Hallo,
das ist mein erster Senf in diesem Forum. Wie ich mich kenne werde ich mich hier wohl gleich unbeliebt machen.
Zum Thema. Das BGB § 437 ff. sieht Nachbesserungen von Mängeln vor. Ich glaube bei 3 Nachbesserungen in der gleichen Sache ist Schluss (Verbesserungen sind gerne gesehen).
Ich habe mal einen Golf 4 nach 11 Monaten gewandelt. Ich kenn aber auch mindestens 6-7 Menschen die ebenfalls Neufahrzeuge anderer Marken gewandelt haben.
Einfach mit der Verkehrs Rechtschutz wedeln, ein guter Händler wird merken, das er keine Chance hat. Und wenn Ihr die neue ebefalls bei Ihm kauft und dann zufrieden seit, hat er einen Kunden gewonnen. (Übrigens, habe den "neuen Golf 4 noch immer und bin nun zufrieden)
Leider passiert es immer, dass da wo Menschen arbeiten Fehler passieren. So ein Moped besteht aus gefühlten 5.000 Einzelteilen, die der Hersteller auch nur zum großen Teil zukauft. Ich denke, die Händler sollten hier mehr dem Kunden den Rücken stärken, ein Kunde der zum Wiederholungstäter wird, der ist doch interessant.
Also ich (auch im Verkauf tätig) bin gerne zufriedener Kunde und ich finde für gutes Geld sollte auch jeder Anspruch auf gute Ware haben.
Fazit: Manschmal hilft es rufig und sachlich die Angelegenheit zu klären.
Frohe Weihnachten.
Ach ja, habe mir ne F 800 GS bestellt und hoffe, dass es keine Montagskiste wird. Wenn doch, rufe ich den Händler so lange an, und der wird das Moped abholen, bis das Ding funtioniert. Denn nirgends im BGB steht, § 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.