Z6 -> MPR2

Reifen, Freigaben, Erfahrungen.

Z6 -> MPR2

Beitragvon Kyuth » 12.06.2009, 12:50

Grüß euch,
foglendes... atm habich den Z6 drauf... muss den immer ganz ordentlich in die Kurven drücken und möchte deswegen auf den MPR2 wechseln.
Also der Hinterreifen ist mehr verschlissen als der vordere...
Soll ich hinten nochmal n Z6 draufziehn, oder Hinten n MPR2, oder ein Sportreifen, weil der kürzer hält, oder gleich beide gegen MPR2 auswechseln ?
Ich fahr hauptsächlich Landstraße, gerne flott. Autobahn und Stadt so wenig wie möglich, wobei ich leider öfters von A nach B fahre.. auch nachts und ab und zu bei Nässe.
Ich geh gleich nachmessen, wie viel genau noch drauf ist.
Vorne: 2,3mm
Hinten: 1,5mm
Gefahren hab ich 4500Km

Wenn nicht mischen darf, dann ist es ja nur Z6 hinten oder MPR2 komplett...
Zuletzt geändert von Kyuth am 12.06.2009, 14:35, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon Sprinter » 12.06.2009, 13:20

geht nur entweder oder. mischen von verschiedenen modellen darf man in deutschland immer noch nicht. ich würde eher nen komplett neuen satz drauf tun. sonst hast du u.u. immer wieder einen reifen noch nicht ganz blank und kommst nicht zum modellwechsel.
Gruß
Marius
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Beitragvon Kyuth » 12.06.2009, 14:33

Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, keine verschiedenen Reifentypen miteinander zu mischen.
Dennoch stellt dies keine Verpflichtung dar.

Hab ich im Web gefunden, stimmt das ?

Bei meinem Oldtimer sind z.b. auch 2 verschiedene Hersteller aufgezogen, einfach, weils den vorherigen nicht mehr gibt.
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Beitragvon Sprinter » 12.06.2009, 16:39

es is schlicht und einfach in deutschland verboten. man darf immer nur reifenpaarungen fahren, die vom hersteller des motorrads oder den reifenherstellern frei gegeben wurden. Welche erlaubt sind steht in den fahrzeugpapieren bzw. man kann von den reifenherstellern unbedenklichkeitsbescheinigungen (freigaben) beziehen. Alles andere stellt eine ordnungswidrigkeit da und im falle eines unfalls können versicherungen ihre zahlung verweigern. ausnahmen gibt es natürlich für oldtimer bzw ältere fahrzeuge. jedoch ist dann auch eine abnahme beim tüv fällig.
bei einigen neueren fahrzeugen z.b. von suzuki gibt es keine reifenbindung mehr, nurnoch die größe ist verbindlich. dort werden dann auch reifen empfohlen.
jedoch gilt das nicht für die f800.
Diese diskussion ist schon so alt, da verstehe ich nicht, wieso das ein motorradfahrer nicht weiß. Solche dinge wurden bei mir vor 10 jahren in der fahrschule behandelt und sollten eigentlich zum basiswissen gehören.
P.s:
Im übrigen is die f auch kein oldtimer, sondern ein fahrzeug, das locker 200km/h fährt. da würde ich nicht an meiner sicherheit sparen, nur weil ich vorne noch nen mm mehr profil habe.
Gruß
Marius
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Beitragvon Roadster1962 » 12.06.2009, 17:15

Sprinter hat geschrieben:bei einigen neueren fahrzeugen z.b. von suzuki gibt es keine reifenbindung mehr, nurnoch die größe ist verbindlich. dort werden dann auch reifen empfohlen.
jedoch gilt das nicht für die f800.


nur mal so am Rande, in meinen Papieren steht keine Reifenbindung drin, lediglich die zu verwendenden Größen.

Gruß

Christian
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Beitragvon Kyuth » 12.06.2009, 17:59

In den Papieren steht: Beide reifen müssen vom gleichen Hersteller sein.

Vom glecihen Typ sagen sie nichts ;-)
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Beitragvon Roadster1962 » 12.06.2009, 18:08

Kyuth hat geschrieben:In den Papieren steht: Beide reifen müssen vom gleichen Hersteller sein.

Vom glecihen Typ sagen sie nichts ;-)


nicht mal das, außer in den Feldern für die Größe steht bei mir nix über die Reifen drin :lol:
kann ich demnächst also auch mal probieren wie sie mit Stollenreifen fährt 8)
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Beitragvon Sprinter » 12.06.2009, 19:08

könnt ihr nicht. in den homoloation für die e-zulassung steht drin was verwendet werden darf und was nicht. die hat zwar kein polizist zur hand aber egal. komisch dass der liebe mann vom tüv bei mir letzen monat die freigabe sehen wollte. wenn es keine bindung gäbe, dann hätte es ihm auch scheiß egal sein können.
nen reifenmix würde ich mir nicht aufs bike aufziehen. sicherheit geht immer vor. höchsten bei rennreifen würde ich das machen, aber da geht man sowieso ein anderes risiko ein, als auf der straße. genauso wie öl verschiedener hersteller gemischt werden darf und man es nur für den notfall machen sollte, weil man nie 100% sicher sein kann ob sich die additive vertragen...
und seit wann sind michelins pr2 vom gleichen hersteller wie metzeler z6?
Gruß
Marius
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Beitragvon Lichtmann » 18.06.2009, 21:39

Sprinter hat geschrieben:geht nur entweder oder. mischen von verschiedenen modellen darf man in deutschland immer noch nicht. ich würde eher nen komplett neuen satz drauf tun. sonst hast du u.u. immer wieder einen reifen noch nicht ganz blank und kommst nicht zum modellwechsel.



sagt wer? das man nicht mischen darf, bitte genau die Gesetzesstelle zitieren, bin schon vorn mit Maxxis und hinten mit Z6 beim TÜV aufgetaucht, alles ohne Probleme, der meinte nur alles was im Schein steht muss sich auf dem Reifen wieder finden, Ende der Forderung der Zulassungsbehörde.


Gruß
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Beitragvon Sprinter » 18.06.2009, 22:37

§ 19 (2) StVZO:
"Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist..."

und ich würde sagen Reifen gehören defintiv dazu. :roll:
soll doch jeder machen wie er will. ich möchte nur nicht im falle eines unfalls ohne versicherung da stehen (erlöschen der BE.)
Gruß
Marius
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Beitragvon Lichtmann » 19.06.2009, 09:25

Sprinter hat geschrieben:§ 19 (2) StVZO:
"Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist..."

und ich würde sagen Reifen gehören defintiv dazu. :roll:
soll doch jeder machen wie er will. ich möchte nur nicht im falle eines unfalls ohne versicherung da stehen (erlöschen der BE.)


Ja grüss dich,

ja sicher führt eine Veränderung zur Erlösung der BE, nur welche Veränderung führts du denn durch, oder welche Umbauten nimmst du, bitte den Gesetzestext aus der StVTO zitieren, schau mal bitte in deinen Brief und dem weissen Teil, ob da was drin steht, welche Marke du vorn und welche du hinten fahren darfst, und weiss kennt der TÜV- Onkel davon nix, hm, ich fahre das was im Teil zwei der Zulassung steht, Ende.

Bis dann
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