von ivap » 13.03.2016, 22:37
Für die korrekte Entdrosselung wird bei der F800R mit der genannten EWG-Nummer schon ein neuer Drosselklappenstutzen benötigt.
Etwas ausführlicher:
Bei den gedrosselten Maschinen mit der genannten EWG-Nummer ist ab Werk ein Drosselklappenstutzen mit zwei Seilscheiben verbaut (wenn ich mich nicht irre ist das der Drosselklappenstutzen aus der GT). Durch Umhängen des Seilzugs auf die kleinere Seilscheibe und durch Verbauen des neuen Gaszughalters, der den Anschlag weiter nach hinten verschiebt, hat die Maschine auch mehr Leistung. Diese Art der Entdrosselung ist für die F800R (mit dieser EWG-Nummer) aber nicht vorgesehen!
Gemäß den Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes, also der Betriebserlaubnis, muss der Drosselklappenstutzen der ungedrosselten F800R verbaut werden.
Ich habe mal beide "ungedrosselt" Seilscheiben im ausgebauten Zustand verglichen, es ist ein minimaler Unterschied im Krümmungsverlauf zu erkennen. Dadurch hat die R eine andere Charakteristik als die GT.
Ergänzung:
Von mir wollte der Händler auch 400 bis 500€ für die Entdrosselung haben...
Drosselklappenstutzen + Gaszughalter bekommt man für unter 200€. Der Austausch des Drosselklappenstutzen ist nicht weiter kompliziert.