Cool down, ladies and gentlemen!
rotax hat geschrieben:Der link den du eingestellt hast ist der Bussgeldkatalog für PKW...
Ok, dann nehmen wir diesen
"universellen" Katalog.
Das beantwortet dann auch die Frage, ob es für Motorräder einen speziellen Katalog gibt.
Fakt ist (und um noch ein bisschen Öl ins Feuer dieser Diskussion zu gießen): die Höhe der Verwarn- und Bußgelder sind insbes. im innereuropäischen Vergleich ein Witz - und tragen hierzulande nicht gerade zu einer Akzeptanz der Vorschriften bei. Wenn für die genannten OWiGs mindestens 3-stellige Beträge aufgerufen werden, hätten wir sicher diese Diskussion hier nicht.
Wenn ich ins Ausland fahre, dann weiß ich, dass die Verwarngelder eben drastisch öher sind als bei uns. Es ist mir aber auch egal, wie hoch, denn das Einhalten der geltenden Bestimmungen ist immer noch der unkomplizierteste Weg, sich im Straßenverkehr zu bewegen. Und zumindest unkomplizierter, als fortwährend zu überlegen, wie weit man denn die Bestimmungen ausreizen kann oder gar eine "Risikoabwägung" (zwischen dem Grad der Überschreitung, der Wahrscheinlichkeit, aufzufliegen und der dann fälligen Strafe) vorzunehmen.
Luebecker1975 hat geschrieben:Was mich mal interessieren würde, hatte schon wer hier aus dem Forum das Problem gehabt, bei eíner Kontrolle das Geräuschlimit überschritten zu haben?! Wenn ja wieviel db über dem Vorgegebenen Limit und was waren die Konsequenzen?!
Ich hatte das Problem noch nicht, aber ich bin ja auch nur mit dieser schnöden Serientüte unterwegs, die keinen Argwohn auslöst...
Aber: wird das Geräuschniveau überschritten, liegt im Sinne der Vorschrift zunächst mal ein technischer Mangel des Fahrzeugs vor. "Ein bisschen zu laut" ist beim Auspuff eben auch "zu laut". Möglich, dass der kontrolliernde Polizist bei geringfügig überschrittenen Grenzwerten seinen Ermessensspielraum ausschöpft und kein Verwarngeld erhebt, sondern eben nur die Ermahnung ausspricht, das alles unverzüglich richten zu lassen. Aber verlassen würde ich mich nicht drauf. Auch nicht auf die auf dem Topf eingestanzte Prüfnummer / Freigabe, denn auch ein freigegebener Schalldämpfer kann ja kaputt gehen - und das sieht man ihm (insbes. bei Absorptionsdämpfern) nicht immer sofort an.