Löwenzahn Energie

Alles was nirgenswo rein passt.

Löwenzahn Energie

Beitragvon Lichtmann » 07.02.2013, 20:17

Hallo Stromsparer,

wie sollte es auch anders sein, heute bekam ich ein lustiges Mail von meinem Stromanbieter mit dem üblichen Gejammere das und so, am Ende will man ab dem 01.04.2013 anstatt 14 cent, lustige 28 cent. Ohne groß die Erhöhung zu begründen, zumal ja eine Erhöhung bei Privatkunden nur die gesetzlichen Umlagen betrifft,
selbst die genau aufzuschlüssel hält man nicht für nötig, was soll man da noch sagen, eventuell will man das der Kunde vorzeitig Sonderkündigt um ewig seiner Vorauszahlung nach zulaufen, ich für mein Teil trage nur eine Gesetzlich bedingte Preissteigerung ( Ökosteuer, Mehrwertsteuer, u.s.w.)mit.


Euch allen einen schönen Abend.

In diesem Sinne

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Re: Löwenzahn Energie

Beitragvon Mischl » 07.02.2013, 20:36

Dir ist hoffentlich bekannt, dass Löwenzahn Energie eine Tochter der Flexstrom ist und in der Presse immer wieder von einer drohenden Insolvenz die Rede ist!

Also keine Vorkasse vereinbaren und den Bonus kannst Du, wenn die Presse recht hat, wohl vergessen.

Grüße
Mischl
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Re: Löwenzahn Energie

Beitragvon Lichtmann » 07.02.2013, 20:49

Mischl hat geschrieben:Dir ist hoffentlich bekannt, dass Löwenzahn Energie eine Tochter der Flexstrom ist und in der Presse immer wieder von einer drohenden Insolvenz die Rede ist!

Also keine Vorkasse vereinbaren und den Bonus kannst Du, wenn die Presse recht hat, wohl vergessen.

Grüße
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Grins, da magst du wohl recht haben, trotzdem läuft mein Vertrag noch bis zum 01.10.2013, da würde es e erst den Bonus geben, aber bis dahin habe ich das Gefühl das man noch mal Abkassieren will und dann mit der fetten Kohle auf auf und davon, :oops: :oops: :oops:


Holla die Waldfee, ich werde es aussitzen
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Re: Löwenzahn Energie

Beitragvon HarrySpar » 08.02.2013, 07:46

Wie? Bis jetzt hast du nur 14Ct bezahlt?
Das kann doch nicht wahr sein.

Also ich bin beim Eprimo seit 8 oder 10 Jahren.
Funktioniert so weit alles ganz gut bei denen.
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Re: Löwenzahn Energie

Beitragvon Lichtmann » 08.02.2013, 09:33

HarrySpar hat geschrieben:Wie? Bis jetzt hast du nur 14Ct bezahlt?
Das kann doch nicht wahr sein.

Also ich bin beim Eprimo seit 8 oder 10 Jahren.
Funktioniert so weit alles ganz gut bei denen.


Guten Morgen,

ja der Arbeitspreis beträgt laut Vertrag bis 1400kwh 0,1419€, plus Grundgebühr von 95,88€, quasi ein Paket gekauft habe, wie gesagt gestern kam der Versuch eine Preisanpassung an zuwenden, :lol: :lol: :lol:

auf: Ab dem 01. April 2013 gelten für Sie folgende Konditionen für unseren
Ökostrom:

Arbeitspreis: 0,28154 Euro/kWh
Grundgebühr: 8,99 Euro/Monat
Ihr Abschlag entsprechend Ihrer Zahlweise beträgt künftig: 502,04 Euro,

wie gesagt entsprechend AGB ist eine Umlegung bei Erhöhung der gesetzlich bedingten Abgaben möglich, erhöht der Staat ab 01.04.2013 seine Forderungen? Is mir neu.

Schauen wir mal.


