Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

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Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

Beitragvon Wobbel » 29.07.2015, 09:13

Also um allem aus dem Weg zu gehen würde ich die Motorräder einzelnen abgeschlossen auf Rangierhilfen stellen. Dann dürfte der Sachverhalt wie bei mir in der Gemeinschaftstiefgarage eines Mehrfamilienhauses sein.
Dann könnt ihr die Motorräder vielleicht sogar so abstellen, dass jeder nur sein eigenes bewegen muss und es nicht noch Ärger gibt wenn ein anders irgendwo aneckt oder sogar umfällt.
Gruß
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Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

Beitragvon ronne » 29.07.2015, 15:21

SingleR hat geschrieben:Tja, bei Nutzung einer Einzel(!)-Garage nur durch mich geht das. Wird die Garage von mehreren Leuten genutzt, habe ich meine Zweifel, dass das mit dem Abstellen ohne Lenkschlossverriegelung machbar ist - vgl. auch Nutzung eines TG-Stellplatzes. Daher meine Frage - und ich bin gespannt auf die Antwort von der Versicherung! :roll:

Nach Diebstahl intr. es niemanden wie das Lenkradschloss verriegelt war. Du musst es im Formular nur ankreuzen.
Wenn aber ein Schlüssel fehlt, dann hast du ein Problem.
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