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keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 14:06
von Kiksen
Hallo zusammen,

ich war heute beim TÜV und bin durch die HU durchgefallen. Grund war der aktuelle Reifensatz (Michelin Pilot Road 2). Laut dem Mitarbeiter ist für die BMW F 800S nur der Michelin Pilot Road 2 A!!! und nicht der "normale" zulässig. Ich bin mit der Reifenkombi schon zweimal durch den TÜV gekommen und nun hat es mich erwischt :( Ist der normale Pilot Road 2 tatsächlich nicht für die BMW F800 S freigegeben?
Ich meine damals hier im Forum gelesen zu haben, dass den Reifen viele F800S-Fahrer fahren.
Nun bin ich gezwungen mir einen neuen Reifen zu kaufen? Die Freigabeliste habe ich einmal im Anhang hochgeladen. Auf Seite 3 sieht man den ganzen Spaß! Ergänzung: Es geht um den Hinterreifen!

cofus

Vielleicht kann mir hier ja jemand auf die Sprünge helfen.

VG
Christian

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 14:28
von HarrySpar
Du hast doch als einzige Vorgabe, dass vorn und hinten ein Reifen des selben Herstellers sein muss, oder?
Hast Du vorn und hinten Michelin drauf? Dann gibt's doch nix einzuwenden.
Harry

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 15:21
von Kiksen
Wo kann ich diese Vorgabe einsehen? Im Fahrzeugschein steht lediglich Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubsnis beachten.
Und laut der Freigabeliste von Michelin darf anscheinend ein Pilot Road 2 vorne nicht mit einem Pilot Road 2 hinten verwendet werden?! Ist das wirklich so korrekt ? Wer denkt sich sowas bitte aus ;)?

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 15:32
von HarrySpar
Das haben wir ja aktuell wieder mal hier diskutiert.
Schau mal in deine CoC. Dort steht sicher drin "Reifen vorn und hinten müssen vom selben Hersteller sein".
Also ist bei Dir alles ok.
Meiner Meinung nach kann der TÜV Mensch nicht MEHR von Dir verlangen, als in deiner Betriebserlaubnis (CoC) drin steht.
Und außerdem schreibt Michelin in der Unbedenklichkeitsbescheinigung ja lediglich, dass gegen die Verwendung der in der Liste aufgeführten Reifen keine Bedenken bestehen.
MICHELIN SCHREIBT NICHT, DASS GEGEN ALLE ANDEREN NICHT AUFGELISTETEN REIFEN BEDENKEN BESTEHEN!!!

Harry

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 15:59
von Kiksen
Ich kann mein Glück ja noch einmal beim TÜV probieren, allerdings war der Mitarbeiter anderer Meinung und bezog sich immer wieder auf die Freigabeliste von Michelin und der Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein. Wenn er mir wirklich keine Plakette ausstellen will, habe ich ja keine andere Möglichkeit als mir nen neuen Reifen zu kaufen... Hier muss es doch etliche Leute im Forum geben, die genau die gleiche Bereifung fahren. Habe ich einfach nur "Pech" beim TÜV gehabt?

VG

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 16:11
von HarrySpar
Ich habe auch immer die Plakette bekommen, obwohl bei meinem Metzeler Roadtec Z6 der Zusatzbuschstabe "E" fehlt.
Zeig deinem Prüfer Deine CoC und dann frag ihn, was er eigentlich noch will?
Du hast alles, was in der CoC steht, eingehalten.
Harry

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 16:15
von SingleR
Nochnmal zum besseren Verständnis: steht in der ZB1...

1. "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten", bedeutet das, dass nur vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller freigebene Reifen bzw. Reifenkombinationen montiert werden dürfen.

2. "Reifen vorn und hinten müssen vom selben Hersteller sein", dann dürfen jedwede Reifen verwendet werden, deren Geschwindigkeits- bzw. Tragfähigkeitsindex dem entsprechen, was in der ZB1 steht - so lange eben Vorder- und Hinterreifen vom selben Hersteller sind.

Also bitte einen Blick in die ZB1 (oder alternativ in die COC) werfen. Dann dürfte die Antwort klar sein. Ob eine mangelhafte Reifenkombination zuvor bei der HU nicht bemängelt wurde, hat weder eine präjudizierende Wirkung noch geht davon eine stillschweigende Genehmigung aus.

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 17:29
von Tuebinger
Die CoC hilft aber nicht weiter, da stehen beide (!) Passus drin:
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
und
"Reifen vorn und hinten müssen vom selben Hersteller sein",
aber es sind bis auf die Reifengrösse keine weiteren Angaben zu Reifenhersteller, typen, Kennzeichnungen etc. enthalten!

