Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Alles was nirgenswo rein passt.

Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon Eike » 06.08.2015, 14:50

Aber blockiert ist scheinbar nichts bei der R6, oder? ALso hätte das ABS auch nichts verhindert.

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Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon Roadslug » 06.08.2015, 15:53

Fargrin hat geschrieben:Es wurde trozt des Einsatzes von Eike wohl nicht verstanden.

Es geht nicht darum bei Orange noch einmal Gas zu geben... sondern darum, dass ich nun mit einer Vollbremsung viel schlimmeres Verursachen würde. Eben genau dann gibt man "Gas"... bzw. man fährt einfach weiter.
Die StVO ist doch eindeutig und lässt weder bei Gelblicht noch bei Rotlicht einen Interpretations-Spielraum:
Überfahren bei weniger als 1s Rotlichtphase => 70€ nebst ein Punkt
Überfahren bei mehr als 1s Rotlichtphase => 200€ nebst 2Punkte + 1Monat Fahrverbot
Überfahren bei mehr als 1s Gelblichtphase => 15€.
Bei einer Geschwindigkeit von 50km/h legt man in einer Sekunde rund 14Meter zurück und benötigt rund 16Meter Anhalteweg. Also bei mehr als 20Meter Abstand zur Ampel wenn sie auf Gelb schaltet sollte man stehenbleiben und nur bei deutlich weniger durchfahren.
Eike hat zwar recht, es gibt einen Überschneidungszeitraum an dem beide Richtungen auf Rot stehen, in der Regel ca. 1Sekunde. Aber da es genügend Verkehrsteilnehmer gibt, die schon bei "Hellrot" losfahren könnte es eng werden wenn man noch bei "Dunkelrot" über wie Kreuzung wischt.

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Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon Eike » 06.08.2015, 19:00

Roadslug hat geschrieben:Bei einer Geschwindigkeit von 50km/h legt man in einer Sekunde rund 14Meter zurück und benötigt rund 16Meter Anhalteweg. Also bei mehr als 20Meter Abstand zur Ampel wenn sie auf Gelb schaltet sollte man stehenbleiben und nur bei deutlich weniger durchfahren.
Eike hat zwar recht, es gibt einen Überschneidungszeitraum an dem beide Richtungen auf Rot stehen, in der Regel ca. 1Sekunde. Aber da es genügend Verkehrsteilnehmer gibt, die schon bei "Hellrot" losfahren könnte es eng werden wenn man noch bei "Dunkelrot" über wie Kreuzung wischt.

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Ich habe auf dem Heimweg mal gestoppt, wie lange beide Seiten Rot haben: An zwei dreiarmigen Kreuzungenn ohne Richtungsampel waren es jeweils gut drei Sekunden. An einer größeren vierarmigen Kreuzung ohne Linksabbiegerampel waren es sogar neun Sekunden. Eine Sekunde ist an einer normalen Ampel völlig unmöglich, da dann ja meist noch Linksabbieger auf der Kreuzung stehen. Die können erst losfahren, wenn der Gegenverkehr sichtbar Rot hat. Dafür ist eine Sekunde viel zu wenig.

Auch ist mir nicht klar, wie man bei "Hellrot" losfahren soll. Die geld/rot Phase ist ca. 0,5s lang, viel zu kurz, um dann bereits auf der Kreuzung zu sein. Und das jemand bereits bei Rot losfährt, weil die Fußgängerampel bereits auf grün schaltet, haben ich in 25 Jahren noch nicht erlebt.

Wie auch immer, wer wenige Zehntelsekunden nach Rot noch rüberfährt, verstößt zwar gegen das Gesetz, gefährtdet aber niemanden.

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Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon Roadslug » 06.08.2015, 19:55

Eike hat geschrieben:Wie auch immer, wer wenige Zehntelsekunden nach Rot noch rüberfährt, verstößt zwar gegen das Gesetz, gefährtdet aber niemanden. Gruß Eike
Doch, sich selber. Zwar nicht zwingend in Form von körperlichen oder Materialschäden, sondern nur in Form von Bußgeld und was u. U. noch weher tut durch Punkte in der Verkehrssünderdatei. Ein Punkt von acht maximal möglichen, das läppert sich schnell zusammen, wenn man solche Scherze öfters praktiziert. Man kann den Sinn von manch einem Punkt der StVO für sich gerne mal in Frage stellen. Aber klüger ist es allemal sich weitestgehend daran zu halten.

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Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon Eike » 06.08.2015, 20:05

Klar, "auf der sicheren Seite" ist man, wenn man jederzeit jede Regel einhält.

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Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon Anduin » 06.08.2015, 20:18

Eike hat geschrieben:Wie auch immer, wer wenige Zehntelsekunden nach Rot noch rüberfährt, verstößt zwar gegen das Gesetz, gefährtdet aber niemanden.


