keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Die neue F800S + F800ST + F800GT im allgemeinen.

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon SingleR » 16.06.2018, 10:52

Hartmut_HB hat geschrieben:Aussage des Werkstattleiters hier
2. "Reifen vorn und hinten müssen vom selben Hersteller sein", dann dürfen jedwede Reifen verwendet werden, deren Geschwindigkeits- bzw. Tragfähigkeitsindex dem entsprechen, was in der ZB1 steht - so lange eben Vorder- und Hinterreifen vom selben Hersteller sind.
zu: Und dann muss es noch eine "Freigabe " der Paarung des Herstellers geben.

Wenn es der BMWler Dir so gesagt hat (und auch nur o.g. Satz in der COC und in der ZB1 steht), dann ist diese Aussage schlichtweg falsch! Allerdings muss man bedenken, dass eine offizielle BMW-Werkstatt keine Reifen verkauft, für die es keine explizite Freigabe für das jeweilige Modell gibt.

OSM62 hat geschrieben:
Tuebinger hat geschrieben:Die CoC hilft aber nicht weiter, da stehen beide (!) Passus drin:
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
und
"Reifen vorn und hinten müssen vom selben Hersteller sein"

Die ersten F 800 S/ST Modelle und z. B. auch die K 1200 S haben beide "Bedingungen" in ihren Papieren stehen,
da geht nach Recht und Gesetz nichts ohne Freigabe.

Genau so ist es! Stehen, warum auch immer, beide Bedingungen drin, dann gilt die "strengere". In diesem Fall besteht also eine Reifenbindung.

Aber nur mal so am Rande erwähnt: in meiner COC steht der Satz mit dem "Vorder- und Hinterreifen von einem Hersteller". In meiner ZB1 steht dieser Satz (oder irgendetwas anderes zum Thema Reifen) nicht drin. So viel zum Thema: "die ZB1 ist falsch"... ;-) Allein: mir ist es egal, ob dazu was in der ZB1 steht, da ich aus den hier schon in div. Threads beschriebenen haftungsrechtlichen und technischen Gründen sowieso nur (vom Reifenhersteller) freigegebene Reifen fahre. Die entsprechende Freigabebescheinigung (Kopie) führe ich zusammen mit der ZB1 mit. Bei einer etwaigen Kontrolle oder bei einer anstehenden HU werde ich somit nie Probleme bekommen. Außer, wenn die Mindestprofiltiefe unterschritten ist. :roll:
Twin-F: die perfekte Symbiose aus 2-Spark-Rotax-Eintopf und Zündabstand eines Einzylinder-2-Takters... :mrgreen:
----
BMW R 1200 GSA: der "Leo-2" unter den Motorrädern! ;-)
Benutzeravatar
SingleR
 
Beiträge: 2920
Registriert: 27.08.2013, 18:07
Motorrad: F 800 R

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon HarrySpar » 16.06.2018, 13:08

Sorry! Ich habe keinen Migrationshintergrund und bin der deutschen Sprache sehr wohl mächtig. Deutsch ist meine Muttersprache.

Wenn also in meiner ZB1 drin steht "Reifenfabrikat gemäß Betriebserlaubnis beachten"
und in meiner CoC drin steht "Vorn und hinten muss der selbe Hersteller sein",

dann heißt das ganz klar, dass ich ALLE Reifen montieren darf, so lange vorn und hinten vom selben Hersteller ist.
Von der zusätzlichen Bedingung, dass eine Freigabe nötig ist, steht da NIRGENDS etwas. Und was nirgends steht, muss ich auch nicht beachten.

Harry

PS: Vielleicht denken manche hier, dass der Wortteil "-bindung" ("Reifenfabrikatsbindung") irgendwie bedeutet, dass man an Freigaben gebunden ist. Aber bei mir steht ja dieser Wortteil nicht dabei. Bei mir steht in der ZB1 nur "Reifenfabrikat", nicht "Reifenfabrikatsbindung".
Benutzeravatar
HarrySpar
 
Beiträge: 8839
Registriert: 11.05.2010, 12:53
Wohnort: Landkreis Garmisch Partenkirchen
Motorrad: F800S Rapsgelb

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon SingleR » 16.06.2018, 14:40

HarrySpar hat geschrieben:Sorry! Ich habe keinen Migrationshintergrund und bin der deutschen Sprache sehr wohl mächtig. Deutsch ist meine Muttersprache.

