HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon Eike » 27.09.2015, 23:51

Sind 7 Monate nicht einer zuviel? Oder hast Du eine Garantieverlägerung?

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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon Kajo » 28.09.2015, 07:15

Eike hat geschrieben:Sind 7 Monate nicht einer zuviel? Oder hast Du eine Garantieverlägerung? Gruß Eike


Die Gewährleistung beträgt auch beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwei Jahre. Die Gewährleistung kann nur von einer Privatperson beim Verkauf des Fahrzeuges ausgeschlossen werden. Der "7. Monat" ist deswegen zu beachten, weil dann die Beweislastumkehr einsetzt. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass das Fahrzeug ohne Mängel war, danach geht die Beweislast auf den Käufer über. Ausgenommen von der Gewährleistung, auch von einer Gebrauchtwagengarantie, sind immer Verschleißteile.

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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon Roadslug » 28.09.2015, 07:27

Stimmt nicht ganz, Kajo. Die Gebrauchtfahrzeug-Garantie ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Mängelhaftung. Letztere beträgt 2 Jahre mit Beweislastumkehr nach einem ½ Jahr. Die Gebrauchtfahrzeug-Garantie ist dagegen nur 1 Jahr. Aber im vorliegenden Fall spielt das eigentlich keine Rolle.
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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon Eike » 28.09.2015, 07:31

Ich meine jetzt nicht theoretisch, sondern praktisch. Und im 7. Monat ist es in der Regel nicht mehr möglich, den Verkäufer in die Pflicht zu nehmen.

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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon Wachtendonker » 28.09.2015, 08:27

Um die Geschichte mit Garantie oder Gewährleistung mal aufzuklären. In meinem Kaufvertrag steht unter dem Punkt: "Sondervereinbarungen: 1 Jahr Gewährleistung". Ich werde jetzt mal ein intensives Telefonat mit Yamaha Frankfurt führen und herausfinden, was diese Gewährleistung letztlich wert ist.
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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon Eike » 28.09.2015, 08:39

Das freut mich für Dich, denn damit solltest Du zumindest gegen das Gröbste abgesichert sein.

edit: Gewährleistung reicht natürlich leider nicht...
Zuletzt geändert von Eike am 30.09.2015, 08:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon 815-mike » 28.09.2015, 09:19

...leider besteht ja ein erheblicher Unterschied zwischen "Gewährleistung" und "Garantie".
Der 7. Monat ist vermutlich ein ganz großes Problem in diesem Fall.

Viel Glück!
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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon Kajo » 28.09.2015, 09:38

Wachtendonker hat geschrieben:...In meinem Kaufvertrag steht unter dem Punkt: "Sondervereinbarungen: 1 Jahr Gewährleistung"...

Nur mal noch zur Ergänzung bemerkt. Ein Gewerbetreibender kann die zweijährige gesetzliche Gewährleistung nicht vertraglich auf 1 Jahr reduzieren.

815-mike hat geschrieben:...leider besteht ja ein erheblicher Unterschied zwischen "Gewährleistung" und "Garantie". Der 7. Monat ist vermutlich ein ganz großes Problem in diesem Fall. Viel Glück!

Das ist leider so und von daher ist man mit einer seriös arbeitenden Werkstatt gut bedient.

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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon SingleR » 28.09.2015, 09:42

Leute,

bitte noch mal alles ordnen - und nix miteinander verwechseln:

- Bei einem Kauf vom gewerblichen Händler besteht auch bei Gebrauchtgegenständen die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
- Beweislastumkehr tritt nach Ablauf von 6 Monaten ein.
- Auch "Verschleißteile" sind nicht zwingend von der Gewährleistung ausgeschlossen.

So weit das Gesetz (BGB).

Im vorliegenden fall ist es aber - wohl - anders. Wenn ich falsch liege (@ Themenstarter), bitte korrigieren:

- Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung wurde (über den Verkäufer) eine "Garantieversicherung" abgeschlossen. Anbieter ist hier häufig ein drittes Unternehmen (also weder der Händler, der das Mopped verkauft hat - der ist nur Vermittler bzw. Abschlussgehilfe - und auch nicht die Marke, die der Händler vertritt). Bei derartigen Verischerungen gelten eigene Bedingungen, die fast immer an bestimmte Auflagen (wie Service und Reparatur nur in markengebunden Fachbetrieben oder an die Verwendung bestimmter Schmier- und Betriebsstoffe) gebunden sind. Dafür werden bei Schäden i.d.R. Leistungen erbracht, die über den Umfang der gesetzlichen Gewährleistung hinaus gehen.
- Oft tritt bei derartigen Versicherungen auch nach 6 Monaten keine Beweislastumkehr ein. Anderenfalls würde sich sonst die Frage stellen, was denn dann eine "Garantieversicherung" bezwecken soll.