Also bei uns in Westfalen gibt es neben Autos und Motorrädern auch Radfahrer und Fußgänger, zu allem Übel auch noch von ganz jung bis recht alt. Da wird schon mal schnell wenige Meter vor der Fußgängerampel die Straße überquert, weil die Ampel für den fließenden Verkehr auf Rot schaltet. Man hat es ja eilig.
Ich oute mich, ich mache das auch schon mal. Völlig klar, dass ist auch nicht regelkonform. Aber kommt es zu einem Unfall, brauchst du einen Richter aus dem Breisgau, bei einem aus Westfalen bist du die Karte los.

Zu dem Thema Gefährdung bei Überfahren des Rotlichtes hat der auch so seine eigenen Ansichten.
Sind alle etwas anders, hier in OWL.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Umgekehrt ist das schon schwieriger. (K.Tucholsky)
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Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon Fargrin » 06.08.2015, 21:49

Um das nochmal klar zu stellen.

1 Sekunde über Rot wird von der Polizei nicht geahndet!

Ich bin kurz nach dem Rot wechsel mit dem Auto drüber.
Mein Pech, die Polizei stand genau dort... und hat mich herausgewunken.

Es wurde gefragt, was das war?
Ich sagte: Hätte ich gestoppt, wäre der hinter mir auf mich drauf. So hat niemand schaden genommen.

Er hat sich das Videomaterial mit mir angeschaut und meinte, ich sei unter 1sec. nach Rot durch.

Das sei Ok. Ich darf gehen.

So und nun komm mit deinem STVO gelaber.
Fakt ist. Die Polizei juckt es einen feuchten. Und machen keinen großen Radau wegen 1 Sekunde. Zumindest bei uns.

Aber das die Norddeutschen Polizisten da genauer sind und wegen jedem Scheiß Theater machen ist ja bekannt. popcorn
Bei uns ist das alles etwas ruhiger.

Aber wenn du magst wird die Verwandschaft hinzugezogen, was sie machen würden.
Anmerkung: Bin mit meinem Bruder (Lehrer) der einzige, der nicht bei der Polizei arbeitet.

Von meiner einen Cousine: Polizeikommissarin
anderen Cousine: Polizeioberkommissarin
Zu ihrem Mann: Polizeihauptkommissar
Und Ihrem Vater (mein Onkel): Erster Polizeihauptkommissar

Ist alles dabei.
Ich werde mal nachhacken, wie das i.d.R. behandelt wird.

Werde mich morgen Melden.


Eben noch mit meinem Freund (Fahrlehrer) darüber geredet.
Er selbst hatte ein Gerichtsverfahren.
Rot über die Ampel.

- Ergebniss: Freispruch, unter 1 sec. Jedoch mit Verwarnungsgeld in Höhe von 75 Euro.
-> Jedoch ging es bei Ihm um die Ausbildungslizenz. Die hätte er nämlich mit dem Vergehen verloren.
In wie weit da zu seinen gunsten gesprochen wurde, weiß ich nicht.
1. Polizist war jedenfalls auf seiner Seite. Der andere nicht.
Nach Einzelbefragung des Richters gab es unterschiedliche Aussagen der beiden Polizisten.

Erledigt.
Erst kürzlich von uns gegangen:
X. BMW F800R (2011) <- Nicht mehr (März 2015) :(
X. Honda CBX 650 E (1983) <- Nicht mehr (April 2016) :(
X. Piaggio (Vespa) ET 4 (1996) <- Nicht mehr (September 2015) :(
X. Piaggio (Vespa) GTS 300 Touring <- Nicht mehr (August 2018) :(
X. Adler MB 250 <- Nicht mehr, steht nun im Berliner Museum für Fahrzeuggeschichte (Februar 2019) :( [SRY Opa :( ]

Aktuell:
1. Yamaha XT 600 E (1995)
2. Piaggio Beverly 350
3. Suzuki SV 650 ABS (2016)
4. Ducati Hypermotard 939 (2016)

Neu!:
5. Spaßbike (komplett umgebaut) KTM SM 690 (2012)
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Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon motorradfahrer » 06.08.2015, 22:19

Fargrin hat geschrieben:1 Sekunde über Rot wird von der Polizei nicht geahndet!


Allgemeine These aufgestellt.

Fargrin hat geschrieben:Fakt ist. Die Polizei juckt es einen feuchten. [...] Zumindest bei uns.


Allgemeine These direkt wieder entkräftet.

Fargrin hat geschrieben:So und nun komm mit deinem STVO gelaber.


Zwar lästig, aber kein "Gelaber". Fakt ist nämlich: Schützt gerade uns mit weniger Knautschzone Tag für Tag. winkG
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Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon Ismael » 06.08.2015, 22:34

Fargrin hat geschrieben:Werde mich morgen Melden.

...the show must go on... popcorn :roll:
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Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon Roadslug » 07.08.2015, 06:54

Mein lieber Fargrin, die Regeln der StVO sind Fakt, schwarz auf weiß oder meinetwegen in Stein gemeißelt. Ein Zitieren derselben ist also kein Gelaber. Mit Sicherheit hat die Polizei einen gewissen Ermessens-Spielraum, aber sich darauf zu verlassen wäre ziemlich fahrlässig. Wenn du so etwas hier bei uns in München praktizierst bist du fällig, aber so etwas von!! Und sollte wegen dir einer bremsen müssen dann kommt auch noch Gefährdung ins Spiel und dann wird es echt unangenehm. Was dann auf dich zukommen könnte kannst du jederzeit im Bußgeldkatalog nachlese, braucht dir also niemand vorzulabern. neenee

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Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon olli72 » 07.08.2015, 07:45

Um was ging es hier gleich noch?