Warum lässt Du denn jetzt wieder den Trotzkopf raushängen? Hat hier irgendjemand in Zweifel gestellt, dass in Deiner ZB1 etwas anderes drinsteht als "Reifenfabrikatsbindung"? Wenn Du nicht glaubst, dass es ZB1e gibt, in denen ebendieses Wort (mit dem Suffix "-bindung") steht: GIYF!

HarrySpar hat geschrieben:Wenn also in meiner ZB1 drin steht "Reifenfabrikat gemäß Betriebserlaubnis beachten"
und in meiner CoC drin steht "Vorn und hinten muss der selbe Hersteller sein", dann heißt das ganz klar, ...

... dass in Deiner ZB1 offensichtlich etwas anderes drin steht als in anderen ZB's. Was dieser Satz juristisch bedeutet, lässt sich, Migarationshintergrund hin, Muttersprache her, zumindest im www nicht eindeutig klären. Genaueres weiß aber entweder BMW selbst (die haben schließlich die Betriebserlaubnis für Deinen Motorradtypen beantragt) oder das KBA (die haben Deinem Motorradtypen eine Betriebserlaubnis erteilt).

Unabhängig davon habe ich mal in Sachen "Reifen" die Website von BMW-Motorrad bemüht. Dort gibt es ein pdf zum Download (hier angehängt), das für sich spricht und in Bezug auf das insbes. von OSM62 und mir zum Thema "Reifenfreigabe" bzw. das in so manchen Kfz-Papieren vermerkte Wort: "Reifenfabrikatsbindung" Geschriebene entsprechend stützt.
Dateianhänge
Reifenfreigabe.pdf.asset.1525093845266.pdf
(43.05 KiB) 533-mal heruntergeladen
Twin-F: die perfekte Symbiose aus 2-Spark-Rotax-Eintopf und Zündabstand eines Einzylinder-2-Takters... :mrgreen:
----
BMW R 1200 GSA: der "Leo-2" unter den Motorrädern! ;-)
Benutzeravatar
SingleR
 
Beiträge: 2920
Registriert: 27.08.2013, 18:07
Motorrad: F 800 R

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon HarrySpar » 16.06.2018, 19:20

OK, also DAS ist der relevante Absatz des PDF Downloads aus der Website von BMW-Motorrad:

Steht in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung Deines Motorrades eine Reifenfabrikatsbindung
bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß
Betriebserlaubnis beachten“ müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden.


Entscheidend ist für mich dort der Schluss: "... müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden."
Das heißt für mich, dass ich die dort aufgelisteten Reifen verwenden muss. Für den Fall, dass dort auch wirklich Reifen aufgelistet sind.
In meinem Fall sind dort aber keine Reifen aufgelistet sondern nur die Bedingung, dass vorn und hinten der selbe Hersteller sein muss.
Also darf ich drauftun, was ich will. Nur eben keine unterschiedlichen Hersteller vorn und hinten.

Aber nebenbei: Bisschen seltsam kommt mir dieser Download schon vor. Da wird der Leser ständig abwechselnd mal mit "Sie" und mal mit "Du" angesprochen. scratch

Harry
Benutzeravatar
HarrySpar
 
Beiträge: 8839
Registriert: 11.05.2010, 12:53
Wohnort: Landkreis Garmisch Partenkirchen
Motorrad: F800S Rapsgelb

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon Kajo » 16.06.2018, 20:28

Hallo Harry,

noch einmal ein Versuch der Klärung - NUR FÜR DICH:

Was in irgendeinem download von einer uns hier bekannten Motorradmarke oder einem Hersteller von runden, schwarzen Gummiteilen steht ist völlig scheißegal.

Entscheiden ist was in Deinen FAHRZEUGPAPIEREN steht und die verschiedenen Möglichkeiten hat SingleR ja im Detail aufgeführt.

Gruß Kajo
Beim Tanken setzte ich den Helm ab.
Benutzeravatar
Kajo
 
Beiträge: 5811
Registriert: 20.02.2010, 14:24
Motorrad: S 1000 R

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon HarrySpar » 17.06.2018, 08:40

Genau. Ich halte mich an meine ZB1 und CoC.
Zumindest wenn ein TÜV Termin ansteht.
Benutzeravatar
HarrySpar
 
Beiträge: 8839
Registriert: 11.05.2010, 12:53
Wohnort: Landkreis Garmisch Partenkirchen
Motorrad: F800S Rapsgelb

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon hawkuser » 17.06.2018, 11:56

Nur mal zum Verständnis: Das COC Dokument ist nicht die Betriebserlaubnis des Motorades.

