Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Die Technik zur F800R - F 800 R.

Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon Bene » 24.10.2018, 12:11

ike hat geschrieben:Oder kurz gesagt: wenn es nicht mehr funktioniert ,
dann brauchst ein Neues.
Reparatur ist nicht vorgesehen.



ike hats oben korrekt geschrieben, Wachtendonker. Tauschen. ;-)
Bene
 

Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon Wachtendonker » 24.10.2018, 13:46

Bene hat geschrieben:
ike hat geschrieben:Oder kurz gesagt: wenn es nicht mehr funktioniert ,
dann brauchst ein Neues.
Reparatur ist nicht vorgesehen.



ike hats oben korrekt geschrieben, Wachtendonker. Tauschen. ;-)


Habs befürchtet, hatte aber gehofft in der Zwischenzeit hätte jemand einen Geistesblitz, wie ich das verhindern kann. Sei es drum. Kaufe ich ein gebrauchtes & gucke danach in das alte mal rein. Vielleicht es ist ja wirklich nur eine Kleinigkeit.
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Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon X_FISH » 24.10.2018, 14:32

815-mike hat geschrieben:...mit anderen Worten: DIESE LED-"Leuchteinheiten" sind das absolute Gegenteil von nachhaltig - und das ist deshalb erstaunlich, weil sich BMW ja in nahezu jeder Veröffentlichung als mega-nachhaltig brüstet.

Das liegt nicht an BMW. Das liegt am Gesetzgeber. LED-Leuchteinheiten dürfen NICHT geöffnet werden können. War das gerade ein deutscher Satz? Na, ich glaube es wird klar was ich meine (bzw. der Gesetzgeber).

Ärgerlich (siehe diverse Besitzer von VW Golf V und Plus der gleichen Bauzeit): LED Rückleuchten fallen aus. Aber nicht die LED sondern irgendwelche Lötstellen sind »fritte« -> mal leuchtet es, mal nicht.

Eine Reparatur ist nicht nur nicht vorgesehen sondern verboten. Gerade bei Hauptscheinwerfern mit integriertem LED TFL wird das teuer. Wo diese Regelung zu finden ist: ECE-R 98 -> »manipulationssicher«.

ANHANG 11
Vorschriften für LED-module und scheinwerfer mit LED-modulen

1. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
1.1. Jedes vorgelegte Muster eines LED-Moduls muss bei der Prüfung mit dem (den) mitgelieferten elektronischen
Lichtquellen-Steuergerät(en) (falls vorgesehen) den einschlägigen Vorschriften dieser Regelung entsprechen.
1.2. LED-Module müssen so beschaffen sein, dass sie einwandfrei sind und bei normalem Gebrauch weiterhin einwandfrei arbeiten. Außerdem dürfen sie keinen Konstruktions- oder Herstellungsfehler aufweisen.
1.3. LED-Module müssen manipulationssicher sein.
1.4. Auswechselbare LED-Module müssen wie folgt gebaut sein:
1.4.1. Wenn das LED-Modul ausgebaut und durch ein anderes Modul ersetzt wird, das vom Antragsteller zur Verfügung
gestellt wird und mit demselben Lichtquellenmodul-Identifizierungscode versehen ist, müssen die für den Scheinwerfer vorgeschriebenen fotometrischen Werte eingehalten werden.
1.4.2. LED-Module mit unterschiedlichen Lichtquellenmodul-Identifizierungscodes in demselben Leuchtengehäuse dürfen
nicht auswechselbar sein.
1.5. Elektronische Lichtquellen-Steuergeräte können Teil der LED-Module sein.
2. KONSTRUKTION
2.1. Die LED in dem LED-Modul muss (müssen) mit geeigneten Befestigungsteilen versehen sein.
2.2. Die Befestigungsteile müssen belastbar und mit der (den) LED und dem LED-Modul fest verbunden sein.


Wer LED will (oder sie ans Motorrad geschraubt bekommt) muss mit der ECE-R 98 leben. Oder alternativ die originalen LED-Kombigeschichten (Brems-/Rücklicht) durch günstige Teile aus dem Zubehör ersetzen. Dann kostet der Austausch bei einem Defekt weniger. Macht aber viele Motorräder nicht hübscher...

