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Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 18.07.2017, 20:16
von Chillatic
Guten Tag,

Wie ist es denn wenn man einen ESD von AC Schnitzer an ein Neufahrzeug schraubt. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Gewährleistung?

Gruß

Chris

Re: Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 19.07.2017, 06:15
von DuBu
Moin,

Diese Frage hatte ich meinem Händler auch gestellt als ich meine letztes Jahr neu gekauft habe.

Zitat meines Händlers:

Mit der Garantie gibt es keine Probleme wenn Sie einen Slip On ESD verbauen. Den AC Schnitzer kann ich Ihnen auch wärmstens empfehlen, den bin ich selbst gute 6000km gefahren.
Hat ein sehr ausgewogenes Klangverhalten mit einem deutlich stärkeren Bassbereich und schönem brabbeln beim Gas wegnehmen. Verarbeitung und Passgenauigkeit sind top!


Ich hoffe das Hilft dir.

Viele Grüße Dustin

Re: Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 19.07.2017, 07:06
von Roadslug
Ein verbautes Zubehör hätte nur dann einen Einfluss auf die Gewährleistung oder Produkthaftpflicht wie es richtig heißt, wenn der Schaden durch das Zubehörteil selbst oder durch den Verbau desselben entstanden wäre. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (halbes Jahr) muss das dann aber der Verkäufer bzw. Hersteller nachweisen. Also normalerweise kein Problem einen Zubehör-SD zu verbauen.

Roadslug

Re: Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 19.07.2017, 07:59
von 815-mike
...Gewährleistung seitens Fzghersteller besteht für das von ihm erprobte und so freigegebene Gesamtfahrzeug.
Sollte ein "ungewöhnlicher" Motorschaden innerhalb der GW auftreten und der Hersteller vom Händler darüber informiert werden, daß IRGENDWO am Gesamtsystem "Antrieb" Änderungen entgegen des erprobten+freigegebenen Produkts vorliegen, dann kann (muß und sollte) der Fzghersteller die GW ablehnen und auf den Hersteller/Verkäufer des Zubehörteils verweisen.

Nix gegen Veränderungen; als Kunde muß man sich aber vorher Gedanken machen, was man da eigentlich tut und wer dafür u.U. haftet.

Vielleicht anschaulicher: Irgendwer kauft einen von mir (mit Liebe!) gebackenen Kuchen, ausschließlich aus gesunden, vollbiologischen Bestandteilen, streut dann bewußtseinserweiternde Pilze drüber und beklagt nach Einnahme eines solchen Stücks Kuchen "gewaltige" Gesundheitsbeeinträchtigungen - und will von mir als Bäcker dafür Entschädigung.
-> Nö.

Re: Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 19.07.2017, 08:11
von Chillatic
815-mike hat geschrieben:Nix gegen Veränderungen; als Kunde muß man sich aber vorher Gedanken machen, was man da eigentlich tut und wer dafür u.U. haftet


Danke, deswegen frage ich nach. ;)

Ich habe mal direkt bei BMW angefragt. Ich werde berichten .
Auch Danke an die anderen Antworter ThumbUP

Gruß Christian

Re: Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 19.07.2017, 10:53
von Graver800
wenn du dort nachfragst und BMW dir negative oder nicht eindeutig mit "JA" antwortet, bist du im Fall des Falles ggf. schlechter dran. Manchmal ist Fragen nicht immer zielführend.
Wenn du also "sicher sicher" sein möchtest wird dir nichts anderes übrig bleiben, als auf einen Zubehör ESD zu verzichten.

Re: Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 19.07.2017, 14:44
von Auftrags'chiller
Graver800 hat geschrieben:...wird dir nichts anderes übrig bleiben, als auf einen Zubehör ESD zu verzichten.


Nicht ganz. Es bleibt noch die Variante, den Akrapovic zu nehmen, den es ja direkt bei BMW als Sonderzubehör gibt.

Gruß,
Christian

Re: Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 19.07.2017, 15:14
von Roadslug
Hallo mike,

nichts gegen deine in der Regel äußerst fundierten Beiträge, aber was du bezüglich Gewährleistung schreibst stimmt so nicht. Der Verbau eines nicht vom Hersteller stammendes Zubehör führt NICHT generell zur Ablehnung der Gewährleistung. Vielmehr muss, wie schon geschrieben, der Hersteller bzw. Verkäufer nachweisen, dass der Reklamationsgrund durch das Zubehör bzw. unsachgemäßen Verbau desselben verursacht wurde. Zumindest muss er das während der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von einem halben Jahr nach Verkauf. Nach der Zeit geht dann die Nachweispflicht auf den Kunden über und das dürfte in den meisten Fällen schwerfallen. Das wäre ja sonst zu einfach für den Hersteller, die Gewährleistung auszuschließen, nur weil der Kunde (überspitzt ausgedrückt) irgendwo einen Aufkleber angebracht hat.

Roadslug

Re: Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 19.07.2017, 16:29
von 815-mike
...auch ich lese Deine Beiträge gern, Roadslug!

Es ist unrealistisch und kann daher nicht sein, daß der Hersteller eines Produkts dem Käufer im Schadensfall nachweisen muß, daß eine spezifische Veränderung URSÄCHLICH für den Schaden ist.
Ein Fzg-Hersteller kann nicht jede beliebige Änderung sichten und erproben; das liegt nicht in seiner Aufgabe/Verantwortung.