In diesem Sinne.
Gut Holz
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Re: Löwenzahn Energie

Beitragvon HarrySpar » 08.02.2013, 09:53

Lichtmann hat geschrieben:...erhöht der Staat ab 01.04.2013 seine Forderungen?

Kann schon sein. Diese EEG-Umlage wird oder wurde doch jetzt kürzlich erhöht, oder?
Aber 14Ct mehr macht das natürlich bestimmt nicht aus.
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Re: Löwenzahn Energie

Beitragvon Lichtmann » 08.02.2013, 10:05

HarrySpar hat geschrieben:
Lichtmann hat geschrieben:...erhöht der Staat ab 01.04.2013 seine Forderungen?

Kann schon sein. Diese EEG-Umlage wird oder wurde doch jetzt kürzlich erhöht, oder?
Aber 14Ct mehr macht das natürlich bestimmt nicht aus.




Huhuuu,

na siehste, die Erhöhung wäre ja noch nicht mal an zukündigen und unterliegt auch keinem Sonderkündigungsrecht, aber vorher sollen es die "Menschen" bei ..... auch wissen.
Bin schon mal auf die erste Drohung gespannt, Inkasso und soo, lustige Eintragungen bei der Schufa, u.s.w.


Naja bis 31.09.2013 geht ja mein Vertrag noch, das geht so schnell rum. Den dann ausstehende Bonus muss ich wohl per Mahnverfahren eintreiben.

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Re: Löwenzahn Energie

Beitragvon Mischl » 08.02.2013, 10:45

Schau besser nochmal im Kleingedruckten nach. Vielleicht steht dort doch eine Klausel, die weitere als die gesetzlichen Erhöhungen rechtfertigt. Ende 2012 wurde zwar bspw. die Offshore Umlage eingeführt (Probleme beim Netzausbau der Windparks im Norden), aber eine Erhöhung um +14 ct/kWh bedeutet, dass da wohl mehr dahinter steckt.

Andererseits kann man es beim Kunden ja versuchen eine Preiserhöhung durchzubringen (vor allem, wenn es finanziell beim Unternehmen nicht gut aussieht. Nur so als Tipp: mit Deinem Angebotspreis von etwas über 14 ct/kWh für den Arbeitspreis kann Löwenzahn keinen Gewinn machen, da die staatlichen Umlagen schon fast so hoch sind und dann noch kein Strom beschafft wurde). Wenn der Kunde sich nicht wehrt, umso besser und der neue kostendeckende Preis tritt in Kraft.

Wichtig: wenn im Kleingedruckten tatsächlich nichts weiteres drinsteht, dann schriftlich widersprechen und die vom Wirtschaftsministerium geschaffene Schlichtungsstelle anrufen.

Grüße
Mischl
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Re: Löwenzahn Energie

Beitragvon HarrySpar » 08.02.2013, 10:47

Du kannst natürlich auch mit den Kilowattstunden bescheißen.
D.h. du kannst sie zeitlich in einen anderen Vertrag schieben.
Wenn du z.B. zum 01.10.2013 einen anderen Anbieter nimmst, mußt du ja den Zählerstand vom 30.09. angeben.
Und da kannst du ja dann einen viel geringeren Stand angeben und somit deine verbrauchten Kilowattstunden zum "neuen" Stromversorger "rüberschieben", wo dann der Kilowattstundenpreis wieder billiger ist. :D
Außerdem kannst du mit den Zinsen des Geldes noch eine Zeit lang "arbeiten". :D

Das könnte man eigentlich perfektionieren:
Immer z.B. 5 Jahre lang pro Jahr nur z.B. 200 der tatsächlichen verbrauchten 2500kWh "melden" und für diese Zeit einen Anbieter nehmen mit ganz geringer Grundgebühr und dafür hohem kWh-Preis.