War da nicht irgendwas mit einem Unfall ..... ???

scratch
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Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon Kajo » 07.08.2015, 07:47

Roadslug hat geschrieben:Mein lieber Fargrin, die Regeln der StVO sind Fakt, schwarz auf weiß oder meinetwegen in Stein gemeißelt. Ein Zitieren derselben ist also kein Gelaber. Mit Sicherheit hat die Polizei einen gewissen Ermessens-Spielraum, aber sich darauf zu verlassen wäre ziemlich fahrlässig. Wenn du so etwas hier bei uns in München praktizierst bist du fällig, aber so etwas von!! Und sollte wegen dir einer bremsen müssen dann kommt auch noch Gefährdung ins Spiel und dann wird es echt unangenehm. Was dann auf dich zukommen könnte kannst du jederzeit im Bußgeldkatalog nachlese, braucht dir also niemand vorzulabern. neenee Roadslug


Dem Beitrag stimme ich zu und möchte noch kurz ergänzen, dass selbstverständlich auch die Staatsanwaltschaft bzw. Entscheidungsbehörde einen gewissen Ermessungsspielraum hat.

So wurde anlässlich meines Unfalls im letzten Jahr ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unangepasster Geschwindigkeit eingeleitet, dieses aber nach meiner ausführlichen und begründeten Stellungnahme durch die zuständige Behörde (Polizeipräsidium) eingestellt.

Aber zurück zum Thema - ich sehe nach wie vor keine Mitschuld von gugu300.

Gruß Kajo
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Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon schnecke » 07.08.2015, 08:03

@ motorradfahrer, roadslug, r103
Ich bin froh, dass es einige aus dem forum auch so sehen wie ich.
Gruss
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Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon LutzB » 07.08.2015, 08:15

Einfacher Rotlichtverstoß: Die Lichtzeichenanlage hat bis zu einer Sekunde Rot gezeigt. Hier folgen ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Entsteht im Rahmen dieses Rotlichtverstoßes aber eine Gefährdung oder Sachbeschädigung, erhöhen sich die Punkte, das Bußgeld und zusätzlich wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Lichtzeichenanlage hat über die sekundliche Grenze Rot gezeigt. Geahndet wird mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, der Vergabe von zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Entsteht im Rahmen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes eine Gefährdung oder Sachbeschädigung, wird das Bußgeld – zusätzlich zu den Punkten und dem Fahrverbot – erhöht auf 320 Euro bzw. 360 Euro.

Quelle: Bussgeldkatalog.de

Gruß
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Re: Biker Kollege fällt an Ampel auf mich

Beitragvon SingleR » 07.08.2015, 13:00

@ LutzB: Deine Ausführungen wären noch insoweit zu ergänzen, dass ein Überfahren der Haltlinie bei rot, ohne in den Kreuzungsbereich hinein zu fahren (bzw. die Sichtlinie zu überqueren), ein Verwarnungsgeld von 10 (?) EUR kostet, so lange neimaqnd gefährdet wird.

Ich verstehe nicht, warum wir hier über den schon im Kindergarten gelehrten Grundsatz: "Bei rot musst Du stehen, bei grün darfst Du gehen" diskutieren müssen. Auf einen Ermessensspielraum zu hoffen wäre reichlich naiv. Wer bis 1 sec Rotlochtphase über die Ampel fährt, hat mit Hinblick auf die Dauer der Gelbphasen hat entweder gepennt oder vorsätzlich gehandelt. Beide Spezies haben im motorisierten Straßenverkehr nix zu suchen.

Und überhaupt: es ist nicht Aufgabe des Vorausfahrenden, dafür zu sorgen, dass ihm der Hintermann nicht drauffährt / drauffahren kann. Schon gar nicht, wenn dies mit einem Verkehrsverstoß einher gehen muss. Und auch das ist genau der Grundsatz, der unserem Themenstarter zu Gute kommen wird.

BTW: ich hatte vor vielen Jahren mal einen Unfall - mir ist bei einer grünen Linksabbiegeampel jemand hinten drauf gefahren, weil im Gegenverkehr jemand bei rot meinen Fahrweg kreuzen wollte und ich deswegen bis zum Stillstand bremsen musste. Dreimal dürft Ihr raten, wer lt. polizeilicher Unfallaufnahme der Unfallverursacher war: a) der Rotlichtsünder -- b) der Auffahrende. Um es kurz zu machen: Lösung b) ist richtig.
Twin-F: die perfekte Symbiose aus 2-Spark-Rotax-Eintopf und Zündabstand eines Einzylinder-2-Takters... :mrgreen:
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