Über den Ausschluß der Gewährleistung bei Umbauten steht ja auch etwas in der Bedienungsanleitung. (Selbige habe ich gerade nicht griffbereit, wird sich aber ja finden lassen...)

Wenn ein Käufer Änderungen am Fzg vornimmt, die zB die Betriebserlaubnis erlöschen lassen, dann ist das dem Fzg-Hersteller herzlich egal und selbstverständlich besteht die GW weiterhin - so lange die Änderung nicht in Zusammenhang mit dem Schaden gebracht werden kann.

Grüne Blinkergläser erzeugen keinen Motorschaden - also bei Motortotalschaden innerhalb der GW zahlt der Hersteller natürlich ohne Diskussion.

Aber irgendeine vom Hersteller nie freigegebene Auspuffanlage kann sehr wohl Auswirkungen auf den Motor (und noch immer behaupten Zubehörhersteller gerne "10 PS mehr!" Öh - aber von diesen "10 PS mehr" soll der Motor gar nix mitbekommen haben...? (Obwohl WIR natürlich wissen, was von diesen Versprechen zu halten ist... :mrgreen: )) haben, auf das er über den Jordan geht.

Im Wörst Käiß geht das vor Gericht, dann bekriegen sich da sogenannte Schwachverständige (...und mit erstaunlich wenigen Ausnahmen sind da jede Menge Luschen unterwegs...aber wenn die trotzdem gut reden können: ThumbUP ).

ABER: in solchen Fällen wendet man sich dann eben an den Hersteller des fraglichen Zubehörteils; gegen den hat man ja schließlich auch GW-Ansprüche.

Re: Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 19.07.2017, 20:01
von ike
Hallo Chris.

Zurück zu deiner Frage.
Der AC Schnitzer ESD wäre eine gute Wahl.
Du hast deine F gerade neu erworben?

Lass doch den ESD vom Händler oder einem anderen :D montieren.
Dann entsteht dieses Problem nicht.

Re: Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 19.07.2017, 20:35
von Chillatic
Guten Abend,

Wieso entsteht das Problem nicht, wenn ich ihn montieren lasse?
Ja es ist eine neue F800R. :)

Re: Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 19.07.2017, 20:50
von Kajo
ike hat geschrieben:... Lass doch den ESD vom Händler oder einem anderen :D montieren. Dann entsteht dieses Problem nicht.

Das löst das Gewährleistungsproblem nicht.

815-mike hat geschrieben:...Aber irgendeine vom Hersteller nie freigegebene Auspuffanlage kann sehr wohl Auswirkungen auf den Motor (und noch immer behaupten Zubehörhersteller gerne "10 PS mehr!" Öh - aber von diesen "10 PS mehr" soll der Motor gar nix mitbekommen haben...? (Obwohl WIR natürlich wissen, was von diesen Versprechen zu halten ist... :mrgreen: )) haben, auf das er über den Jordan geht...

Das sehe ich auch so und von der versprochenen Mehrleistung ist meist nichts zu merken. Endgültigen Aufschluss gäbe aber nur ein Prüfstandlauf vor und nach ESD-Tausch.

Hier ein paar ergänzende Informationen aus MOTORRAD: http://www.motorradonline.de/auspuff/zu ... 56444.html

Gruß Kajo

Re: Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 19.07.2017, 20:58
von Roadster1962
Moin,
sorry aber meiner Meinung nach kann man sich auch zu viele Gedanken machen...

Bei nem Turbo-Umbau würde ich jetzt auch kurz überlegen aber wg. ESD cofus

Solange der ne ABE hat (von wegen ner etwaigen Kontrolle) , ran damit

Wenn ich auch nicht allzu viel von der BMW-Qualität - zumindest bei unseren "Billig-BMW's - halte, aber deshalb gleich über Motorschäden nachdenken...

Da fällt mir immer dieser nette Artikel ein... das wir als Kinder ohne Helm Fahrrad gefahren sind (tu ich immer noch), Wasser aus der Pumpe getrunken haben, nicht mal nen Handy dabei hatten (gab's ja nicht) und trotzdem stundenlang alleine unterwegs waren, etc.

aber

WIR HABEN ES ÜBERLEBT winkG

Also nicht alles bis zum bitteren Ende überdenken, machen, leben, sich dran erfreuen


Gruß

Christian

Re: Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 19.07.2017, 22:33
von ike
Wenn ich an eine neue BMW vom BMW-Händler einen ESD durch eine BMW-Fachwerkstatt montieren lasse ,
bleibt Garantie und Gewährleistung im vollem Umfang erhalten.

Wichtig: Offizieller Händler und regulären Vertragswerkstatt !

Re: Gewährleistung von Neufahrzeug mit Zubehör ESD

BeitragVerfasst: 20.07.2017, 13:07
von 815-mike
...mal realistisch:
Im Falle eines Schadens innerhalb der GW wird nur derjenige Händler den Hersteller über Änderungen am Fzg informieren, der seinen Kunden loswerden will und ihm zum Abschied auch gerne noch "einen mitgibt".

Ansonsten weiß der Hersteller nix von (auch gravierenden) Änderungen - und darum wird es nicht zu GW-Problemen kommen...

popcorn