TomX hat geschrieben:HarrySpar hat geschrieben:TomX hat geschrieben:Im gewerblichen Bereich muß alles, was zur Messung in irgendeiner Art benutzt wird, geeicht werden.
Nein, geeicht werden müssen im Gewerbe nur Meßgeräte nach deren Ergebnis ein Preis (Euros) festgelegt wird.
Harry, manchmal kannst Du einem richtig auf den Sack gehen, oder auch: am gefährlichsten sind die Leute mit ein bisschen Grips, die sich berufen fühlen, die Maßstäbe anzulegen. Soweit es bei ihnen langt – länger darf es bei niemandem langen bzw. es gibt nur die gefährlichen Halbwahrheiten, die diejenigen festlegen.
Ich empfehle Dir einfach mal bei einer Tankstelle Deiner Wahl nachzufragen, ob Manometer geeicht werden müssen!
Servus Tom,
dann bitte ich um Entschuldigung.
Hätte das nicht gedacht. Anscheinend will man unbedingt garantieren, daß sich jeder Autofahrer blind auf die Luftdruckgeräte verlassen kann. Geht dabei ja auch um die Sicherheit. Könnte ja im Extremfall sein, daß tatsächlich nur 1bar im Reifen ist und das Luftdruckgerät "2bar" anzeigt. Und der Autofahrer fährt anschließend mit 200km/h auf die Autobahn.
Aber deine Aussage, daß
alle gewerblichen Meßgeräte geeicht werden müssen, stimmt auch nicht.
Somit ist zwischen uns beiden unentschieden. Denn:
Ich war über 10 Jahre beim TÜV im Fachbereich Feuerungstechnik und Kälte- und Klimatechnik im Labor.
Kannst dir vorstellen, wieviel Meßgeräte wir dort hatten.
Aber geeicht wurde da so gut wie keines. Wäre viel zu teuer gewesen, für jedes Meßgerät, z.B. allein schon locker 200 Temperaturfühler, einen vom Eichamt kommen zu lassen, der die alle eicht.
Stattdessenn hatten wir selbst z.B. für die ganzen Temperaturfühler ein einziges vom PTB (Physikalische technische Bundesanstalt) kalibriertes Thermometer, das wir dann als Vergleichsthermometer (Vergleichsnormal) selber zum Kalibrieren aller unserer restlichen Temperaturfühler verwendet haben. Das war weitaus billiger, als alljährlich z.B. alle 200 Temperaturfühler zur PTB zu schicken.
Damit war aber sogar das eine von der PTB kalibrierte Thermometer nicht geeicht. Es war lediglich kalibriert, aber nicht geeicht. Es bekam von der PTB auch keine Plakette, wo draufstand, wann die nächste Kalibrierung fällig ist. Es bekam nur eine Plakette, auf der erkenntlich war, daß das Thermometer z.B. im April 2010 von der PTB kalibriert wurde. Aber nicht, wie lange diese Kalibrierung gültig ist bzw. wann eine nächste Kalibrierung fällig ist. Die Zeitabstände haben nämlich wir selber festgelegt.
Das ist wohl ein gravierender Unterschied zwischen Kalibrieren und Eichen. Beim Eichen ist genau festgelegt, nach welcher Zeit eine neue Eichung nötig ist.
Außerdem hätte dieses eine Thermometer auch nicht beim Kalibrieren bei der PTB "durchfallen" können. Denn es gab keine Toleranzgrenze, um wieviel Kelvin oder Hundertstel Kelvin das Thermometer abweichen hätte dürfen. Es wurde lediglich ein Prüfprotokoll angefertigt und uns nach dem Kalibrieren mitgeschickt, auf dem die Abweichungen unseres Thermometers ersichtlich waren. Ob diese Abweichungen dann für uns noch akzeptabel sind oder nicht, war ebenfalls unsere eigene Entscheidung. Ein weiterer gravierender Unterschied zwischen Kalibrieren und Eichen.
Außerdem besagt dieses Zitat "
Es ist verboten, Meßgeräte zur Prüfung des Reifenluftdrucks an Kraftfahrzeugen in öffentlichen Tankstellen und Betrieben des Kraftfahrzeuggewerbes ungeeicht zu verwenden oder so bereitzuhalten, daß sie ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden können" ja schon selbst, daß
nicht alle Meßgeräte geeicht werden müssen. Denn sonst müßte es ja heißen "alle Meßgeräte jeglicher Art" und nicht nur "Meßgeräte zur Prüfung des Reifenluftdrucks an Kraftfahrzeugen".
Harry