HB-3 hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,
Motorrad Reifenfreigaben ADAC vom 06.2009:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradrei ... _29840.pdfund bei Reifen-Verband.de habe ich folgendes gefunden:
http://www.reifen-verband.de/reifen-tec ... hbereifungMischbereifung Motorrad
Eine Mischbereifung, unterschiedliche Modellbezeichnung / Hersteller auf Forder- und Hinterachte, ist bei Motorrädern im allgemeinen zugelassen. Verboten ist diese nur, wenn eine sogenannte "Reifenfabrikatsbindung" ausdrücklich im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorgeschrieben ist. Die Angabe finden Sie in Ziffer 22. Falls im Fahrzeugschein eine Reifenbindung vorhanden ist, kann eine Reifenfreigabe beim Reifen- oder Motorradhersteller beantragt werden.
wie ist das denn gemeint???
MfG HB-3
Hallo,
was steht in deiner Zulassung, das und nur das ist bindend, Grundsätzlich muss man Achsweise die selben Reifen fahren, möglich bei Krädern ohne Reifenbindung, Beispiel Suzuki GSR 600, vorn hatte ich Skinkoyyy oder so ähnlich und hinten Maxxis, beim TÜV kein Problem, da in der Zulassung nur die Größen und Traglasten, Geschwindigkeit ein getragen ist, beim fahren eben so wenig, BMW Krad: nicht möglich da in der Zulassung auf die Reifenbindung hin gewiesen wird, ergo: verboten, was geht ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit zu führen, Beispiel vorn palim, hinten palum, aber der Reifenhersteller sagt nicht vorn von palim und hinten von dingsbums, sonder jeweils palim und palum, oder dingsbums und dingsdings. Selbst wenn ein Buchstabe auf dem Reifen fehlt und dieser ist in der Unbedenks.............. ung erwähnt, kein TÜV und so weiter. Also immer selber hersteller vorn und hinten, oder beim nächsten Kauf auf die Reifenbindung in der Zulassung achten.
So weit klar oder?
Lichtmann