Seitenverkleidung ST an S anbauen

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Seitenverkleidung ST an S anbauen

Beitragvon rsl68 » 22.01.2014, 20:10

Hallo
Ich möchte an meine F 800 S die Seitenverkleidung der ST mit der Original Befestigung anbauen.
Muss ich die Verkleidung eintragen lassen?
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Re: Seitenverkleidung ST an S anbauen

Beitragvon HarrySpar » 22.01.2014, 20:27

Ganz sicher bin ich mir nicht. Aber ich denke schon.
Ist eine Veränderung am Motorrad.
Ich würd sie halt einfach alle zwei Jahre zur HU kurzzeitig wieder abbauen.
Harry

Jetzt krieg ich wieder Haue.
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Re: AW: Seitenverkleidung ST an S anbauen

Beitragvon Roadster1962 » 22.01.2014, 21:04

Moin,
Also erstens kann ich es mir nicht vorstellen da beides ja quasi das gleiche Mopped ist und zweitens würde ich einen Teufel tun. Glaubt hier irgendwer ernsthaft das die einer - sei er auch beim TÜV - auseinander halten kann ?

Schaffen ja nicht mal die Zubehörhersteller. Bieten jedenfalls ständig z B. Navihalterungen für die S an die man nur an der St befestigen kann und andersherum.

Zudem fährt hier doch einer mit ner St mit Seitenteilen von der S rum. Einfach mal fragen ob er die eingetragen hat - denke nicht.

Zum Schluss, wer viel fragt bekommt viele Antworten ;)

Dranschrauben und gut

Christian

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Re: Seitenverkleidung ST an S anbauen

Beitragvon Heiko-F » 22.01.2014, 22:36

Anbauen und gut ist,viele bauen ja auch den ST Lenker auf die S.
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Re: Seitenverkleidung ST an S anbauen

Beitragvon Kowalski » 23.01.2014, 12:18

Roadster1962, Teile anbauen, die eine Abnahme durch den TÜV erfordern, nicht abnehmen lassen, na ja. Du weisst schon, dass dadurch die Betriebserlaubnis erlischt und solches Tun solange gutgeht, bis mal genau bei einer Kontrolle hingeschaut wird oder die Maschine in einen Unfall verwickelt ist. Da wird es zu Problemen mit der Versicherung kommen.

Beim Umbau sehe ich auch keine Probleme, da beide Typen bis auf die längeren Seitenteile und den Lenker gleich sind. Ob das jedoch ohne Abnahme geht, frage ich mich.

Und man kann immer an einen Prüfer geraten, der sich auskennt, den S-Stummellenker an einer offensichtlichen ST sieht und dann die VIN überprüft.
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Re: Seitenverkleidung ST an S anbauen

Beitragvon Roadster1962 » 23.01.2014, 12:24

ja ja, der heilige TÜV plemplem

Angst essen Seele auf

Was bitte schön verändert sich an der Maschine z. B. bezogen auf die Fahrsicherheit mit den anderen Seitenteilen ???

Muss natürlich jeder selbst entscheiden, mir wäre es schnurzpiepegal wie man in Berlin so sagt.

Gruß

Christian ;-)
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Re: Seitenverkleidung ST an S anbauen

Beitragvon HarrySpar » 23.01.2014, 12:40

Hab's ja schon paarmal gesagt.
Im Falle eines Unfalls muß die Versicherung erst mal konkret nachweisen, daß ohne diesem unerlaubten Umbau der Unfall anders ausgegangen wäre.
Und so eine Begründung wie z.B.

"Hätte er nur 34 statt 100PS gehabt, hätte er vorher gar nicht so schnell hier her fahren können und wäre am Unfallort erst 2 Minuten später angekommen. Dann hätte der alte Opa folgenlos die Vorfahrt mißachten können!"

zählt nicht.

Harry
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Re: Seitenverkleidung ST an S anbauen

Beitragvon SingleR » 23.01.2014, 22:33

Wenn es richtig ist, dass beide Modelle unter derselben Typenbezeichnung ("E8ST") die KBA-Homologation erhalten haben, dann besteht der Umbau (von "S" auf "ST" und umgekehrt) aus "typgeprüften" Teilen. Also keine Erfordernis, sowas beim TÜV eintragen lassen zu müssen.

Und falls es anders und ein Eintrag doch erforderlich ist? Dann ist

- davon auszugehen, dass der TÜV diesem Ansinnen sicher nicht im Weg stehen wird (da ja auf "homologierte" Großserienteile zurückgegriffen wird)
- in die Überlegungen einzubeziehen, ob eine einmalige EIntragung nicht doch günstiger ist als etwaige Regressforderungen nach einem Unfall. ;-)
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Re: Seitenverkleidung ST an S anbauen

Beitragvon HarrySpar » 24.01.2014, 12:22

SingleR hat geschrieben:Wenn es richtig ist, dass beide Modelle unter derselben Typenbezeichnung ("E8ST") die KBA-Homologation erhalten haben, dann besteht der Umbau (von "S" auf "ST" und umgekehrt) aus "typgeprüften" Teilen....

Jetzt mal davon abgesehen, daß wir meiner Meinung nach auf unsere S oder ST sowieso alle Reifen aufziehen dürfen, wie wir wollen - warum sind dann z.B. die Metzeler-Reifenfreigaben für S und ST nicht identisch? Laufen doch beide unter E8ST.
Harry
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