Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Reifen, Freigaben, Erfahrungen zur F800R - F 800 R.

Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon Weisswurst » 18.03.2011, 09:48

Witzig hierbei ist ja, daß der Michelin Pilot Power, der bei meiner R ab Werk montiert ist, von BMW gar nicht freigegeben ist. Also schön bei Michelin die Freigabe runterladen :D .
Für meine G650 Challenge habe ich übrigens eine Bescheinigung von BMW, daß die eingetragenen Reifen nur eine Empfehlung sind, nix verbindliches. Nächsten Monat gehts damit zum TÜV, mal schauen, war der sagt. Für die montierten MT21 gibt es nämlich keine Freigabe :(
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Thomas

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Re: Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon Quza » 18.03.2011, 11:19

AcJoker hat geschrieben:Hat der F800R überhaupt noch eine Reifenbindung oder steht nur noch die Reifengröße in den Papieren?
siehe mein post weiter oben


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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon AcJoker » 18.03.2011, 11:43

Oh sorry hab ich ganz übersehen. Dachte ich hätte den Thread gesternschon zuende gelesen und die Frage wäre noch offen.

Aber da hst BMW ha nen riesen Bock geschossen mit Ihrem tollen Zusatz im Schein.
Wovor man da wohl Angst hatte?

Ich denke mal es gab noch nie einen Fall bei dem Reifen und Maschine wirklich ein Problem gemacht haben und kritisch zu fahren wären.
Wenn bekannt würde das Maschine A mit Reifen B grundsätzlich kritisch zu fahren wären müsste man dies doch sicherlich bekannt machen
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon naidhammel » 18.03.2011, 15:48

in zwei Wochen bekomme ich bei der Zulassungsstelle nen neuen Schein für die R, mal schauen ob da das Gleiche wie bei Quza drin steht. Wenn ja Frage ich bei der Zulassungsstelle/dem KBA mal an, was die mit Betriebserlaubnis meinen und wo man die herbekommt.

Vielleicht streichen Sie nach meiner Anfrage den Zusatz ja nochmal, weil es keine extra Betriebserlaubnis mit Fabrikatshinweis gibt bzw. keinen Sinn macht. :mrgreen:

Ich werde berichten.

mfg

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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon AcJoker » 18.03.2011, 16:28

Für eine Info darüber wäre ich dir sehr dankbar.
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon naidhammel » 18.03.2011, 16:41

AcJoker hat geschrieben:Für eine Info darüber wäre ich dir sehr dankbar.


Na klar werde ich hier berichten. :mrgreen:

mfg

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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon motard800 » 18.03.2011, 17:41

Servus

Auf der BMW-Motorrad-Seite konnte ich folgendes zu diesem Thema finden.

"Diese Informationen sind unverbindlich und beruhen auf den gesetzlichen Bestimmungen und technischen Vorschriften für Deutschland - Irrtümer, Änderungen sowie abweichende Bestimmungen im Ausland sind möglich. Bitte stellen Sie vor der Montage des gewünschten Reifens sicher, dass Ihre Auswahl auf einer aktuellen und für Ihr BMW Motorrad gültigen Version der jeweiligen Unbedenklichkeitsbescheinigung (erhalten Sie bei dem jeweiligen Reifenhersteller) beruht. Ihr BMW Motorrad Partner nimmt für Sie gerne die fachgerechte Montage vor.

