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Neuer Bußgeldkatalog

BeitragVerfasst: 24.04.2020, 08:35
von Wilhelm
Ist hier vielleicht ganz gut aufgehoben scratch

Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen.

Dazu gibt es ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Außerdem hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Limitübertretung von 26 km/h. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.

Neuer Bußgeldkatalog - hier Radfahrer

BeitragVerfasst: 24.04.2020, 09:45
von Kajo
Ergänzend sei noch die Neuregelung zum Überholen von Radfahrern angesprochen.

Innerorts muss ein Abstand von 1,5m und außerorts von 2 m eingehalten werden. Das bedeutet dann außerorts auf Kreisstraßen überholen nur wenn kein Gegenverkehr vorhanden ist.

Gruß Kajo

Re: Neuer Bußgeldkatalog

BeitragVerfasst: 24.04.2020, 10:46
von Gante
Wilhelm hat geschrieben:Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen.

Muss damit rechnen? Das erinnert mich an diese Teaser-Überschriften in Qualitäts-Printmedien, die bewusst unpräzise sind, weil sich bei präziser Formulierung niemand genug aufregen würde, um den Artikel zu lesen.

"Rechnen" muss mit einem Punkt schon ab 16 km/h Überschreitung, wer einen LKW oder einen PKW mit Anhänger führt. Für PKW ohne Anhänger und Motorräder werden zwar die Geldbußen erhöht, aber Punkte gibt es weiterhin erst ab 21 km/h Überschreitung.

Nachzulesen unter https://www.bussgeldkatalog.org/geschwi ... chreitung/

Die Jungs mit der Goldwing mit Anhänger dran müssen aber ein bisschen aufpassen. ;-)

Re: Neuer Bußgeldkatalog

BeitragVerfasst: 24.04.2020, 15:19
von oilonice
...hmm....wenn mich als Radfahrer jemand mit einem PKW zu dicht überholt, kostet es 30€.

Wenn ich momentan als Fussgänger jemanden wg Corona zu Nahe komme, kostet es 150€. scratch

Re: Neuer Bußgeldkatalog

BeitragVerfasst: 24.04.2020, 16:27
von Gante
oilonice hat geschrieben:...hmm....wenn mich als Radfahrer jemand mit einem PKW zu dicht überholt, kostet es 30€.

Wenn ich momentan als Fussgänger jemanden wg Corona zu Nahe komme, kostet es 150€. scratch

Das ist doch logisch: Je unsinniger die Vorschrift, desto höher müssen die Strafen im Falle eines Verstoßes sein, damit die Leute sich daran halten.

Re: Neuer Bußgeldkatalog

BeitragVerfasst: 24.04.2020, 16:37
von l4rs
Interessant zu sehen, was sich geändert hat. Unten rum muss ma jetzt doch mehr aufpassen :/

Bild

Re: Neuer Bußgeldkatalog

BeitragVerfasst: 24.04.2020, 20:29
von Wilhelm
Gante hat geschrieben:
Wilhelm hat geschrieben:Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen.

Muss damit rechnen? Das erinnert mich an diese Teaser-Überschriften in Qualitäts-Printmedien, die bewusst unpräzise sind, weil sich bei präziser Formulierung niemand genug aufregen würde, um den Artikel zu lesen.

"Rechnen" muss mit einem Punkt schon ab 16 km/h Überschreitung, wer einen LKW oder einen PKW mit Anhänger führt. Für PKW ohne Anhänger und Motorräder werden zwar die Geldbußen erhöht, aber Punkte gibt es weiterhin erst ab 21 km/h Überschreitung.

Nachzulesen unter https://www.bussgeldkatalog.org/geschwi ... chreitung/

Die Jungs mit der Goldwing mit Anhänger dran müssen aber ein bisschen aufpassen. ;-)


Chapeau! ThumbUP
Da hast du klar besser recherchiert winkG

Re: Neuer Bußgeldkatalog

BeitragVerfasst: 25.04.2020, 13:57
von SingleR
l4rs hat geschrieben:Interessant zu sehen, was sich geändert hat. Unten rum muss ma jetzt doch mehr aufpassen :/

Naja, was heißt "untenrum"? ;-) Wir kommen langsam mal in die Nähe dessen, was in anderen EU-Ländern für denselben Verstoß zu berappen ist. Abgesehen davon, dass aus meiner Sicht die "Preise" immer noch zu niedrig sind, hätte man sich auch eine progressive statt lineare Steigerung der Tarife vorstellen können. Also z.B. wie folgt:

- bis 10 km/h: EUR 30
- ≥ 15 km/h: EUR 60
- ≥ 21 km/h: EUR 120 (zzgl. 1 Punkt)
- ≥ 26 km/h: EUR 240 (zzgl. 2 Punkte)
- ≥ 30 km/h: EUR 500 (zzgl. 4 Punkte, zzgl. 1 Monat Fahrverbot)

Und insbes. nicht diese "Bürokratie" mit inner- und außerortlichen Verstößen. Und zur weiteren Vereinfachung Pkw mit Anhänger wie Lkw behandeln (da sie um Grundsatz denselben Beschränkungen wie Lkw unterliegen). Am Ende stünden diese Sanktionen auch wieder in einem nachvollziehbaren Verhaltnis zu den Kosten, die auf Radwegblockierer und das Parken im absoluten Haltverbot zukommen.

