HarrySpar hat geschrieben:Dann kostet es halt wahrscheinlich das Zehnfache.
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Vielleicht geht es ja gar nicht so simpel
cw000de hat geschrieben:ein professioneller Umbau ist sicher auch aufwendig.
Bei einem steifem Fuß vielleicht aber auch nicht, weil so viel ja gar nicht zu machen ist.
Obwohl manche Behinderte auf ein Automatikgetriebe im Auto angewiesen sind, zählt das nicht als behindertengerechter Umbau, sondern ist eine heute fast selbstverständliche Ausstattung. Insofern ist der Vorschlag, auf ein Motorrad mit anderer Schaltung umzusteigen, vielleicht wirklich der unkomplizierteste, auch in rechtlicher Hinsicht, denn wenn irgendwelche Ämter die Fahrtüchtigkeit von Motorrad oder Fahrer anzweifeln, was bei serienmäßigem Zustand des Fahrzeugs unwahrscheinlich ist.
Vielleicht, vielleicht, wahrscheinlich ... das ist alles eine amüsante Aneinandereihung von Spekulationen, von denen ich Zweifel habe, ob sie dem Fragesteller wirklich weiterhelfen.
Mit eigenen Recherchen kommt man damit vielleicht besser voran. Dazu nur ein paar Anregungen:
Mit einer entsprechend erweiterten Abfrage bekommt man nur grobe Hinweise zu den Kosten, wegen der vielfältigen Einflussgrößen. Je nachdem, wie es zur Behinderung gekommen ist, könnte es auch sein, dass solche Kosten übernommen werden.
https://kradblatt.de/rechtstipp-behinde ... -motorrad/https://kradblatt.de/motorradfahren-mit-handicap/Da liest man auch von Ansprechpartnern zu diesem Thema, die sich unter den Nutzern des Forums womöglich nicht finden werden.
Schaltautomaten wie dieser sind vielleicht auch keine schlechte Idee.
Dazu habe ich gefunden:
https://www.motorradonline.de/zubehoer/produkttest-schaltautomaten-schalten-bei-vollgas-und-zehntelsekunden-sparen/Wenn man nicht irgendwann größere Schwierigkeiten bekommen möchte, ist dennoch zu beachten:
Alle Anbieter weisen darauf hin, dass die Schaltautomaten ausschließlich auf abgesperrten Strecken genutzt werden dürfen. Wer im öffent-lichen Straßenverkehr mit montiertem Schaltautomat einen Unfall baut, riskiert den Versicherungsschutz und/oder kann von der Versicherung in Regress genommen werden.
Bin nur froh, dass ich mir für mich selbst noch keine Gedanken zu dem Thema machen musste.