von 20VTobi » 28.09.2009, 23:07
Der TÜV macht doch manchmal glücklich!
Ich war heute beim TÜV und gab diesen gefragt, ob ich die MEZELER Sportec M3 auf meine F800S montieren darf. Dies war allerdings aus meinem Fahrzeugschein nicht ersichtlich... darauf hat er den allgemeinen Fahrzeugbrief eingesehen (in seiner Datenbank).
Darin ist keine Reifenfabrikatsbindung dokumentiert! Lediglich die Reifen Größe und Art. Außerdem ist vermerkt, dass lediglich vorne und hinten der Gleiche Reifentyp vom selben Hersteller montiert sein darf.
Wenn die Polizei oder ein TÜV fragen zu dem Reifen hat müsst ihr einfach auf den allgemeinen Fahrzeugbrief verweisen. Dann wird sich alles klären...
Lasst euch nicht mit einer Einsicht des Fahrzeuscheins abwimmeln!!!
BMW gibt auf ihrer Website an sich nur Reifenempfehlungen, diese sind aber nicht verpflichtend!
Dies geht auch aus einer offiziellen Mail von BMW Motorrad hervor, die hier im Forum veröffentlicht wurde (SvenE)
Falls jemand Zweifel hat kann er jederzeit zu seinem TÜV gehen und sich erkundigen.
Ich weiß was ich als nächstes draufziehe!
Das Spekulieren hat für mich ein Ende!!!
Hier ein Zitat der Mail:
"Hallo!
Wie in meiner ersten Antwort angegeben habe ich bei BMW nachgefragt wg. Sportec M3 auf der F800S(T), und siehe da auch eine Antwort bekommen ...
>zu Ihren Anfragen bzgl. Reifenfreigabe und Navigationssysteme können wir
>Ihnen folgendes
>mitteilen:
>
>Die Reifenfabrikatsbindung ist aufgehoben! Insofern kann bei
>Polizeikontrollen das
>Fehlen der Reifenfabrikate in den Fahrzeugpapieren nicht gefordert werden.
>Unsere Kunden
>müssen die von BMW, für ihr Fahrzeug freigegebenen Reifenfabrikate auch
>nicht
>nachweisen.
>
>Es gibt aber für den von Ihnen angesprochenen Reifentyp keine Empfehlung
>von unserer
>Seite. Die von uns gefahrenen, erprobten und damit empfohlenen Reifentypen
>finden Sie
>auf der Bereifungsliste im Internet."
Gruß,
Tobias
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Klingt zwar komisch is aber so...