Grüße, Martin

PS: Wer es mit der Nachhaltigkeit ernst nimmt kauft sowieso kein neues Motorrad mit LED sondern hat was mit H-Kennzeichen. :D
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Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon ike » 24.10.2018, 18:35

Hallo.
Ich würde erst mal die Zuleitung zum Rücklicht checken.
Die Kabel-Stecker-Kombination ist nicht die Vibrationsfesteste.
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Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon Wachtendonker » 26.10.2018, 16:45

ike hat geschrieben:Hallo.
Ich würde erst mal die Zuleitung zum Rücklicht checken.
Die Kabel-Stecker-Kombination ist nicht die Vibrationsfesteste.


Ich bin mir relativ sicher, dass ich alles gelötet habe. Ggf. werde ich aber am Sonntag dazu kommen, mal alles auseinander zu nehmen. Da aber alle Funktionen da sind, fürchte ich, dass tatsächlich iein Teil der oberen LED-Steuerung abgeraucht ist.
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Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon Wachtendonker » 01.12.2018, 15:16

Weihnachten steht vor der Türe & siehe da: Ein Weihnachtswunder! Mopped gestern aus der Garage geschoben, nach 2 Wochen Standzeit, gestartet, keine Fehlermeldung. Licht hat auf der 70km Runde problemlos funktioniert.

Ich verstehe es nicht, aber momentan funktioniert es tadellos ThumbUP
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Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon ike » 01.12.2018, 20:29

Hey.

Solch Wunder kenn ich sonst nur von Autos.
Da ist nach längerer Busruhe oder Batterie-Reset auch vieles wieder gut.
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Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon Eckart » 03.12.2018, 03:24

Wachtendonker hat geschrieben:Weihnachten steht vor der Türe & siehe da: Ein Weihnachtswunder! Mopped gestern aus der Garage geschoben, nach 2 Wochen Standzeit, gestartet, keine Fehlermeldung. Licht hat auf der 70km Runde problemlos funktioniert.

Ich verstehe es nicht, aber momentan funktioniert es tadellos
Ich fürchte, dass ein Wackelkontakt vorliegt und sich daher das Problem früher oder später wieder zeigt.

Wenn LEDs in einem Rücklicht o. ä. ausfallen, dann meist gruppenweise, weil mehrere in Reihe geschaltet sind, bis sich ihre Flussspannungen auf einen Wert nahe der minimalen Betriebsspannung addiert haben.

Bei meiner F800GS habe ich auch mit über 120000 km noch keinen Ausfall des LED-Rück- und Bremslichts.

Beim Motorrad zuvor, einer Einzylinder-F650GS hatte ich ein Nachrüst-LED-Rücklicht von Touratech, bei dem nicht etwas die roten Rücklicht- und Bremslicht-LEDs ausgefallen sind, sondern nacheinander alle weißen LEDs der Kennzeichenbeleuchtung, immer paarweise, weil wohl immer zwei in Reihe geschaltet sind (bei Rot können es mehr als 2 sein). Es war schon nach der Gewährleistungsfrist, als ich das Problem wahrgenommen hatte und als nur noch 2 LEDs leuchteten, hatte ich es ausgetauscht, bevor es noch Ärger gibt. Das Ersatzteil war dann haltbar.

Obwohl keine Schrauben zum Öffnen vorhanden waren, vielleicht um der Forderung nach einer Manipulationssicherheit zu genügen, war es mir möglich, es zu öffnen und es wäre wohl auch möglich gewesen, einzelne Leuchtdioden zu ersetzen. Ob man die von X_FISH zitierten Regelungen wirklich so interpretieren muss, dass eine fachgerechte Reparatur verboten sei, stelle ich mal in Frage.

Ích kenne das F800-Rücklicht zwar nicht inwendig, aber in dem von mir demontierten F650GS-Rücklicht befand sich keine weitere Elektronik außer den LEDs selbst und Vorwiderständen sowie zwei Dioden zur Entkopplung von Brems- und Rücklicht. Die F800GS hat nur eine Leitung für beides und steuert die Helligkeit, indem die ZFE das Signal moduliert. Von daher müsste auch im F800-Rücklicht keine Steuerelektronik enthalten sein.

