Bevor hier noch mehr Mutmaßungen in den Raum schießen, mal ein paar Fakten:
Das automatische Notrufsystem ("eCall") ist EU-weit für alle seit dem 01.03.2018 neu zu homolgierenden Pkw und leichten Nutzfahrzeuge verbindlich vorgeschrieben. Dabei geht es ausschließlich um die Erfassung der GPS-Position aufgrund von "sensorischen" Messwerten, die auf einen Unfall schließen lassen. Es geht explizit nicht darum, regelmäßig und fast schon Formel-1-mäßig "Telemetriedaten" zu erfassen, um Rückschlüsse auf die Art der Fahrzeugnutzung oder das Verhalten der Fahrer ziehen zu können.
Letzteres "fordern" zwar immer wieder gerne die Versicherungen, um ein Risiko möglichst genau einschätzen zu können. Natürlich verpackt in den Vorwand, innerhalb der Versichertengemeinschaft die Beiträge "gerechter" kalkulieren zu können. Entsprechende Versicherungsverträge gibt es schon längst. Wer meint, er führe besonders vorsichtig und umsichtig, fragt seine Versicherung nach einem Interface, das ständig (!) die Position und die gefahrene Geschwindigkeit speichert und mit den jeweiligen Streckenverboten (Geschwindigkeitsbeschränkungen) abgleicht. Dafür muss er bereit sein, personen- bzw. fahrzeugbezogene Daten weiter zu geben und diese extern auswerten zu lassen. Wer also geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen missachtet oder mit höheren G-Kräften unterwegs ist, zahlt am Ende höhere Versicherungsprämien als einer, der dieselbe Strecke nur entlang schleicht. So viel zum Exkurs in die Versicherungswirtschaft.
Als man bei einem Neuwagen eCall-Dienstleistungen als Zusatzausstattung dazu buchen konnte, also insbes. zu einer Zeit, wo eCall nicht vorgeschrieben war, lohnt ein Blick in die Vertragsbedingungen. Ohne die Bedingungen explizit zu kennen, ist es im Rahmen der Datenschutzbestimmungen nicht vorstellbar, dass einer Einwilligung zur Erfassung von Daten später nicht widerrufen werden könnte.
Und zurück zum Motorrad: hier ist eCall nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es wäre theoretisch denkbar, dass über eCall als Zusatzausstattung mehr als nur "unfallrelevante" Parameter übertragen werden. Zumindest bei BMW scheinen Zweifel aber unangebracht - siehe
AGBs.
Dennoch ein persönliches Fazit: ich brauche diesen Firlefanz nicht. Weder im Auto, noch auf dem Motorrad. Bezogen auf mein Fahrprofil der letzten 40 Jahre (also unter Berücksichtigung, wann und mit wem ich unterwegs war und bin) dürfte sich eCall auf meine Lebenserwartung und Überlebenswahrscheinlichkeit bei einem Unfall, wenn überhaupt, nur in homöopathischen Dosen auswirken bzw. ausgewirkt haben. Insofern sollte, wie es Verbraucherverbände fordern, die Nutzung von eCall auch in dafür auszurüstenden Kfz freiwillig bleiben.