Die Zurückhaltung bei unserem Gesetzgeber ist kaum nachvollziehbar, zumal zu einem Geschwindigkeitsverstoß > 20 km/h schon eine gehörige Portion Unaufmerksamkeit oder Ignoranz dazu kommt.

Re: Neuer Bußgeldkatalog

BeitragVerfasst: 25.04.2020, 19:09
von Wilhelm
Selbst Motorrad online informiert seine Leser falsch scratch nogo plemplem
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... -bussgeld/
Find ich schon ziemlich peinlich, wenn ich nicht richtig recherchiere, ok war ich dusselig crazy
Aber eine Motorrad Zeitung... scratch

Re: Neuer Bußgeldkatalog

BeitragVerfasst: 25.04.2020, 21:15
von SingleR
Wilhelm hat geschrieben:Selbst Motorrad online informiert seine Leser falsch

Diese Falschmeldung steht leider auch auf vielen anderen Websites. Auch auf solchen, die von irgendwelchen Anwaltsvereinigungen betrieben werden. Da hilft am Ende auch nur die offizielle Seite des BMVI. Ich hoffe doch mal, das man wenigstens dem Bundesverkehrsminister glauben darf. ;-)

Re: Neuer Bußgeldkatalog

BeitragVerfasst: 10.11.2020, 23:42
von bmwfan4
Wilhelm hat geschrieben:Ist hier vielleicht ganz gut aufgehoben scratch

Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen.

Dazu gibt es ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Außerdem hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Limitübertretung von 26 km/h. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.


Danke für die Mitteilung, ist schließlich gut zu wissen:)

Re: Neuer Bußgeldkatalog

BeitragVerfasst: 17.11.2020, 20:05
von tom66
thema bussgeld. ich war ausserorts 28 km/h zu schnell.95 euro ein punkt kein fahrverbot.nur mal als info ThumbUP

Re: Neuer Bußgeldkatalog

BeitragVerfasst: 18.11.2020, 13:45
von Saraphong
Ich habe Ende September Post bekommen das ich außerhalb geschlossener Ortschaft wo 70 km/h erlaubt waren mit 93 km/h (nach Abzug der Toleranz) geblitzt worden bin (gemessen mit Einseitensensor ES8.0). Dabei zwei Bilder einmal Helm von der Seite, Gesicht aber gut zu erkennen und ein Bild von hinten mit dem Kennzeichen.
Da ich der Meinung war das die Messung nicht passen kann habe ich über einen Rechtsanwalt (150,00€ Eigenanteil) Akteneinsicht verlangt. Zwei Wochen später Post bekommen das der Fahrer nicht zu ermitteln war und das Verfahren eingestellt worden ist.
Na gut, 150 € war teurer als wenn ich das Knöllchen bezahlt hätte aber ich bin zumindest weiterhin Punktefrei.

Was mich aber ärgert ist die Tatsache das sie doch den Fahrer hatten, aber wohl nicht die Akten einsehen lassen wollten. Das bedeutet bei der Messung war irgend etwas nicht i.O. Hätten sie das aber zugegeben, hätten sie alle Messungen von dem Tag in die Tonne treten müssen...... so konnten sie zumindest das Geld von denen die bereitwillig gezahlt haben behalten.

Gruß Ralph

Re: Neuer Bußgeldkatalog

BeitragVerfasst: 18.11.2020, 15:50
von Graver800
Kommt darauf an, was dein RA geschrieben hat. Beim ersten Mal wird das Verfahren oft eingestellt (wenn du nicht noch schneller gefahren bist). Oft mit Androhung eines Fahrtenbuchs.
Beim 2ten Mal geben sie sich mehr Mühe.

Re: Neuer Bußgeldkatalog

BeitragVerfasst: 18.11.2020, 20:00
von Saraphong
Graver800 hat geschrieben:Kommt darauf an, was dein RA geschrieben hat.


Laut RA hat er nur um Akteneinsicht gebeten, daran könne er sehen ob der Blitzer geeicht war, ob der Blitzer richtig aufgebaut wurde, ob der Mitarbeiter der den Blitzer aufgestellt hat geschult war usw. Ich habe ja den Verstoß weder zugegeben noch geleugnet da ich den Anhörungsbogen nicht zurück geschickt habe. Laut RA brauch ich das nicht, es sei denn die Angaben zur Person sind fehlerhaft und selbst dann braucht man keine Angaben zu dem Vorwurf abgeben.

Gruß Ralph