Und dann fürs 6. Jahr bei einem neuen Versorger ein billiges Großpaket kaufen, das z.B. 10000kWh beinhaltet. Und diesem Versorger "meldet" man dann die ganzen 10000kWh der letzten 5 ahre. :D
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Re: Löwenzahn Energie

Beitragvon Lichtmann » 08.02.2013, 11:01

Mischl hat geschrieben:Schau besser nochmal im Kleingedruckten nach. Vielleicht steht dort doch eine Klausel, die weitere als die gesetzlichen Erhöhungen rechtfertigt. Ende 2012 wurde zwar bspw. die Offshore Umlage eingeführt (Probleme beim Netzausbau der Windparks im Norden), aber eine Erhöhung um +14 ct/kWh bedeutet, dass da wohl mehr dahinter steckt.

Andererseits kann man es beim Kunden ja versuchen eine Preiserhöhung durchzubringen (vor allem, wenn es finanziell beim Unternehmen nicht gut aussieht. Nur so als Tipp: mit Deinem Angebotspreis von etwas über 14 ct/kWh für den Arbeitspreis kann Löwenzahn keinen Gewinn machen, da die staatlichen Umlagen schon fast so hoch sind und dann noch kein Strom beschafft wurde). Wenn der Kunde sich nicht wehrt, umso besser und der neue kostendeckende Preis tritt in Kraft.

Wichtig: wenn im Kleingedruckten tatsächlich nichts weiteres drinsteht, dann schriftlich widersprechen und die vom Wirtschaftsministerium geschaffene Schlichtungsstelle anrufen.

Grüße
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Siehe AGB:

10. Preisanpassung, Preisgarantie
10.1. Wenn Sie keine oder eine eingeschränkte Preisgarantie gebucht haben, kann Löwenzahn künftige Änderungen der Umsatzsteuer und der Stromsteuer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Form einer Preisanpassung an Sie weitergeben. Eine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit für Sie besteht in diesem Fall nicht. Bei einer Senkung oder einem Wegfall der vorgenannten Steuern ist Löwenzahn ebenfalls zur entsprechenden Anpassung der Preise verpflichtet. Löwenzahn wird Sie über die angepassten Preise in geeigneter Weise informieren, z. B. mit der Jahresrechnung. S. 1 bis 3 gelten entsprechend für die Umlage nach § 19 StromNEV, Konzessionsabgaben, gesetzlich veranlasste Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Erneuerbare- Energien-Gesetz sowie sonstige Steuern, Abgaben oder gesetzlich veranlasste Mehrbelastungen, mit der die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss zusätzlich belegt wird, mit der Maßgabe, dass Ihnen solche Änderungen mit einer Frist von 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt werden und Löwenzahn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewährt, welches Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Preisanpassung schriftlich ausüben können.
10.2. Bei Gewerbekundenverträgen ist Löwenzahn darüber hinaus berechtigt, Preisanpassungen nach billigem Ermessen vorzunehmen, wenn sich während der Vertragslaufzeit die Kosten für die Strombeschaffung oder eine oder mehrere der maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen ändern. Löwenzahn wird Sie über die Preisänderung schriftlich mindestens 6 Wochen vor deren Wirksamwerden informieren. Die Preisänderung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung den Vertrag schriftlich kündigen; auf diese Folge wird Löwenzahn Sie besonders hinweisen.
10.3. Wenn Sie eine erweiterte Preisgarantie gebucht haben, umfasst diese alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer. Bei einer Änderung der Umsatzsteuer gilt Ziffer 10.1. entsprechend. Hinsichtlich der Laufzeit einer von Ihnen erworbenen Preisgarantie gilt, dass der Zeitraum bis zum Lieferbeginn nicht auf diese angerechnet wird.


Da ich kein Gewerbekunde bin kann man an mich nur die bereits erwähnten Erhöhungen weiter geben. Die Schlichtungsstelle werde ich nicht informieren, keine unnötige Arbeit, gegen die Preisanpassung ergeht Widerspruch, alles andere ist Sache der andern Partei, schade um den Bonus.