Wenn es zu Frühausfällen kommt, ist weniger die Halbleitertechnik selbst die Ursache als vielmehr eine unzureichende Kontaktierung, entweder durch eine nicht vibrationsfeste Leiterplatte oder bei anderen Ausfällen die Kontaktierung des LED-Chips (Bondung).

Der Tip, die Zuleitung mit den Steckern zu prüfen, ist sicherlich nicht falsch, wenn es aber einzelne LEDs sind, die ausfallen, kann es nicht die Leitung sein.

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Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon X_FISH » 03.12.2018, 08:32

Eckart hat geschrieben:Ob man die von X_FISH zitierten Regelungen wirklich so interpretieren muss, dass eine fachgerechte Reparatur verboten sei, stelle ich mal in Frage.

In Frage stellen kannst du. Die Antwort wird jedoch gleich bleiben.

Siehe z.B. hier:

Reparaturen sind laut ECE verboten

LEDs dürfen nämlich nach den international geltenden ECE-Vorgaben für Kfz-Technik nur als Module in Autos eingebaut werden. Das bedeutet, dass die Dioden in einem Bauteil wie der dritten Bremsleuchte verkapselt sein müssen - und zwar „manipulationssicher“ (ECE-Regelung R98). Einzelne Dioden können daher nicht entnommen oder ausgetauscht werden, ohne das gesamte Bauteil zu zerstören. Wie gewohnt ein defektes Birnchen herausdrehen und eine neue Leuchte für ein paar Euro einsetzen, das ist bei LED-Modulen nicht möglich. Für den Fall, dass die LEDs in der dritten Bremsleuchte den Geist aufgeben, sind die Kosten für den Austausch dieses Bauteils nach Einschätzung des KÜS mit etwa 30 bis 100 Euro plus Montage noch recht überschaubar.


Quelle: https://www.heise.de/autos/artikel/Teur ... 65233.html

Fachgerechte Reparatur == Austausch des kompletten Bauteils (der Rückleuchte)

Was sinnvoller gewesen wäre: Die defekten LED-Module würden sich intern in der Leuchte austauschen lassen. Das ist aber weder gewollt noch vorgesehen.

Grüße, Martin
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Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon SingleR » 03.12.2018, 14:09

X_FISH hat geschrieben:
Reparaturen sind laut ECE verboten

LEDs dürfen nämlich nach den international geltenden ECE-Vorgaben für Kfz-Technik nur als Module in Autos eingebaut werden. ... Für den Fall, dass die LEDs in der dritten Bremsleuchte den Geist aufgeben, sind die Kosten für den Austausch dieses Bauteils nach Einschätzung des KÜS mit etwa 30 bis 100 Euro plus Montage noch recht überschaubar.

Nun, eine einzelne LED-Leuchte (also TFL oder 3. Bremsleuchte) im Defektfall einer LED zu tauschen, mag noch nachvollziehbar sein. Einen kompletten "integrierten" Scheinwerfer tauschen zu müssen, nur weil ein Modul (also z.B. das TFL) defekt ist, grenzt schon an ökologischen Dummfug (falls nicht schon die Grenze überschritten ist). Für mich ist das ein Grund, kein Kfz mit entsprechenden LED-Scheinwerfern zu kaufen. Die Lichtausbeute eines LED-Scheinwerfers ist nach meinen Erfahrungen nicht nennenswert besser als die eines (Bi-)Xenon-Brenners. Erst recht nicht, wenn das Bi-Xenon mit dynamischem Kurvenlicht daher kommt. Dafür kann man den Xenonbrenner im Defektfall wengistens separat ersetzen.

Damit das (LED-)TFL weniger früh ausfällt, schalte ich es an meinem Pkw bei Nichtbedarf (also z.B. bei strahlend hellem Sonnenschein und hoch stehender Sonne) einfach ab! Wohl dem, der einen Pkw eines Herstellers fährt, bei dem genau das möglich ist! :)
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Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon Eckart » 03.12.2018, 22:37

Hallo Martin,
X_FISH hat geschrieben:
Eckart hat geschrieben:Ob man die von X_FISH zitierten Regelungen wirklich so interpretieren muss, dass eine fachgerechte Reparatur verboten sei, stelle ich mal in Frage.