Hinweis zum Thema Reifenbindung:
Bei Motorrädern, die seit Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, haben Reifenfabrikatsbindungen nur noch empfehlenden Charakter. Insofern bestehen für unsere BMW Motorradmodelle gemäß der EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis) mit Erstzulassung Mai 2000 keine gesetzliche Reifenfabrikationsbindung mehr. Aus rechtlicher Sicht ist allerdings darauf zu achten, dass Reifen über eine Zulassung gem. ECE-Regelung / EU-Richtlinie verfügen sowie den Bestimmungen der Ziffer 15 in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der CoC-Papiere entsprechen.
Für Fahrzeuge, die vor Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, gilt folgende Regelung: Ist in Feld 33 (Bemerkungen) des Fahrzeugscheins ein Reifentyp eingetragen, muss dieser gefahren werden! Ausnahme: Bei nachträglich eingetragenem Reifentyp sind Reifenfreigabe und Unbedenklichkeitsbescheinigung mit zuführen!
Wer für ein Motorrad, zugelassen vor Mai 2000, bei z.B. Ummeldung des Fahrzeugs, einen neuen Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit Eintrag in Feld 22 „Reifenfabrikatsbindung oder Reifenfabrikat gemäß Betriebserlaubnis beachten“ ausgestellt bekommen hat, wird empfohlen, eine Kopie des alten Scheins mit sich zu führen, in dem die Reifentyp Empfehlung des Herstellers noch eingetragen ist!"


Gruß
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon AcJoker » 18.03.2011, 17:50

Interessant.
Könntest du bitte noch einen Link zur Quelle posten, danke.
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon motard800 » 18.03.2011, 18:09

Servus

Klar, ist ja kein Aufwand :mrgreen: !
http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index. ... &notrack=1

Mein :D meint dazu, dass man auch ohne diese verflixte Fabrikatsbindung die Unbedenklichkeitsbescheinigung/Freigabe des Reifenherstellers in Deutschland braucht, sonst gibts Ärger mit den Hütern der Obrigkeit bzw. Versicherung. Was nutzt uns also das EU Recht, wenns unsere Politiker mal wieder trotzdem schaffen uns mit immer weiteren Rechtsverordnungen zu drangsalieren :evil: !

Gruß
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon AcJoker » 18.03.2011, 19:55

Da ist dein Freundlicher leider sehr schlecht informiert bzw. verteilt falsche Informationen was wirklich übel ist.
Ohne Reifenbindung kannst du fahren was du willst es es gibt keine Probleme mit der Polizei oder Versicherung.
Nur der komische zusatz den BMW da einträgt ist echt etwas seltsam bzw. würde mich mal interessieren wie rechtsverbindlich er wirklich ist.
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon Kajo » 18.03.2011, 22:08

motard800 hat geschrieben:...[color=#0000FF][i]"Diese Informationen sind unverbindlich und beruhen auf den gesetzlichen Bestimmungen und technischen Vorschriften für Deutschland - Irrtümer, Änderungen sowie abweichende Bestimmungen im Ausland sind möglich. Bitte stellen Sie vor der Montage des gewünschten Reifens sicher, dass Ihre Auswahl auf einer aktuellen und für Ihr BMW Motorrad gültigen Version der jeweiligen Unbedenklichkeitsbescheinigung (erhalten Sie bei dem jeweiligen Reifenhersteller) beruht. Ihr BMW Motorrad Partner nimmt für Sie gerne die fachgerechte Montage vor...


Die Freigaben / Angaben der Reifenhersteller sind da schon verbindlich, obwohl ich bei der Internetabfrage, z.B. beim Michelin Reifenkompass, auch einen Haftungsausschluss akzeptieren muss.

Gruß Kajo
Beim Tanken setzte ich den Helm ab.
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon AcJoker » 18.03.2011, 23:17

Der Haftungsausschluss bezieht sich glaub ich nur auf das Suchtool.
Falls dort also falsche Sachen raus kommen übernimmt Michelin keine Haftung. Die Freigabe istaber natürlich verbindlich.
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon motard800 » 19.03.2011, 10:37

Servus

Da hat mein :D wohl doch Recht, wenn ich diesem Artikel vom ADAC glauben schenken darf (was ich tue :mrgreen: )!
http://www.adac.de/_mm/pdf/Motorradreifen_Freigaben_683KB_29840.pdf
Besonders dieser kleine Absatz ist da maßgeblich:
"In Sachen Reifenbindung hat sich bei Motorrädern somit praktisch nichts geändert
Grundsätzlich hat sich somit an der bislang geübten und weitgehend bekannten Praxis wenig
geändert. Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, muss
sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf ein abweichendes Reifenmodell, das in den
Papieren oder dem Fahrerhandbuch nicht aufgeführt ist, für dieses Modell eine
Unbedenklichkeitserklärung oder auch Reifenfreigabe von Motorrad- oder Reifenhersteller
beschaffen. Diese Bescheinigungen müssen ebenso wie die Fahrzeugpapiere bei Motorradfahrten
mitgeführt werden."


