von Mankalita » 19.08.2015, 11:02
Hallo,
ohne das jetzt als "Wissen" verkaufen zu wollen. Ich weiß es nicht, ich vermute nur.
Ich könnte mir, bei Motorrädern die Bauartbedingt (auch) für den Offroadeinsatz gedacht sind (als Maßgebliche Punkte könnte ich mir vorstellen: Bereifung, Speichenfelgen, Federwege) schon vorstellen, dass bei diesen eine Sonderregelung Anwendung findet und das ABS abschaltbar sein könnte. Sollte ich mit meiner Vermutung richtig liegen, schätze ich, dass ABS beim Start des Motorrads grundsätzlich eingeschalten ist und es über den Bordcomputer ausgeschalten werden kann. Damit einhergehend natürlich die Vorschrift, dass man auf öffentlichen Straßen nur mit ABS fahren darf. Es wäre ja nicht die erste gesetzliche Regelung dieser Art: Wir haben in D ja auch die "Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen" Danach dürfen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte nur mit sog. M+S-Reifen (Matsch & Schnee-Reifen) gefahren werden. Was im Klartext bedeutet, dass ich keine Winterreifen montieren muss solange die Straßen frei sind. Klar, ist quatsch, wer wechselt morgens vor er zur Arbeit fährt seine Reifen, oder bleibt stehen wenn 10 Schneeflocken vom Himmel fallen, also hat man Winterreifen drauf (oder man fährt nicht bei entsprechenden Verhältnissen). Ist die Straße frei, darf man aber auch mit Sommerreifen fahren.
Im Fall des Falles (Unfall) kann man dann über den Bordcomputer auslesen, ob ABS vorschriftsmäßig eingeschalten war oder nicht. Ist heutzutage kein Problem mehr.
Gruß - Mankalita
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