Was solls, laut Papieren hab ich auch eine F800ST siehe Eintrag unter D.3 "Handelsbezeichnung" obwohl es eine S ist ... Papier ist da geduldig cofus

Ich fahre auch einen Roadtec01 ohne Sonderkennzeichnung (versehentlich) und werde den die nächsten 500km bis zum Ende auch drauf lassen - leider ist damit der TÜV schon seit 05/18 überfällig, also doppelt illegal :mrgreen: Ich weiss dass das Wasser auf Harrys Mühle und nicht alle so sehen, aus einem anderen Thread sinngemäß zitiert:
SingleR hat geschrieben:Schön, dass es noch Leute [...]gibt,das Übertreten von Vorschriften offensichtlich nicht mit Coolness oder "duldsamem zivilem Ungehorsam" gleichsetzen! :)


In deinem Fall kannst du überlegen wast du tun willst:
- einen anderen TÜV aufsuchen und hoffen dass es nicht auffällt, das machts aber nicht "korrekter"
- den Pilot Road 2 in Sonderkennzeichnung "A" gibts nicht mehr zu kaufen
- du kannst den Road3 mit "A" nehmen, war aber kein guter Wurf
- oder lieber gleich den Road4 (ist zugelassen mit und ohne "A" - verstehe einer die Welt :cry: ) und dann den nächsten Vorderreifen auf Road4 wechslen.
- Der Road2 ist mittlerweile auch bei Michelin ein Auslaufmodell, ob du da nächstes Jahr noch welche bekommst ?!?
- Den Road2 hinten kannst du beim Reifenhändler mitnehmen und über ebay kleinanzeigen inserieren, den bekommst du sicher los.

Ist jetzt zwar Lauferei für dich, aber du findest damit was für dich passt.

Gruß vom T.

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 18:13
von Roadster1962
Moin, hab den Road 2 jahrelang gefahren, hat sich nie einer beschwert.

Ich würde schlicht zum nächsten TÜV/Dekra/etc. fahren bzw. die Plakette über meine Werkstatt besorgen und gut ist.

Gruß
Christian

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 19:25
von Hartmut_HB
Moin,
meine GT hatte ja letzte Woche nen Plattfuß (Krampe reingefahren). Habe wirklich kurzfristig bei BMW einen Neuen bekommen.
Aussage des Werkstattleiters hier
2. "Reifen vorn und hinten müssen vom selben Hersteller sein", dann dürfen jedwede Reifen verwendet werden, deren Geschwindigkeits- bzw. Tragfähigkeitsindex dem entsprechen, was in der ZB1 steht - so lange eben Vorder- und Hinterreifen vom selben Hersteller sind.
zu: Und dann muss es noch eine "Freigabe " der Paarung des Herstellers geben.
Vor einiger Zeit hatte ich mir hinten auch einen neuen, anderen Reifen aufziehen lassen, und bei Abholung auch diese Freigabe als Kopie mitbekommen.
Gruß
Hartmut

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 20:48
von OSM62
Tuebinger hat geschrieben:Die CoC hilft aber nicht weiter, da stehen beide (!) Passus drin:
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
und
"Reifen vorn und hinten müssen vom selben Hersteller sein",
aber es sind bis auf die Reifengrösse keine weiteren Angaben zu Reifenhersteller, typen, Kennzeichnungen etc. enthalten!

Die ersten F 800 S/ST Modelle und z. B. auch die K 1200 S haben beide "Bedingungen" in ihren Papieren stehen,
da geht nach Recht und Gesetz nichts ohne Freigabe.

Bei meiner dicken (K 1600 GT) steht als Bedingung nur "Reifen vom gleichen Hersteller drin"
und bei meinem Rennerle (S 1000 R) steht nur noch die Reifengröße.
Und trotzdem fahre ich nur empfohlene Reifen.

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 21:09
von Kajo
Dem Beitrag von SingleR und OSM 62 kann ich mich nur anschließen.

Es ist entscheidend, was in den Papieren steht.

Gruß Kajo

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 21:41
von HarrySpar
Tuebinger hat geschrieben:Die CoC hilft aber nicht weiter, da stehen beide (!) Passus drin:
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" und "Reifen vorn und hinten müssen vom selben Hersteller sein",

Also WO steht jetzt WAS drin?
Bei mir steht im Zulassungsdokument 1 "Reifenfabrikat gem. Betriebserlaubnis beachten". Wohl bemerkt: Reifenfabrikat! Nicht Reifenfabrikatsbindung!

Und in der CoC steht drin "Reifen vorn und hinten müssen vom selben Hersteller sein".

Für mich heißt das laut meinen Papieren dann eindeutig, dass ich alles fahren darf, so lange vorn und hinten der Hersteller der selbe ist.
Harry

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 22:43
von hawkuser
Das bedeutet das deine ZB1 nicht gültig ist weil die Zulassungsstelle zu blöd war die Daten aus der COC zu übernehmen clap

Laut deiner COC darfst du alles fahren.
Laut deiner ZB1 nur Reifen für die eine Freigabe besteht.

Ist gar nicht so schwer zu verstehen.

Übrigens kontrolliere ich immer mein Zulassungspapiere die ich von der Zulasungsstelle bekomme auf Fehler , was ich da schon erlebt habe plemplem

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

BeitragVerfasst: 15.06.2018, 22:49
von HarrySpar
Quatsch! In meiner ZB1 steht praktisch nur drin, dass man beachten muss, was in der CoC drin steht.
Und in der CoC steht drin, dass die einzige Beschränkung ist, dass vorn und hinten der selbe Hersteller sein muss.
Ist also total schlüssig.
Somit steht also in meiner ZB1 INHALTLICH gar nix drin. Nur eben der Hinweis, dass in der CoC was drin steht.
Harry