Wachtendonker hat geschrieben:Bei Verwarnungsgeld gibt es keine Anhörung. Es sind vorwerfbare 22km/h nach Abzügen übrig, deswegen hatte ich ja von 100€ plus 1 Punkt gesprochen. Ich wollte auch keine Belehrungen hören...
Das mit den festgestellten +22 km/h in Deinem Beitrag weiter unten hatte ich überlesen... Davon abgesehen, kann ich in meinem Beitrag keinerlei "Belehrung" erkennen.
Und selbstverständlich gibt es bei Verwarnungsgeld-Tatbeständen eine Anhörung: Du erhältst Post von der Behörde und kannst dann entweder zahlen, Dich zu den Vorwürfen äußern - oder aber durch Nichtstun die nächste Stufe der Gerichtsbarkeit erklimmen.
reha73 hat geschrieben:2.) Man geht immer ein Kostenrisiko ein, wenn man nicht Rechtschutz versichert ist.
Das Kostenrisiko hast Du trotzdem - und trotz RSV! Wenn Du verurteilt wirst, wird ja die ausgesprochene Strafe (das Bußgeld...) nicht von der RSV übernommen. Ok, die Verfahrenskosten liegen im Regelfall bedeutend darüber. Und dann ist man eben froh, zuvor eine RSV abgeschlossen zu haben.