In Frage stellen kannst du. Die Antwort wird jedoch gleich bleiben.

Siehe z.B. hier:

Reparaturen sind laut ECE verboten

...
Quelle: https://www.heise.de/autos/artikel/Teur ... 65233.html


Fachgerechte Reparatur == Austausch des kompletten Bauteils (der Rückleuchte)
Wegen Deiner Einwände habe ich sowohl Deine Quelle, die ich grundsätzlich als kompetent einschätze, als auch die ECE-Regelung mal gelesen.

Die Regelung, die der Heise-Artikel zitiert, verwendet den Begriff tamperproof, der als manipulationssicher übersetzt werden kann - was auch immer genau das bedeutet. Der Hersteller des TT-Rücklichts hat das durch das Weglassen von Schrauben zugunsten eines Verschweißens des Gehäuses umgesetzt. Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, das Teil zu öffnen ... und zu reparieren. Bedenke, dass auch andere Kfz-Teile gekapselt sind, ohne dass das ein ausdrückliches Reparaturverbot bedeuten würde, z. B. der Regler und diverse Steuergeräte, die üblicherweise nur im Ganzen getauscht werden, von spezialisierten Fachbetrieben aber dennoch repariert werden. Dem Regulierer kommt es sicher nur darauf an, dass die Innereien vom Laien nicht so einfach verändert werden können wie beim Auswechseln einer Glühbirne, sodass die optischen Eigenschaften vom genehmigten Zustand abweichen.

X_FISH hat geschrieben:Was sinnvoller gewesen wäre: Die defekten LED-Module würden sich intern in der Leuchte austauschen lassen. Das ist aber weder gewollt noch vorgesehen.
Wo ich mir die Mühe gemacht habe, die Regelung zu lesen: Sie lässt das ausdrücklich zu !
Allerdings muss der Hersteller der Leuchte Sorge dafür tragen, dass nur die vorgesehenen Module eingesetzt werden können - eben auch mit dem Ziel, dass die optischen Eigenschaften nicht vom genehmigten Zustand abweichen. Inwieweit die Hersteller so eine Möglichkeit aufgreifen, ist eine andere Frage.

SingleR hat geschrieben:Damit das (LED-)TFL weniger früh ausfällt, schalte ich es an meinem Pkw bei Nichtbedarf (also z.B. bei strahlend hellem Sonnenschein und hoch stehender Sonne) einfach ab! Wohl dem, der einen Pkw eines Herstellers fährt, bei dem genau das möglich ist! :)
Natürlich muss man bei Sonnenschein nicht mit Licht fahren, ob es aber sinnvoll ist, das wegen der Lebensdauer der LED-Lampe zu tun ?
LED-Lampen sind (eigentlich) keine Verschleißteile und sollen wie jedes andere Bauteil auf die Kfz-Lebensdauer abgestimmt sein. Insofern wäre es bei solchen Absichten konsequent, das Auto oder das Motorrad im Ganzen stehen zu lassen.
Obwohl alle Teile, die keine Verschleißteile sind, auf die Kfz-Lebensdauer abgestimmt sein sollten, wissen aber alle, dass das doch oft nicht hinkommt und ein Teil auch mal ohne zerstörerischen äußeren Einfluss unvorhergesehen kaputt geht. Bei einer relativ neuen Technologie, wie es die LED-Technologie ist, kommt es vielleicht vermehrt zu Lebensdauereinschränkungen.

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Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon X_FISH » 03.12.2018, 23:29

Können und Dürfen sind zweierlei Dinge. ;)

Siehe Umbauten von Scheinwerfern -> die werden bei Mutti in den Backofen geschoben und erhitzt damit sich der Kleber löst. Anschließend zerlegt, Angel-Eyes (meist ohne Zulassung) reingepackt und dann wieder zugeklebt.

Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=buGtjA9LCO8

Das so eine Reparatur - insbesondere bei DIYS - viel günstiger als ein Ersatzteil ist -> klar. Das man beim Polieren der Scheinwerfer die ehemals vorhandene UV-Schutzschicht komplett abträgt -> auch klar. Also "Aufhübschen für den Verkauf" aber eben nichts von Dauer. Für die meisten reicht das allerdings.

Rechtlich: Auf dem gleichen Level wie lasieren: Nicht zulässig. Also weder die Angel-Eyes noch das Polieren ist erlaubt.

Oder was auch so geht: Arthur Tussik.

Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=esE8jut8Vvk

Ja, man kann ein Fahrzeug so reparieren. Das es aber nicht mehr so ist wie "original" ist auch klar. Schaut schön aus, ich bewundere die Ausführung, aber am Ende ist es eben ein "irgendwie hingedengeltes Fahrzeug" bei welchem die Sicherheitszonen nicht mehr so arbeiten werden wie ursprünglich gedacht UND/ODER auch das Fahrverhalten eventuell ein wenig seltsam sein könnte...

Passend dazu:

https://www.focus.de/auto/news/wirtscha ... 71449.html
https://www.stern.de/auto/service/krimi ... 39846.html

Ist nichts Neues (auch wenn in den Beiträgen von »neue Masche« die Rede ist). Das läuft so schon seit etlichen Jahren mit hochpreisigen Fahrzeugen, auch Sportwagen. Die landen dann wieder in Westeuropa und der Käufer kann es nicht fassen das sein BMW, Benz, Porsche oder Audi gar nicht so toll ist wie er dachte - und das Geld weg ist.

Zurück zum Scheinwerfer und zum Rücklicht. Ein Rücklicht ist kein tragender Rahmen, eine LED ist keine lebensrettende Knautschzone. Daher ist das alles nicht ganz so dramatisch? Stimmt.

Was man machen kann ist jedoch eben auch weiterhin nicht was man machen darf. Das sollte jedem pfiffigen Bastler klar sein.
_____

Exkurs: Für den VW T4 gab es vor rund 10 Jahren »Xenon-Brenner mit E-Zulassung«. Was es tatsächlich war: Originale Scheinwerfer wurden geöffnet, die Streuscheibe poliert bis sie plan war. Anschließend wurden Xenonbrenner ohne Zulassung verbaut. Alles natürlich nicht legal. Da aber die Kennzeichnung auf den Scheinwerfern noch vorhanden war dachten viele "so günstig Xenon, da greife ich zu!".

Und: Auch die F 800 R ist betroffen. Den Doppelscheinwerfer gibt es mit E-Zulassung aus Fernost in LED-Technik. Aktuelles Beispiel: eBay Nummer 264043213283. Ich verlinke bewusst nicht, will keine Werbung für den Mist machen.

Zum Lesen: http://www.gs-forum.eu/f-650-gs-f-700-g ... ndex5.html

Grüße, Martin
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Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon Eckart » 04.12.2018, 18:59

Hallo Martin,
X_FISH hat geschrieben:Können und Dürfen sind zweierlei Dinge.
Dürfen ist, dass man den Originalzustand wiederherstellt. Zu dem, was man alles kann, aber nicht darf, hast Du ja genügend Beispiele gebracht. Das ist aber unabhängig davon, wie schwer das Teil auf geht.
Die Unreparierbarkeit vieler Dinge ist mir aber ein Ärgernis - und nicht nur meins, um nochmal Heise zu zitieren:
https://www.heise.de/make/meldung/Recht-auf-Reparatur-Petition-mit-108-000-Unterschriften-uebergeben-4234204.html

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Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon SingleR » 05.12.2018, 13:01

Eckart hat geschrieben:Natürlich muss man bei Sonnenschein nicht mit Licht fahren, ob es aber sinnvoll ist, das wegen der Lebensdauer der LED-Lampe zu tun ? LED-Lampen sind (eigentlich) keine Verschleißteile und sollen wie jedes andere Bauteil auf die Kfz-Lebensdauer abgestimmt sein.