Klingt Scheiße, ist auch so :evil: !
Man schützt den "mündigen Bürger" mal wieder vor sich selbst :evil: :evil: :evil:

Gruß
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon AcJoker » 19.03.2011, 11:03

motard800 hat geschrieben:Mein :D meint dazu, dass man auch ohne diese verflixte Fabrikatsbindung die Unbedenklichkeitsbescheinigung/Freigabe des Reifenherstellers in Deutschland braucht, sonst gibts Ärger mit den Hütern der Obrigkeit bzw. Versicherung. Was nutzt uns also das EU Recht, wenns unsere Politiker mal wieder trotzdem schaffen uns mit immer weiteren Rechtsverordnungen zu drangsalieren :evil: !

Gruß
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motard800 hat geschrieben:Servus

Da hat mein :D wohl doch Recht, wenn ich diesem Artikel vom ADAC glauben schenken darf (was ich tue :mrgreen: )!
http://www.adac.de/_mm/pdf/Motorradreifen_Freigaben_683KB_29840.pdf
Besonders dieser kleine Absatz ist da maßgeblich:
"In Sachen Reifenbindung hat sich bei Motorrädern somit praktisch nichts geändert
Grundsätzlich hat sich somit an der bislang geübten und weitgehend bekannten Praxis wenig
geändert. Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, muss
sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf ein abweichendes Reifenmodell, das in den
Papieren oder dem Fahrerhandbuch nicht aufgeführt ist, für dieses Modell eine
Unbedenklichkeitserklärung oder auch Reifenfreigabe von Motorrad- oder Reifenhersteller
beschaffen.
Diese Bescheinigungen müssen ebenso wie die Fahrzeugpapiere bei Motorradfahrten
mitgeführt werden."



Dein Freundlicher sagt pauschal das man nach wie vor eine Freigabe braucht. Dies ist so nicht richtig.

Der ADAC aber gibt zum Glück die richtige Info weiter das man nur dann eine braucht wenn der Hersteller eine Einschränkung in den Papieren macht, so wie es BMW bei der F800R gemacht hat.
Trägt der Hersteller nur die Reifengröße ein, kannst du fahren was immer du willst in dieser Größe und mit Straßenzulassung.

Wichtig ist dies hier:

Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom
1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit
Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von
Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen
oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.

1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren
werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.

2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der
vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller
vorhanden und wird mitgeführt.

3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf
eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere
Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie
wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere
ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst
serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss
mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten
Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
werden.

Die meisten Hersteller machen es wie in Punkt 1. Sie tragen keine Bindung mehr ein, wie in allen anderen Ländern auch.
BMW verfährt aber scheinbar weiterhin nach Punkt 2.
Denn der Hersteller muss nun keine Reifenbindung mehr eintragen, aber er kann es wenn er möchte.
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Re: Reifenfreigaben von Michelin für die F800R

Beitragvon motard800 » 19.03.2011, 11:29

Servus

Ich hätte vielleicht dazu schreiben sollen, dass mein :D BMW-Händler ist und seine Aussagen sich natürlich auf die F800R bezogen.
In diesem Zusammenhang hatte er, wie schon gesagt, recht. Nur wollte ich ihm das auch nicht ohne weiteres glauben und hab' noch mal nach geforscht.
ADAC sei Dank, ist die Sache für all diejenigen mit dem Zusatz "REIFENFABRIKAT GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN" in der Zulassungsbescheinigung Teil I nun doch eindeutig.
Immer schön die Freigabe mitführen sonst könnte es Ärger geben!

Gruß
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