Servus
Während in anderen Ländern normaler Weise alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist, ist es in Deutschland nun mal so, dass alles verboten ist, was nicht von amtswegen explizit erlaubt ist
! Zumindest scheint es so
Bei unseren Reifen sieht das dann so aus, dass es zwar gemäß europäischer Rechtsauffassung keine Reifenfabrikatsbindung mehr geben darf, dass es aber dem Halter obliegt sicher zu stellen, dass sein Fahrzeug mit den gefahrenen Reifen in allen Situationen sicher funktioniert. Als Privatperson ist so ein Nachweis schwer zu erbringen (Einzelabnahme).
Somit ist man auf den Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller angewiesen, der eine entsprechende Freigabe erteilt.
Bei der F800R sind z.Zt. freigegeben durch den Hersteller des Fahrzeugs (BMW Motorrad):
F 800 R
Typ-Nr.: 0217
Reifentyp vorne Reifentyp hinten Dimension vorne Dimension hinten Bemerkung Freigabe- bescheinigung
Bridgestone
Battlax BT014 F Radial F Battlax BT014 R Radial E 120/70 ZR 17 M/C (58W) TL 180/55 ZR 17 M/C (73W)
Dunlop
Road Smart Road Smart 120/70 ZR17 M/C (58W) TL 180/55 ZR17 M/C (73W)
Metzeler
Sportec M3 Front Sportec M3 120/70 ZR17 M/C (58W) TL 180/55 ZR17 M/C (73W) TL
Weitere Freigaben sind über die Reifenhersteller zu bezeihen. Und da nun mal in unseren Zulassungsbescheinigungen steht "REIFENFABRIKAT GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN", müssen wir uns in Deutschland nun einmal daran halten, was uns die Hersteller bereit sind zu bescheinigen und was somit freigegeben ist.
Gruß
Motard