COC steht für Certificate of Conformity. Das Dokument bezeugt, dass und wie sich eine bestimmte Ware zu anerkannten (internationalen) Normen verhält und ist dazu gedacht, die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten zu erleichtern. Daher braucht man es vor allem im Import- und Exportbereich als Teil der Zollabfertigung.

Betroffen sind viele unterschiedliche Warengruppen wie beispielsweise Arzneimittel, Messgeräte und Fahrzeuge. Für Messgeräte wie Manometer ist z. B. die Physikalisch-Technische Bundesanstalt für Deutschland zuständig.


Die Betriebserlaubnis ist die Erlaubnis zum Betrieb von Kraftfahrzeugen und ihrer Ausrüstungsteile oder technischen Anlagen wie Kraftwerken oder Druckbehältern, sowie Kindertagesstätten und Erziehungseinrichtungen.

Die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO ist, zusammen mit der eventuell notwendigen Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens, Bestandteil des Zulassungs­verfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Einfach ausgedrückt ist sie eine Bestätigung, dass das Fahrzeug oder Fahrzeugteil den einschlägigen nationalen Vorschriften entspricht. Sie wird für Serienfahrzeuge und Serienteile vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Die Betriebserlaubnis gilt nur national, also in Deutschland.

Die Betriebserlaubnis wurde teilweise abgelöst von der europäischen Typgenehmigung (=ETG), welche inzwischen für bestimmte Fahrzeugarten (PKW, Krafträder, bestimmte Traktoren) zwingend erforderlich ist. Seit dem 29. April 2009 werden für alle Fahrzeugklassen europäische Typgenehmigungen nach der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG erteilt. Ab dem 29. Oktober 2014 ist die Richtlinie für alle Fahrzeugklassen verbindlich. Der genaue Zeitplan für die Anwendung der 2007/46 ist für die verschiedenen Fahrzeugklassen im Anhang XIX dieser Richtlinie festgelegt. Typgenehmigungen werden in Deutschland vom KBA und in den anderen europäischen Staaten von vergleichbaren Institutionen der Europäischen Union erteilt.


Quelle ist Wikipedia

In der COC und der ZB1&2 wird auf die Betrieberlaubnais hin gewiesen , deren Nummer in allen Dokumenten steht , was aber in der Betriebserlaubnis selbst steht scratch keine Ahnung , wo kann man diese einsehen ? Beim KBA ?

Bei meiner Euro4 R1200R steht in allen mir vorliegenden Dokumenten überhaupt nichts mehr bezüglich der Reifen , außer die Größe ThumbUP
Zuletzt geändert von hawkuser am 17.06.2018, 12:41, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Dirk
Benutzeravatar
hawkuser
 
Beiträge: 181
Registriert: 24.06.2012, 22:17
Motorrad: R1200R´17 + GT647´89

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon HarrySpar » 17.06.2018, 12:28

Ja. Aber so wichtige Sachen wie z.B. eventuelle Einschränkungen bei der Reifenwahl müssen schon dort stehen, wo sie auch der Motorradbesitzer lesen kann. Nicht irgendwo versteckt auf den Servern einer Behörde.
Und das ist nunmal die ZB1 und das CoC.
Harry
Benutzeravatar
HarrySpar
 
Beiträge: 8839
Registriert: 11.05.2010, 12:53
Wohnort: Landkreis Garmisch Partenkirchen
Motorrad: F800S Rapsgelb

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon reha73 » 18.06.2018, 10:29

hawkuser hat geschrieben:In der COC und der ZB1&2 wird auf die Betrieberlaubnais hin gewiesen , deren Nummer in allen Dokumenten steht , was aber in der Betriebserlaubnis selbst steht keine Ahnung , wo kann man diese einsehen ? Beim KBA ?

Genau, die Betriebserlaubnis liegt beim KBA. Der TÜV hat darauf Zugriff.
BMW gibt diese Reifen aber auf der Webseite bekannt: http://www.bmw-motorrad.com/com/de/inde ... &notrack=1
Etwa für meine F800R siehe Bild im Anhang.

