Aber blockiert ist scheinbar nichts bei der R6, oder? ALso hätte das ABS auch nichts verhindert.
Gruß Eike
Die StVO ist doch eindeutig und lässt weder bei Gelblicht noch bei Rotlicht einen Interpretations-Spielraum:Fargrin hat geschrieben:Es wurde trozt des Einsatzes von Eike wohl nicht verstanden.
Es geht nicht darum bei Orange noch einmal Gas zu geben... sondern darum, dass ich nun mit einer Vollbremsung viel schlimmeres Verursachen würde. Eben genau dann gibt man "Gas"... bzw. man fährt einfach weiter.
Roadslug hat geschrieben:Bei einer Geschwindigkeit von 50km/h legt man in einer Sekunde rund 14Meter zurück und benötigt rund 16Meter Anhalteweg. Also bei mehr als 20Meter Abstand zur Ampel wenn sie auf Gelb schaltet sollte man stehenbleiben und nur bei deutlich weniger durchfahren.
Eike hat zwar recht, es gibt einen Überschneidungszeitraum an dem beide Richtungen auf Rot stehen, in der Regel ca. 1Sekunde. Aber da es genügend Verkehrsteilnehmer gibt, die schon bei "Hellrot" losfahren könnte es eng werden wenn man noch bei "Dunkelrot" über wie Kreuzung wischt.
Roadslug
Doch, sich selber. Zwar nicht zwingend in Form von körperlichen oder Materialschäden, sondern nur in Form von Bußgeld und was u. U. noch weher tut durch Punkte in der Verkehrssünderdatei. Ein Punkt von acht maximal möglichen, das läppert sich schnell zusammen, wenn man solche Scherze öfters praktiziert. Man kann den Sinn von manch einem Punkt der StVO für sich gerne mal in Frage stellen. Aber klüger ist es allemal sich weitestgehend daran zu halten.Eike hat geschrieben:Wie auch immer, wer wenige Zehntelsekunden nach Rot noch rüberfährt, verstößt zwar gegen das Gesetz, gefährtdet aber niemanden. Gruß Eike
Eike hat geschrieben:Wie auch immer, wer wenige Zehntelsekunden nach Rot noch rüberfährt, verstößt zwar gegen das Gesetz, gefährtdet aber niemanden.
Fargrin hat geschrieben:1 Sekunde über Rot wird von der Polizei nicht geahndet!
Fargrin hat geschrieben:Fakt ist. Die Polizei juckt es einen feuchten. [...] Zumindest bei uns.
Fargrin hat geschrieben:So und nun komm mit deinem STVO gelaber.
Fargrin hat geschrieben:Werde mich morgen Melden.
Roadslug hat geschrieben:Mein lieber Fargrin, die Regeln der StVO sind Fakt, schwarz auf weiß oder meinetwegen in Stein gemeißelt. Ein Zitieren derselben ist also kein Gelaber. Mit Sicherheit hat die Polizei einen gewissen Ermessens-Spielraum, aber sich darauf zu verlassen wäre ziemlich fahrlässig. Wenn du so etwas hier bei uns in München praktizierst bist du fällig, aber so etwas von!! Und sollte wegen dir einer bremsen müssen dann kommt auch noch Gefährdung ins Spiel und dann wird es echt unangenehm. Was dann auf dich zukommen könnte kannst du jederzeit im Bußgeldkatalog nachlese, braucht dir also niemand vorzulabern. Roadslug
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