Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Reifen, Freigaben, Erfahrungen zur F800R - F 800 R.

Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon delta7 » 15.03.2011, 21:59

Moin Moin zusammen,
ich hab da mal ne Frage. Soweit ich das auf der Hp von Michelin Deutschland rauslesen kann gibt es nur Freigaben für "Sportreifen" alla PilotPower etc. aber keine für den PilotRoad.
Sehe ich das so richtig?
Wenn ich jetzt z.B. auf die Seite von Michelin Spanien gehe finde ich da soweit ich das verstehe den PilotRoad für die F800R.

Seht Ihr das genauso?
Wenn ja ist es also in Spanien erlaubt die R mit PilotRoad zu fahren aber in Deutschland nicht.

Vielen Dank für eure Antworten

Grüße
Delta
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Für die F 800 R - Pilot Power und Pilot Power Pure

Beitragvon Kajo » 15.03.2011, 22:07

Für die F 800 R ist von Michelin der Pilot Power und der Pilot Power Pure freigegeben. Für den Pilot Power 2 CT oder den Pilot Road gibt es keine Freigabe.

Hier noch der Link zu den Freigaben: http://moto-reifenkompass.cultdev.de/vi ... cept=true#

Gruß Kajo
Beim Tanken setzte ich den Helm ab.
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon delta7 » 16.03.2011, 20:48

Ja das seh ich ja auch so.
Mir ging es um die Sache mit Spanien.

Versteht da jemand mehr als ich?
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon ronne » 16.03.2011, 20:50

Was nützt dir denn der PR, wenn Du mit den Reifen nach der Kurve die Straße nicht mehr triffst!
Deswegen hat der auch keine Freigabe.

Gruß
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon Saar-F800S » 17.03.2011, 00:45

es gibt doch den Michelin One http://www.michelin.de/de/front/affich.jsp?&codePage=5112005121215_20032009145135&lang=DE&codeRubrique=5112005121215&ct=1 für welche Bikes sind die Zugelassen für die Strasse,,, weiss das einer?
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon motard800 » 17.03.2011, 19:09

Servus Delta7

Genau so ist es, wir hier in Deutschland lassen uns mal wieder etwas mehr gängeln.
Dazu habe ich folgenden Artikel gefunden:
Einige Motorrad- und PKW-Hersteller schreiben im Typenschein (oder Einzelgenehmigungs- bescheid) eine spezielle Reifenfabrikatsbindung vor, wobei nicht nur bestimmte Reifengrößen, sondern auch nur bestimmte Reifenfabrikate und Ausführungen eingetragen und somit zugelassen wurden. Meistens handelte es sich um Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 230 km/h.

Begründet wurde diese Maßnahme immer mit dem Argument der Sicherheit aufgrund von umfangreichen und vergleichenden Reifentests mit dem betroffenen Auto. Diese Einschränkungen haben nur für Normalreifen (Sommerreifen) gegolten. Es durften größengleiche Winterreifen (M+S) anderen Reifenherstellern auf von Fabrikatsbindung betroffenen Fahrzeugen montiert werden.

Mit Schreiben vom 4.Februar 2000 hat die Europäische bestehende Kommission die Reifenfabrikatsbindung für nicht zulässig erklärt. Die Bestimmungen der seit August 1997 in nationales Recht umgesetzten EG-Richtlinie 92/23, lassen keine Möglichkeiten für eine derartige Einschränkung zu. Eine Fabrikationsbindung wäre demnach unzulässig und es kommen auch keinerlei Übergangsfristen zum Tragen.

Das bedeutet, daß in den Fahrzeugpapieren von neuen Fahrzeugen ab sofort keine Reifenfabrikatsbindungen mehr eingetragen werden dürfen. Die derzeit noch vorhandenen Eintragungen haben keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlung zu betrachten. Diese Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung bedeutet gleichzeitig auch, dass nun der Auto Halter grundsätzlich für den verkehrs- und betriebssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen hat, auch dafür verantwortlich ist, das bei der Verwendung von Reifen, die nicht der eingetragenen Ausführung entsprechen, keine Sicherheitsprobleme entstehen.

