Da wurde ja schon so einiges geschrieben.
Ich hätte da denn noch einige Fragen.
Bei meiner alten waren die Reifenfreigaben ja noch im Brief und Fahrzeugschein eingetragen. Für anderer Hersteller / Typen genügte dann eine Freigabe des Reifenherstellers.
Bei meiner neune gibt es in den Papieren ( egal ob Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder COC-Papier nur noch den Eintrag:
„Reifenpaar nur von einem Hersteller zulässige Reifenfabrikate gemäß Betriebserlaubnis beachten“
Was sagt mir das denn jetzt ??
Darf ich fahren was ich will solange es sich um den gleichen Hersteller und Typ handelt ?
Oder darf ich nur die Reifen fahren welche BMW auf seiner Homepage in der Freigabe auflistet ?
Oder sind diese Freigaben mehr eine Empfehlung ohne rechtlichen Charakter ?
Und wenn die Freigaben von BMW rechtsverbindlich also vorgeschrieben sind, wo her weis dann der Polizei – Beamte oder der TÜV was erlaubt ist oder nicht ?
In den Fahrzeugpapieren steht es ja jetzt nicht mehr.
Also Fragen über Fragen, vielleicht kann mich da mal wer aufklären.
Im Voraus schon mal DANKE !!