe schneller herausfinden können. Nämlich laut hupend und lichtsignalgebend hinder den Jungs herfahren. Ich wette, einer wäre aus der Kolonne ausgeschert und hätte Dich angehalten - um mit Dir alles persönlich zu besprechen... ;-)


Die Polizei hat Ihre Aktion damit begründet, daß "andere Verkehrsteilnehmer evtl. in die Kolonne einscheren könnten, wenn die Überholstreifen enden". So weit so gut, aber dafür gibt es keine rechtliche Handhabe. Das könnten ja dann 20 Holländer mit Ihren Wohnwagen auf der A61 auch mal machen... Es gibt übrigens auf den letzten 20 Kilometern vor Freiburg 7(!) Parkplätze an der Bundestraße, wo sich die Fahrzeuge hätten wieder sammeln können, wenn es die Kolonne auseinandereißt. So mal als streßfreie Alternative zum Nötigen der Bürger ;-)

Das mit dem Hupen haben wir überigens gemacht. 5m aufgefahren, Hupe etc. Hat die nicht die Bohne interessiert. Die wußten schon, daß Sie sich selber nicht korrekt verhalten ;-)

Sind dann dem Fahrezeug auf der rechten Spur so dicht aufgefahren, daß unsere Stoßstange sich schon mit dem Fahrzeug links überschnitten hat. Die Polizei ist einfach rechts rübergezogen, ohne mein Bremsen wäre es zum Zusammenstoß gekommen. Erzwingen der Vorfahrt nennt sich so was glaube ich. Kann man alles machen, wir haben uns ja auch nicht korrekt verhalten. Aber Vorbild ist man dann eher nicht, oder?

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