Die Hoffnung, dass bestimmte Teile ein Fahrzeugleben halten, stirbt zuletzt... Die Frage ist schließlich, wie genau der Terminus "Kfz-Lebensdauer" definiert ist. Für den Kfz-Hersteller sind das eher weniger als 10 Jahre,für den Verbraucher eben deutlich mehr. Für mich ebenso: mein Auto ist 15 Jahre alt und dank Alu-/Kunststoffkarosserie im Topzustand (wie mir unlängst auch ein Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall schriftlich bestätigte). Genau so gibt es konventionelle Fahrzeugkonstuktionen mit selbsttragender Stahlkarosserie, die älter werden als 10 Jahre: Sog. "Lebensdauer-Teile" wurden an meinem Fahrzeug in einigen Fällen schon gewechselt, weil ich deren Nutzung eben nicht auf bestimmte Einsatzzwecke beschränken kann wie z.B. das TFL. Es gibt schließlich genügend Wetter- und Verkehrssituationen, wo selbst TFL nicht benötigt wird. Genau so gibt es Situationen, in denen das Fahren mit Beleuchtung empfohlen, aber gleichwohl nicht vorgeschrieben ist - und man bei Nutzung von TFL vermeidet, dass der gesamte Christbaum (vom Abblendscheinwerfer über die Kennzeichenbeleuchtung bis hin zur Beleuchtung von Bedienelementen (Kombiinstrument, Schalter...) brennt. Aber wir schweifen vom Thema ab...

Eckart hat geschrieben:Insofern wäre es bei solchen Absichten konsequent, das Auto oder das Motorrad im Ganzen stehen zu lassen.

Nein, absolut nicht! Siehe meine letzten drei Sätze im vorhergehenden Abschnitt. Wer seine Fahrzeuge selbst wartet und repariert, weiß, was ich meine. Wer seine Fahrzeuge "all-inclusive"-werkstatt-pflegen lässt und es nach wenigen Jahren wieder abstößt, ohne überhaupt Gefahr zu laufen, "Lebensdauerteile" wechseln zu müssen, wird meinen Aussagen eher weniger gut folgen können...
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Re: Serienmäßiges LED-Rücklicht öffnen?

Beitragvon X_FISH » 05.12.2018, 13:17

Eckart hat geschrieben:Hallo Martin,
X_FISH hat geschrieben:Können und Dürfen sind zweierlei Dinge.
Dürfen ist, dass man den Originalzustand wiederherstellt. Zu dem, was man alles kann, aber nicht darf, hast Du ja genügend Beispiele gebracht. Das ist aber unabhängig davon, wie schwer das Teil auf geht.

Der Originalzustand darf aber nur mit einem neuen Originalteil wiederhergestellt werden. Meine Lösung wäre: Gebrauchtes Rücklicht mit klassischem Leuchtmittel kaufen. Kostet ca. 30 Euro bei der F 800.

Eckart hat geschrieben:Hallo Martin,
X_FISH hat geschrieben:Können und Dürfen sind zweierlei Dinge.

Die Unreparierbarkeit vieler Dinge ist mir aber ein Ärgernis - und nicht nur meins [...]

Findet sich leider auch bei anderen Teilen wieder. So z.B. bei Ford: Halterung am Scheinwerfer abgebrochen -> kompletter Scheinwerfer notwendig da es das kleine Teil zwar sogar mit einer separaten Teilenummer gab, aber aus dem Katalog gestrichen wurde. Man muss also das komplette Modul kaufen (den ganzen Scheinwerfer). Oder man besorgt sich eben gebraucht das kleine Teil und gut.

Der Hohn dabei: Ford erklärte damals in einer Stellungnahme das die Kosten für Ersatzteile durch die "Modularisierung" gesenkt werden würden da die Lagerhaltung einfacher wird... :roll:
_____

Kurzum: Würde man mal die Mechaniker einbinden und fragen was SInn macht, hätten wir vermutlich keine solchen Auswüchse.

Und: Bei der F 800 R auch an anderer Stelle leider auch nicht besser. Jetzt haben sie schon mehrteilige Verkleidungen am Tank (und darunter). Die Haltekonstruktion zum Verschrauben/Stecken sitzt aber nicht an einem der kleineren Teile (welche man kostengünstig austauschen könnte) sondern am großen, lackierten Teil... Ein Schelm wer Böses dabei denkt?

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