Trellaras hat geschrieben:weis jemand zufällig ob die Garantie erlischt wenn man einen Powercomander anbringt??
Die Anschlußgarantie macht BMW in dem Fall über CG CarGarantie. Aktueller Bedingungsstand BM196, allerdings findet man die Bedingungen nirgendwo im Internet, nicht einmal auf der Homepage von CarGarantie.com..
Das allein finde ich schon ziemlich unseriös, denn als Kunde muss man die Bedingungen vor Vertragsabschluß ausgehändigt bekommen.
Vielleicht gibt es die wirklich nur in Papierform und nirgends in elektronischer Form. Oder ich bin zu doof zum Suchen..
Wie auch immer..
Im
K-Forum hat jemand doch irgendwo Bedingungen finden können.
Keine Garantie kann vergeben werden für Motorräder:
»» die älter als 24 Monate ab Erstzulassung sind oder mehr als 30.000 km Gesamtlaufleistung aufweisen
»» die als Selbstfahrer-Mietmotorrad, Fahrschulmotorrad oder Wettbewerbs-/Rennmotorrad genutzt werden
»» die an gewerbsmäßige Wiederverkäufer veräußert werden
»» die auf den Händler zugelassen werden
»» die nicht in der EU, Schweiz oder Norwegen zugelassen werden
»» bei denen die vom Hersteller vorgeschriebenen/empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchgeführt worden sind
»» mit leistungsgesteigerten Aggregaten, Sonderserien, Spezial- und Sportmotorräder
Hier noch ein Flyer zu der Versicherung.
Wenn du dein Mopped bei BMW warten lässt, musst du dir aber die ersten 4 Jahre eigentlich keine großen Sorgen machen.
Mein Händler hat mir gesagt, dass BMW nach den 2 Jahren Gewährleistung eigentlich fast alles auf Kulanz übernimmt, wenn der Hobel bei BMW scheckheftgepflegt ist.