Es ist nicht verboten, sich im Zweifelsfalle, oder bei den sogenannten Sportfahrzeugen wie Porsche, Ferrari, Corvette, BMW M, Mercedes AMG u.s.w., nach wie vor an die Empfehlungen oder den in den Fahrzeugpapieren noch eingetragenen Fabrikationsbindungen der Automobilhersteller zu halten. Auch wenn es sich nur noch um Empfehlungen handelt.

Ausnahme bei Motorrädern! Es muss bei jeder Abweichung von vorhandenen Fabrikationsbindungen dem Fahrzeughalter eine Hersteller-, Unbedenklichkeits- und Umrüstbescheinigung des Fahrzeug oder Reifenherstellers ausgehändigt werden, die dieser mit sich führen muss!!!

Eine Änderungsabnahme durch eine Prüfinstanz ist dann nicht mehr erforderlich.

Gruß
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon delta7 » 17.03.2011, 20:23

ronne hat geschrieben:Was nützt dir denn der PR, wenn Du mit den Reifen nach der Kurve die Straße nicht mehr triffst!
Deswegen hat der auch keine Freigabe.

Schwachsinn!
Bin drei Jahre den PR auf ner SV650S gefahren und hatte auch keine Probleme damit. Du glaubst doch nicht wirklich, wenn ich die gleiche Kurve mit Landstaßentempo fahre es einen Unterschied zwischen SV und F gibt. Bei (Kurven)Geschwindigkeiten um die 200 würde ich das vllt. noch verstehen.

Grüße
Delta
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon delta7 » 17.03.2011, 20:32

motard800 hat geschrieben:Ausnahme bei Motorrädern! Es muss bei jeder Abweichung von vorhandenen Fabrikationsbindungen dem Fahrzeughalter eine Hersteller-, Unbedenklichkeits- und Umrüstbescheinigung des Fahrzeug oder Reifenherstellers ausgehändigt werden, die dieser mit sich führen muss!!!


Das bestätigt wohl dann meine Befürchtungen :(
Es geht darum, dass ich im Mai/Juni eine Moppedtour nach Südspanien machen will. Geschätzte 7000 - 8000 Km. Da hab ich keine Lust bei dem reifenfressenden Kurvengeschlendere hab alle 2000 Km nen Satz Reifen draufmachen zu lassen dacht ich mir machste den PR drauf. Hält länger, und reicht locker fürs fahren mit Gepäck aus. In Spanien wäre das ja sogar legal.
Wenn ich dann mit nem montieren Satz PR nach Deutschland komme mit was muss ich dann rechnen? Hat das Fahrzeug dann keine BE mehr?

Danke für die Antworten.

Grüße
Delta
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon Quza » 17.03.2011, 20:37

motard800 hat geschrieben:Ausnahme bei Motorrädern! Es muss bei jeder Abweichung von vorhandenen Fabrikationsbindungen dem Fahrzeughalter eine Hersteller-, Unbedenklichkeits- und Umrüstbescheinigung des Fahrzeug oder Reifenherstellers ausgehändigt werden, die dieser mit sich führen muss!!!


In meinem Fahrzeugschein steht
Code: Alles auswählen
120/70 ZR 17 M/C (58W)
180/55 ZR 17 M/C (73W)

und
Code: Alles auswählen
REIFENFABRIKAT GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN *

Eine gesonderte Betriebserlaubnis haben wir ja nicht, der Fahrzeugschein schreibt mir nur die Dimensionen vor - keine Fabrikationsbindung? - also darf ich mir drauf ziehen was mir gefällt?
Zuletzt geändert von Quza am 17.03.2011, 20:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon ronne » 17.03.2011, 20:38

Also bevor Du irgendwas als Schwachsinn bezeichnest, dann rede doch mal mit den Technickern von Michelin oder Bridgestone. Das sind die Leute die genau die Maschinen mit ihren Reifen fahren oder meinst Du die losen die Freigaben aus? Und wenn das Mopped mit dem Reifen nicht läuft, dann ist der Reifen eben raus. Erst weiter hinten kommen dann Nässeeigenschaften, Halbarkeit usw. Und sicherlich geht es da auch um Geschwindigkeiten um die 200, in einer 30er Zone ums Eck fahren kann man sicherlich auch mit nem Holzrad.
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon Quza » 17.03.2011, 20:45