Also bzgl. der weiteren Abwicklung: ruhig Blut! :) Ich sehe ad hoc keine Probleme bei der weiteren Schadensabwicklung.
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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon rietberger » 28.09.2015, 12:33

Wenn ich das richtig verfolgt habe, ist in dem Kaufvertrag von Garantie nicht die Rede. Der Verkäufer hat in der Sondervereinbarung von seinem Recht gebrauch gemacht, die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr herabzusetzen. Die Gewährleistung umfasst die Sachmängelhaftung, das heißt der Verkäufer steht für Schäden gerade die beim Verkauf schon vorlagen. Im ersten halben Jahr müßte der Verkäufer beweisen, dass der Sachmangel beim Verkauf des Fahrzeuges nicht vorlag, um die Gewährleistung auszuschließen.
Im zweiten halben Jahr muss der Käufer aber beweisen, dass der Mangel beim Verkauf vorlag, um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können. Das ist meines Erachtens aber fast gar nicht möglich. So gesehen wird es für Wachtendonker sehr schwierig, den Verkäufer in Regress zu nehmen. :(
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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon Wachtendonker » 28.09.2015, 13:50

rietberger hat geschrieben:Wenn ich das richtig verfolgt habe, ist in dem Kaufvertrag von Garantie nicht die Rede. Der Verkäufer hat in der Sondervereinbarung von seinem Recht gebrauch gemacht, die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr herabzusetzen. Die Gewährleistung umfasst die Sachmängelhaftung, das heißt der Verkäufer steht für Schäden gerade die beim Verkauf schon vorlagen. Im ersten halben Jahr müßte der Verkäufer beweisen, dass der Sachmangel beim Verkauf des Fahrzeuges nicht vorlag, um die Gewährleistung auszuschließen.
Im zweiten halben Jahr muss der Käufer aber beweisen, dass der Mangel beim Verkauf vorlag, um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können. Das ist meines Erachtens aber fast gar nicht möglich. So gesehen wird es für Wachtendonker sehr schwierig, den Verkäufer in Regress zu nehmen. :(


Exakt das ist auch mein aktueller Stand. Nach einiger Lektüre im Netz scheine ich von der Gewährleistung recht wenig zu haben. Eben mit dem Händler telefoniert. Erwartungsgemäß sehr zurückhaltend der gute Mann. Möchte sich erstmal mit BMW kurzschließen. Persönlich stelle ich mich erstmal drauf ein, dass die Nummer voll zu meinen Lasten geht. Wenns anders kommt gut, wenn nicht, erwischts mich zumindest nicht aufdem falschen Fuß.

Halte euch weiter auf dem Laufenden.
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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon Kajo » 28.09.2015, 13:56

Wachtendonker hat geschrieben:... Halte euch weiter auf dem Laufenden.


Wir drücken die Daumen.

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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon SingleR » 29.09.2015, 12:02

rietberger hat geschrieben:Wenn ich das richtig verfolgt habe, ist in dem Kaufvertrag von Garantie nicht die Rede. Der Verkäufer hat in der Sondervereinbarung von seinem Recht gebrauch gemacht, die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr herabzusetzen.

Naja, weiter oben im Thread stand was von "Gebrauchtwagengarantie" - was mich eben annehmen ließ, dass es doch so etwas wie einen "Dritten" giobt, der Leistungen verspricht, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Ok, nachdem hier Aufklärung geleistet wurde, siehtr die Sache natürlich anders - oder deutlich ungünstiger - aus. Selbst wenn bei gebrauchten Gegenständen die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt werden darf: das "Problem" ist, wie richtig erwähnt, die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Aber manchmal kommt es ja trotzdem anders als befürchtet - und der Verkäufer erweist sich als fair. Warten wir es ab! Der weitere Ausgang ist sicher auch davon abhängig, mit welchen Reparaturkosten zu rechnen ist.
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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon Wachtendonker » 29.09.2015, 15:33

Zwischenstand:

Der Händler ist erwartungsgemäß in der besseren Verhandlungslage & ich, wenn man so will, in den Hintern gekniffen.
Tatsache ist, dass die Karre 6000KM einwandfrei lief & erst dann nach 7 Monaten liegen geblieben ist. Kurzum, die Nummer geht mit 99,99%iger Wahrscheinlichkeit zu meinen Lasten.
Werde die Kiste morgen nach KR in die BMW-Vertragswerkstatt bringen & mal anfangen, das Problem einzugrenzen. Hauptsache es kommt Bewegung in die Sache, bevor ich hier bei dem guten Wetter und der Tatsache, dass ich gearde frei habe an die Decke gehe ahh
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Re: HILFE ÖLDRUCKPROBLEM!!!!

Beitragvon Molch » 29.09.2015, 21:36

Lass das Moped mal checken und mach dir nicht über ungelegte Eier Gedanken. Evtl. steck ja nur ein elektrischer Furz quer. ahh

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