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sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 23.08.2013, 23:18
von RaceMax
Hey leute,
da meine reifen so langsam runter sind bin ich auf der suche nach neuen und etwas verwirrt durch die ganzen sonderkennungen des z8
der wird vorne als "E" und als "M" angeboten. hinten als "O" oder "M".
Hab dazu auf die schnelle nix gefunden, wer weis was die sonerkennungen jeweils bedeuten?
danke schonmal für die antworten

Re: sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 23.08.2013, 23:24
von Octane
Hallo

Z8 M vorne ist die neue Generation des Z8
Z8 E keine Ahnung

Z8 M hinten ist der normale der neuen Generation
Z8 O hinten ist der verstärkte für schwere Motorräder der neuen Generation

Aber Metzeler hat da ein selten wirres Durcheinander gemacht mit ihren Sonderkennungen. Willst du nicht lieber einen Angel GT oder einen T30 :mrgreen: ?

Re: sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 23.08.2013, 23:51
von RaceMax
gibts inzwischen ne freigabe für den T30 hab so direkt nichts gefunden?

vll, wer weis, erstmal sorgfältig informieren :wink:

Re: sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 23.08.2013, 23:55
von Octane
Keine Ahnung obs eine Freigabe gibt. Das interessiert hierzulande keinen...

Re: sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 24.08.2013, 00:57
von reha73
Octane hat geschrieben:Keine Ahnung obs eine Freigabe gibt. Das interessiert hierzulande keinen...

Wieso sollte das keinen interessieren?
@RaceMax
Vorläufig keine Freigabe für den T30 zu erwarten, so sagte es zumindest gestern mein Händler.
Ich habe übrigens den Z8 vorne mit der Kennung M und hinten mit der Kennung O gefahren. Für die Kennung "E" gibt es keine Freigabe.

Re: sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 24.08.2013, 07:45
von bimpf
ist doch schon eine ganze weile so dass der reifen nur die in den papieren vorgegeben maße erfüllen muss. ich kann dir auch nur den angel gt empfehlen, fährt sich einiges handlicher als der z8 und hält ca genauso lang

Re: sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 24.08.2013, 12:28
von Eike
Und kommt aus dem gleichen Werk. Spielt also keine Rolle, ob Metzeler oder Pirelli. Einfach immer das aktuell bessere Produkt nehmen. Und das scheint der Angel GT zu sein.

Gruß Eike

Re: sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 24.08.2013, 12:29
von Selma
Nun ja....auf der Street Trippel gibt's auch ne Freigabe für vorne nur mit Sonderkennung....nen Kollege dachte auch - pups egal - Reifen ohne Kennung montiert. 1000km später war vorne ein neuer Kotflügel fällig. Nach Recherche egab sich dann, dass der Reifen ohne Kennung eine etwas andere Form hat und deshalb den Kotflügel durchgeschliffen hat...also so egal ist das mit den Freigaben wohl doch nicht, oder?

Re: sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 24.08.2013, 12:41
von Octane
reha73 hat geschrieben:Wieso sollte das keinen interessieren?


Ich lebe in der Schweiz. Diese Freigaben sind eine deutsche Spezialität die im Rest der Welt keine Sau interessieren. Ich fahre seit 1987 Motorrad und hatte noch nie Probleme wegen Reifen die für das entsprechende Motorrad nicht freigegeben sind. Einfach Dimension, Geschwindigkeits und Tragfähigkeitsindex müssen hier stimmen.

Von Bridgestone sind für die F 800 R aber tatsächlich nur S20 und BT016pro freigegeben. Superreifen aber halt Sportreifen mit entsprechend geringer Laufleistung. Bin beide schon gefahren.

Re: sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 28.02.2014, 15:17
von Schwarzfahrer
Octane hat geschrieben:
reha73 hat geschrieben:Wieso sollte das keinen interessieren?


Diese Freigaben sind eine deutsche Spezialität die im Rest der Welt keine Sau interessieren


Die Frage ist halt, warum manche Reifen, z.B. für die F800R, nicht freigegeben werden, andere Reifen aber schon. Vor einer Freigabe prüft der Reifenhersteller schon das Fahrverhalten mit dem jeweiligen Motorrad. Man kann je nach Baujahr fahren, was man möchte. Vorgabe ist nur, vorn und hinten gleicher Hersteller. Vorn ein M5 und hinten ein Z8 wäre also zulässig.

Ich frage mich schon eher, warum bei Continental weder ein Sportreifen noch ein Touringreifen eine Freigabe für die F800R hat. Das muss ja irgendeinen Grund haben.

Re: sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 28.02.2014, 16:45
von reha73
Schwarzfahrer hat geschrieben:Die Frage ist halt, warum manche Reifen, z.B. für die F800R, nicht freigegeben werden, andere Reifen aber schon. Vor einer Freigabe prüft der Reifenhersteller schon das Fahrverhalten mit dem jeweiligen Motorrad. Man kann je nach Baujahr fahren, was man möchte. Vorgabe ist nur, vorn und hinten gleicher Hersteller. Vorn ein M5 und hinten ein Z8 wäre also zulässig.

Ich frage mich schon eher, warum bei Continental weder ein Sportreifen noch ein Touringreifen eine Freigabe für die F800R hat. Das muss ja irgendeinen Grund haben.