In diesem Sinne.
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Re: Löwenzahn Energie

Beitragvon Lichtmann » 08.02.2013, 11:05

HarrySpar hat geschrieben:Du kannst natürlich auch mit den Kilowattstunden bescheißen.
D.h. du kannst sie zeitlich in einen anderen Vertrag schieben.
Wenn du z.B. zum 01.10.2013 einen anderen Anbieter nimmst, mußt du ja den Zählerstand vom 30.09. angeben.
Und da kannst du ja dann einen viel geringeren Stand angeben und somit deine verbrauchten Kilowattstunden zum "neuen" Stromversorger "rüberschieben", wo dann der Kilowattstundenpreis wieder billiger ist. :D
Außerdem kannst du mit den Zinsen des Geldes noch eine Zeit lang "arbeiten". :D

Das könnte man eigentlich perfektionieren:
Immer z.B. 5 Jahre lang pro Jahr nur z.B. 200 der tatsächlichen verbrauchten 2500kWh "melden" und für diese Zeit einen Anbieter nehmen mit ganz geringer Grundgebühr und dafür hohem kWh-Preis.

Und dann fürs 6. Jahr bei einem neuen Versorger ein billiges Großpaket kaufen, das z.B. 10000kWh beinhaltet. Und diesem Versorger "meldet" man dann die ganzen 10000kWh der letzten 5 ahre. :D


Du Schlingel,

dumm ist nur wenn dein Grundversorger den Zählerstand mal abliest, dann ist es Betrug, warum solle man sich auf so was einlassen, völlig unnötig, Löwenzahn versucht halt, bis heute habe ich keine Rechtskräftige Preiserhöhung erhalten.

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Re: Löwenzahn Energie

Beitragvon HarrySpar » 08.02.2013, 11:13

Lichtmann hat geschrieben:Du Schlingel,

dumm ist nur wenn dein Grundversorger den Zählerstand mal abliest...

Kann mich nicht erinnern, daß der jemals bei mir war und selber abgelesen hat.
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Re: Löwenzahn Energie

Beitragvon Mischl » 08.02.2013, 11:15

Hallo Lichtmann,

ich würde die Schlichtungsstelle anrufen. Damit bist Du auf der sichereren Seite. Mit dem Widerspruch machst Du schon einmal nichts falsch.

Viel Glück und lass bitte von Dir hören wie es ausgegangen ist.

Grüße
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Re: Löwenzahn Energie

Beitragvon Mischl » 08.02.2013, 11:19

HarrySpar hat geschrieben:
Lichtmann hat geschrieben:Du Schlingel,

dumm ist nur wenn dein Grundversorger den Zählerstand mal abliest...

Kann mich nicht erinnern, daß der jemals bei mir war und selber abgelesen hat.


Er bzw. der Netzbetreiber kann aber und wenn das rauskommt, hat man ein größeres Problem.
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Re: Löwenzahn Energie

Beitragvon Lichtmann » 08.02.2013, 11:23

HarrySpar hat geschrieben:
Lichtmann hat geschrieben:Du Schlingel,

dumm ist nur wenn dein Grundversorger den Zählerstand mal abliest...

Kann mich nicht erinnern, daß der jemals bei mir war und selber abgelesen hat.




zum Schluss kommste noch durch einander , mit der Auf/ Gegen/ zu/ Abrechnerrei, jetzt soll Löwenzahn erstmal Ihre Preisanpassung klar dalegen und erklären, auf ein Sonderkündigungsrecht mit Fristen wurde ebenso wenig hingewiesen.
Denen wünsche ich noch viel Spaß, warum sollte ich eigentlich kündigen? um meiner Vorauszahlung nach zulaufen und bei keinem Versorger unter zukommen weil ich vertraglich noch gebunden bin, ochhh nööö, ich kündige fristgerecht zum 31.09.2013 24 Uhr, quasi 1 Jahr beliefert wurde, sollen die doch ihre Preisanpassung beitreiben.

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