Wenn der Reifen die richtigen Dimensionen hat und die Leistung aushält, wieso sollte ich dann die Straße nach der Kurve nicht mehr treffen? Stellt z.B. Michelin Gesichtsreifen her, die sich beim Anblick meiner R einölen? :mrgreen:
(Dass ein Tourenreifen nicht den selben Grip hat wie ein Supersportreifen steht außer Frage.)
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon delta7 » 17.03.2011, 21:21

ronne hat geschrieben:Das sind die Leute die genau die Maschinen mit ihren Reifen fahren oder meinst Du die losen die Freigaben aus? Und wenn das Mopped mit dem Reifen nicht läuft, dann ist der Reifen eben raus. Erst weiter hinten kommen dann Nässeeigenschaften, Halbarkeit usw. Und sicherlich geht es da auch um Geschwindigkeiten um die 200, in einer 30er Zone ums Eck fahren kann man sicherlich auch mit nem Holzrad.
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Dann erkläre mir bitte, warum die F800R in Spanien laut den"Technikern" von Michelin mit dem PR fahren kann, aber in Deutschland nicht. Wahrscheinlich liegt es an dem Mediteranen Klima oder was? :?
Und die Nässeeigenschaften haben wohl auch nix mit dem Motorrad zu tun oder? Geschweige die Techniker von Michelin interessiert die Haltbarkeit eine Reifens in Verbindung mit einem best. Motorradmodell.

Auch hat z.B. die 1250er Bandit ne Freigabe für den PR. Also es kann nicht an der Leistung liegen.
Aber lassen wir das.

Die nächste Frage wäre, was passiert rechtlich, wenn ich mit nem PR auf ner F800R fahre?

Grüße
Delta
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon motard800 » 17.03.2011, 23:53

Servus

Während in anderen Ländern normaler Weise alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist, ist es in Deutschland nun mal so, dass alles verboten ist, was nicht von amtswegen explizit erlaubt ist :evil: ! Zumindest scheint es so :?:
Bei unseren Reifen sieht das dann so aus, dass es zwar gemäß europäischer Rechtsauffassung keine Reifenfabrikatsbindung mehr geben darf, dass es aber dem Halter obliegt sicher zu stellen, dass sein Fahrzeug mit den gefahrenen Reifen in allen Situationen sicher funktioniert. Als Privatperson ist so ein Nachweis schwer zu erbringen (Einzelabnahme).
Somit ist man auf den Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller angewiesen, der eine entsprechende Freigabe erteilt.
Bei der F800R sind z.Zt. freigegeben durch den Hersteller des Fahrzeugs (BMW Motorrad):
F 800 R
Typ-Nr.: 0217

Reifentyp vorne Reifentyp hinten Dimension vorne Dimension hinten Bemerkung Freigabe- bescheinigung
Bridgestone
Battlax BT014 F Radial F Battlax BT014 R Radial E 120/70 ZR 17 M/C (58W) TL 180/55 ZR 17 M/C (73W)

Dunlop
Road Smart Road Smart 120/70 ZR17 M/C (58W) TL 180/55 ZR17 M/C (73W)

Metzeler
Sportec M3 Front Sportec M3 120/70 ZR17 M/C (58W) TL 180/55 ZR17 M/C (73W) TL

Weitere Freigaben sind über die Reifenhersteller zu bezeihen. Und da nun mal in unseren Zulassungsbescheinigungen steht "REIFENFABRIKAT GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN", müssen wir uns in Deutschland nun einmal daran halten, was uns die Hersteller bereit sind zu bescheinigen und was somit freigegeben ist.

Gruß
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon Quza » 18.03.2011, 08:12

Was ein Müll... sollte aber nicht schwer sein bei den Freigaben für S/ST noch ein R hinzuzufügen :mrgreen:
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon AcJoker » 18.03.2011, 09:40

Hat der F800R überhaupt noch eine Reifenbindung oder steht nur noch die Reifengröße in den Papieren?
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