...auch ich lese Deine Beiträge gern, Roadslug!
Es ist unrealistisch und kann daher nicht sein, daß der Hersteller eines Produkts dem Käufer im Schadensfall nachweisen muß, daß eine spezifische Veränderung URSÄCHLICH für den Schaden ist.
Ein Fzg-Hersteller kann nicht jede beliebige Änderung sichten und erproben; das liegt nicht in seiner Aufgabe/Verantwortung.
Über den Ausschluß der Gewährleistung bei Umbauten steht ja auch etwas in der Bedienungsanleitung. (Selbige habe ich gerade nicht griffbereit, wird sich aber ja finden lassen...)
Wenn ein Käufer Änderungen am Fzg vornimmt, die zB die Betriebserlaubnis erlöschen lassen, dann ist das dem Fzg-Hersteller herzlich egal und selbstverständlich besteht die GW weiterhin - so lange die Änderung nicht in Zusammenhang mit dem Schaden gebracht werden kann.
Grüne Blinkergläser erzeugen keinen Motorschaden - also bei Motortotalschaden innerhalb der GW zahlt der Hersteller natürlich ohne Diskussion.
Aber irgendeine vom Hersteller nie freigegebene Auspuffanlage kann sehr wohl Auswirkungen auf den Motor (und noch immer behaupten Zubehörhersteller gerne "10 PS mehr!" Öh - aber von diesen "10 PS mehr" soll der Motor gar nix mitbekommen haben...? (Obwohl WIR natürlich wissen, was von diesen Versprechen zu halten ist...
)) haben, auf das er über den Jordan geht.
Im Wörst Käiß geht das vor Gericht, dann bekriegen sich da sogenannte Schwachverständige (...und mit erstaunlich wenigen Ausnahmen sind da jede Menge Luschen unterwegs...aber wenn die trotzdem gut reden können:
).
ABER: in solchen Fällen wendet man sich dann eben an den Hersteller des fraglichen Zubehörteils; gegen den hat man ja schließlich auch GW-Ansprüche.