HarrySpar hat geschrieben:Servus Ally,
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Und wie ist das jetzt nochmal mit der Zulassung? Wenn er nur so ein e-Zeichen hat, muß er vom TÜV abgenommen und eingetragen werden, oder?
Mit ABE kann er einfach dranmontiert werden, oder?
Was hat deiner jetzt für ein Dokument dabei liegen?
Harry
ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) gibt es eigentlich schon seit einigen Jahren nicht mehr für Endschalldämpfer. Heutzutage läuft das über die EG-BE. Hier eine "E 13" = Luxemburger Zulassung ("E1" wäre eine deutsche).
Solange das Zubehörteil diese Nummer sichtbar vorhanden hat, muss der Fahrer keine Papiere mit sich führen. Eine EG-BE (wie auch bei einer ABE) wird nicht extra abgenommen und eingetragen.
NACHSATZ Bezüglich des nicht mit sich führens:
http://www.speedpro.de/pdf/KBA_Hinweis.pdf