Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Alles was nirgenswo rein passt.

Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon Wachtendonker » 15.09.2017, 11:26

Mahlzeit,
scheinbar habe ich im moment Scheiße am Schuh. Nach Motorschaden am Auto, kaputter Felge am Motorrad jetzt der nächste Kracher, Post vom Landrat ahh

Anhörung im Bußgeldverfahren

Ich wurde abends außerorts mit 92 km/h in einer Tempo 70 Zone gemessen. Gemessen wurde ich mit einem ES 3.0.
Soweit die Tatsachen. Jetzt sind 2 Bilder angefügt, einmal Kennzeichen, einmal Helm, allerdings von der Seite fotografiert. Ich persönlich finde die Erkennbarkeit mit Integralhelm durchwachsen. Daher meine Frage/n:

Jemand Erfahrungen damit? Reicht das als eindeutiger Beweis aus?

Da ich nicht der einzige im Haus mit Motorradführerschein bin, überlege ich, ob ich mich nicht weigern sollte, den Verstoß zuzugeben scratch
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Re: Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon olli72 » 15.09.2017, 12:07

Ist der tatsächliche Fahrer nicht ohnehin unmaßgeblich, da sich die Obrigkeit im Zweifel an den Halter wenden wird?
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Re: Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon Wachtendonker » 15.09.2017, 12:20

olli72 hat geschrieben:Ist der tatsächliche Fahrer nicht ohnehin unmaßgeblich, da sich die Obrigkeit im Zweifel an den Halter wenden wird?


Nach deutschem Recht muss der Fahrer und nicht der Halter belangt werden. Ist der Fahrer nicht zweifelsfrei feststellbar, kann nicht ersatzweise der Halter in die Verantwortung genommen werden. Der Halter ist lediglich der erste Ansprechpartner, der dann den Fahrer benennen soll. Der Halter kann aber die Aussage jedoch verweigern, sollte er z.B. Familienangehörige belasten müssen.
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Re: Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon Andreas vwWe » 15.09.2017, 12:33

Hi,

ich kenne genau so einen Fall; Du solltest m.E. den Thread löschen und nicht auf das Schreiben antworten, vor allem dann nicht, wenn man Dich im Bild nicht erkennt. In dem mir bekannten Fall - exakt die gleiche Datenlage - ist danach nichts mehr passiert. Sollten sich die Behörden doch an Dich wenden, wäre der Gang zum RA zumindest dann sinnvoll, wenn Du den Schutz einer Rechtsschutzversicherung genießt. Im ADAC kostet der Verkehrsrechtsschutz nicht die Welt und wenn man viel unterwegs ist, lohnt sich das mitunter schon ... Wenn die Anzweiflung der Messung durch den Anwalt zu einem Ergebnis unter 90km/h führt, solltest Du bezahlen, einen Punkt in Flensburg bekämst Du nicht.

Wenn Du die Sache selber in die Hand nimmst, kannst Du in Ermangelung entsprechender Rechts- und Sachkenntnis eigentlich nur das Vergehen leugnen. Dies kann darauf hinauslaufen, dass Du ein Fahrtenbuch führen musst; aber das kann ich mir bei der Geringfügigkeit des Vergehens kaum vorstellen.

Viel Glück

Andreas
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Re: Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon henry.de » 15.09.2017, 13:21

Sollte es ganz dumm laufen, kann die zuständige Bußgeldbehörde mit einem Gutachten zur Fahreridentifizierung drohen und gar sofort anordnen.
Diese Kosten gehen anschließend bei entsprechender Feststellung zu Deinen Lasten.

Selbiges wurde mir vor 2 Jahren von einer Bußgeldbehörde aus dem Harz sowohl schriftlich als auch anschließend mündlich mit dem SB so mitgeteilt, ich zahlte 100 und bekam einen Punkt !!

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Re: Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon Roadslug » 15.09.2017, 13:50

*Seufz*
Ist es so schwer zu einer von dir begangenen Ordnungswidrigkeit auch zu stehen? Den Kopf wird es schon nicht kosten.

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Re: Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon ike » 15.09.2017, 14:08

Also wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um 22km/h Überschreitung.
Macht einen Punkt + paar €.
Aber bei der von dir beschrieben Situation würde ich zum Anwalt gehen
und würde den Werkeln lassen.
Wenn du nicht eindeutig erkennbar bist ,sollte das ganze abgewiesen werden.

