Nun, da die F kein separates "Tagfahrlicht" [TFL] im eigentlichen Sinne hat, sondern eben "Dauer-Abblendlicht", ist es fast schon müßig, sich Gedanken drüber zu machen.
Zumal es bei Motorrädern (im Gegensatz zu Pkw) ja auch so ist, dass bei TFL-Betrieb auch die Schlussleuchte eingeschaltet ist / sein muss.
Die ADAC-Links helfen auch nicht so recht weiter, denn im ersten steht sinngemäß drin, dass TFL europaweit zulässig ist. Weil man aber eben nicht genau wisse, wie es in den einzelnen Ländern konkret aussieht, wird die Benutzung des Abblendlichts empfohlen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz...
Auf der anderen Seite ist es zumindest EU-weit so, dass ein Fahrzeug, das gem. EU-Richtlinien zugelassen wurde, ohne Änderungen in den betreffenden Ländern betrieben werden darf. Das impliziert, dass ein z.B. vorhandenes - zwangsgeschaltetes - TFL (mit entsprechender E-Prüfnummer) auch grundsätzlich zulässig / ausreichend ist, wenn nicht spezielle (z.B. jahreszeitlich begrenzte) Vorschriften greifen. Im Zweifel hilft, bei der jeweiligen Auslandsvertretung konkret nachzufragen.