Wie du schon selber schreibst: Vorgabe ist nur, vorn und hinten gleicher Hersteller. Also muss sich Conti nicht notwendigerweise mit einer solchen Freigabe befassen. Ich bezweifele im Übrigen auch, dass die anderen Hersteller tatsächlich Testfahrten mit jeder Maschine durchführen. Die konkrete "Freigabe" durch den Hersteller verstehe ich als "Unbedenklichkeitserklärung", d.h. es gibt keinen bauartbedingten Grund, der ein mögliches Problem im Zusammenspiel Reifen/Maschine erkennen lässt.
Es gibt bei Fahrzeugen wie die R, die also keine konkrete Reifenbindung haben, nur einen Grund, überhaupt auf solche Freigaben zu achten: Wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem ein Zusammenhang zum verwendeten Reifen möglich erscheint, muss man im Zweifel vor Gericht nachweisen, dass dieser Reifen eben nicht ursächlich dafür war. Hat man in dem Fall eine Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers in der Hand, ist das ein hinreichender Nachweis.

@Octane: Und das dürfte in der Schweiz gleichermaßen gelten.

Re: sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 28.02.2014, 22:05
von Octane
reha73 hat geschrieben:@Octane: Und das dürfte in der Schweiz gleichermaßen gelten.


Glaube ich kaum. Wie soll jemand nachweisen dass ein Reifentyp für den Unfall verantwortlich war? Vorausgesetzt Dimensionen und Geschwindigkeitsindex sind korrekt. Wenn das nicht so wäre hätte man in der Schweiz schon mal von einem Präzedenzfall gehört. Hat man aber nicht. Da gibts massig andere Unfallursachen... im übrigen darf man in der Schweiz nirgends legal schneller als 120 km/h fahren das vergessen Deutsche immer wieder. Auch in anderen Ländern ist wohl bei max. 140 Schluss. Wenn man mit 200 km/h auf die Fresse fliegt hat man hier so oder so ein Problem. Der Reifen spielt dann keine Rolle mehr :roll: .

Re: sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 28.02.2014, 22:45
von Roadrunner72
Der Z8 ist in der Kombination M (vorn) und O (hinten) die aktuellste Variante.
Die O-Variante ist mit einem neuartigeren Aufbau (5-Zonen-Spannungstechnologie) versehen und soll die alte M-Spezifikation (hinten) ablösen. Wenn dich genaueres interessiert, schau mal auf der Metzeler-HP nach.

Ich selbst hatte die Kombination M/O auf meiner FJR 1300, meine Frau fährt den M/O auf ihrer F800 ST. Ein super Reifen, wir können ihn beide nur empfehlen.
Der Z8 hatte im letzten Test der MOTORRAD gegenüber dem etwas neueren Pirelli Angel GT immer ca. 1 Pünktchen weniger. Wie gesagt, das war marginal. Ob unsereins das ausreizt/ spürt, weiß ich nicht.

Wenn du den Z8 kaufst, würde ich nur die Variante M/ O nehmen.

Gruß, Roady

Re: sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 28.02.2014, 22:48
von Octane
Roadrunner72 hat geschrieben:Die O-Variante ist mit einem neuartigeren Aufbau (5-Zonen-Spannungstechnologie) versehen und soll die alte M-Spezifikation (hinten) ablösen.


Das stimmt so nicht ganz. Hinten gibt es sowohl O wie auch M Kennung und beide sind aktuell. Die M Kennung hinten ist für normale Motorräder und die O Kennung für besonders schwere Tourenmotorräder. Aber Metzeler selber hat hier ein elendes Chaos geschaffen. Am besten nimmt man den Angel GT aus gleichem Hause :lol: . Beim Z8 hat keiner mehr den Durchblick.

Re: sonderkennung metzeler z8

BeitragVerfasst: 28.02.2014, 23:29
von ronne
Klar machen die Testfahrten, vorher gibt es keine Freigabe vom Reifenhersteller.
ronne

reha73 hat geschrieben:
Schwarzfahrer hat geschrieben:Die Frage ist halt, warum manche Reifen, z.B. für die F800R, nicht freigegeben werden, andere Reifen aber schon. Vor einer Freigabe prüft der Reifenhersteller schon das Fahrverhalten mit dem jeweiligen Motorrad. Man kann je nach Baujahr fahren, was man möchte. Vorgabe ist nur, vorn und hinten gleicher Hersteller. Vorn ein M5 und hinten ein Z8 wäre also zulässig.

Ich frage mich schon eher, warum bei Continental weder ein Sportreifen noch ein Touringreifen eine Freigabe für die F800R hat. Das muss ja irgendeinen Grund haben.

Wie du schon selber schreibst: Vorgabe ist nur, vorn und hinten gleicher Hersteller. Also muss sich Conti nicht notwendigerweise mit einer solchen Freigabe befassen. Ich bezweifele im Übrigen auch, dass die anderen Hersteller tatsächlich Testfahrten mit jeder Maschine durchführen. Die konkrete "Freigabe" durch den Hersteller verstehe ich als "Unbedenklichkeitserklärung", d.h. es gibt keinen bauartbedingten Grund, der ein mögliches Problem im Zusammenspiel Reifen/Maschine erkennen lässt.
Es gibt bei Fahrzeugen wie die R, die also keine konkrete Reifenbindung haben, nur einen Grund, überhaupt auf solche Freigaben zu achten: Wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem ein Zusammenhang zum verwendeten Reifen möglich erscheint, muss man im Zweifel vor Gericht nachweisen, dass dieser Reifen eben nicht ursächlich dafür war. Hat man in dem Fall eine Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers in der Hand, ist das ein hinreichender Nachweis.

@Octane: Und das dürfte in der Schweiz gleichermaßen gelten.