Die Reifen, mit denen BMW einst die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug beantragt hat, gibt es heute ggf. gar nicht mehr. Wenn aber in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ steht, dann darfst du nur genau diese Reifen fahren. Ausnahme sind Reifen, die der Fahrzeug- oder der Reifenhersteller nachträglich explizit für dein Moped freigegeben hat. Eigentlich einfach.
Und der TÜV-Mann liegt wohl formal richtig, um auf die Eingangsfrage zurückzukommen.
Dateianhänge
Bildschirmfoto vom 2018-06-18 11-06-30.png
Bildschirmfoto vom 2018-06-18 11-06-30.png (49.2 KiB) 10345-mal betrachtet
reha73
 
Beiträge: 576
Registriert: 22.10.2012, 16:00
Wohnort: AC
Motorrad: R

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon Tuebinger » 18.06.2018, 10:57

Danke für die Klärung - jetzt sollte es aber auch jeder verstanden haben ... ThumbUP

Gruß vom T.
Tuebinger
 
Beiträge: 1362
Registriert: 12.03.2017, 10:28
Motorrad: F800S

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon HarrySpar » 18.06.2018, 12:32

Und warum wird dann in der CoC der Hinweis mit dem selben Hersteller vorn und hinten reingeschrieben? Diesen Hinweis könnte man sich ja dann sparen.
Könnte man ja auch noch reinschreiben, dass der vordere und der hintere beide rund sein müssen. Und nicht quadratisch. :D
Harry
Benutzeravatar
HarrySpar
 
Beiträge: 8839
Registriert: 11.05.2010, 12:53
Wohnort: Landkreis Garmisch Partenkirchen
Motorrad: F800S Rapsgelb

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon ike » 19.06.2018, 18:03

Hallo.
Will schnell auch meinen Senf dazu geben:
Bei meiner 2013 F800R steht in der ZB1 , wie bei Hawkuser R1200R , auch nur noch die Reifengrößen.
Kein Wort von Reifenbindung oder Herstellern.
Und ich glaub das steht mitlerweile bei vielen so....
Benutzeravatar
ike
 
Beiträge: 1322
Registriert: 10.03.2014, 05:37
Wohnort: BB
Motorrad: F800R

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon SingleR » 19.06.2018, 18:13

ike hat geschrieben:Bei meiner 2013 F800R steht in der ZB1 , wie bei Hawkuser R1200R , auch nur noch die Reifengrößen.
Kein Wort von Reifenbindung oder Herstellern.

Das ist, wie ich oben schon schrieb, bei meiner R Bj 2012 auch so. Aber was steht denn in Deiner COC?
Twin-F: die perfekte Symbiose aus 2-Spark-Rotax-Eintopf und Zündabstand eines Einzylinder-2-Takters... :mrgreen:
----
BMW R 1200 GSA: der "Leo-2" unter den Motorrädern! ;-)
Benutzeravatar
SingleR
 
Beiträge: 2920
Registriert: 27.08.2013, 18:07
Motorrad: F 800 R

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon ike » 19.06.2018, 18:18

Weiß ich nicht , weil die schleppe ich nicht mit mir rum , und beim TÜV wollte die auch keiner sehen?
Jetzt frage ich mal doof: wie sieht denn die COC aus und hab / sollte ich die beim Kauf mit dazu bekommen???
Benutzeravatar
ike
 
Beiträge: 1322
Registriert: 10.03.2014, 05:37
Wohnort: BB
Motorrad: F800R

Re: keine TÜV-Plakette mit Michelin Pilot Road 2

Beitragvon reha73 » 19.06.2018, 18:58

Sachstand ist [...] eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder, wenn in den Fahrzeugpapieren Eintragungen zu Reifenfabrikaten vorhanden sind [...] Bei Fahrzeugen ohne eine Reifenfabrikatsbindung bestehen keine Einschränkungen.

https://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/

Je neuer das Moped, desto größer die Chance, dass es keine Reifenfabrikatsbindung gibt.
reha73
 
Beiträge: 576
Registriert: 22.10.2012, 16:00
Wohnort: AC
Motorrad: R

VorherigeNächste

Zurück zu F800S + F800ST + F800GT

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste

BMW-Motorrad-Bilder |  K 1200 S |  K 1300 GT |  K 1600 GT |  K 1600 GTL |  S 1000 RR |  G 650 X |  R1200ST |  F 800 R |  Datenschutzerklärung |  Impressum