Ich hatte vor 10 Jahren einen ähnlichen Fall.War 32km/h etwa 50meter vor dem Ortsausgang zu schnell (herausbeschleunigend)
LRA wollte das ich einen Monat laufe. Ich ging zum Anwalt (dank ADAC Rechtsschutz ), erst viel Schriftverkehr und dann ging es vor den Richter.
Der wies das ganze ab ,da ich nicht eindeutig erkennbar war und es auch eine mir ähnliche Person hätte sein können.
Ich musste aber Helm und Motorrad jacke zum Vergleich vorzeigen.
( na mal gut das man mehrere Helme zur Auswahl hatte ).
Solche Entscheidung ist aber laut meinem Anwalt oft Richter abhängig.


Und für alle die das ganze jetzt mit "steh zu deinen Fehlern" kommentieren:
Ich bin nicht stolz auf die damalige Situation , aber 1 Monat laufen ging gar nicht!!!
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Re: Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon Wachtendonker » 15.09.2017, 15:56

Roadslug hat geschrieben:*Seufz*
Ist es so schwer zu einer von dir begangenen Ordnungswidrigkeit auch zu stehen? Den Kopf wird es schon nicht kosten.

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Das will ich jetzt mal nicht unkommentiert stehen lassen. Ich gehöre sehr wohl zu den Leuten, die zu dem stehen, was sie verzapfen. Sehr wohl weiß ich allerdings auch, dass man Dinge hinterfragt & gerade bei mobilen Messungen ist die Fehlerquote ja tw. nicht zu vernachlässigen. Daher ja auch meine Frage nach Erfahrungen zum Thema, denn ein Blitzerfoto von der Seite ist mir bis heute noch nicht untergekommen. Ich hätte eines von vorne erwartet. Zum anderen sind die knapp 100€ & der Punkt jetzt auch keine Lapalie wie Falschparken. Wenn es die Möglichkeit gibt, da ohne Hickhack drum herumzukommen, nehme ich diese gerne war. Mit meinem kaputten Auto und den knapp 200€ extra für die Aktion mit der kaputten Felge, bin ich finanziell erstmal ausgelastet. Immerhin bin ich noch Student & muss für jeden € selbst arbeiten. Da sind 100€ schon eine Hausnummer...
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Re: Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon SingleR » 15.09.2017, 16:04

Wachtendonker hat geschrieben:Ich wurde abends außerorts mit 92 km/h in einer Tempo 70 Zone gemessen. ... Soweit die Tatsachen. Jetzt sind 2 Bilder angefügt, einmal Kennzeichen, einmal Helm, allerdings von der Seite fotografiert. Ich persönlich finde die Erkennbarkeit mit Integralhelm durchwachsen.

Was heißt: "... mit 92 km/h gemessen?" Gemessene Geschwindigkeit, oder festgestellte Geschwindigkeit (also Geschwindigkeit abzüglich Messtoleranz)? im 1. Fall wirst Du unterhalb der Punktegrenze liegen. Also "nur" Verwarnungsgeld von EUR 35. Im 2. Fall gäbe es einen Punkt plus Geldbuße.

Was Du bzgl. der Fotos empfindest, ist sekundär. ;-) Das von henry.de ins Gespräch gebrachte Gutachten droht bei Aussageverweigerung in jedem Fall. Nicht zuletzt werden auf den Verwarn- und Bußgeldbescheiden Fotos abgedruckt, die in Bezug auf die Auflösung oft deutlich schlechter sind als das Originalfoto. So weit ich es eben recherchiert habe, macht das ESO ES 3.0 Fotos mit einer Auflösung um 10M-Pixel. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Gutachter mit hoch auflösenden Fotos und Detailvergrößeruingen kein Licht ins Dunkel bringt, halte ich für relativ gering.

Wachtendonker hat geschrieben:Da ich nicht der einzige im Haus mit Motorradführerschein bin, überlege ich, ob ich mich nicht weigern sollte, den Verstoß zuzugeben scratch

Da auf dem Foto auch Helm und Motorradkombi erkennbar sind, wird man schnell feststellen können, ob die Klamotten zu einem anderen Führerscheininhaber Deines Haushalts passen können... Das Leugnen des Verstoßes ist also auch keine Lösung.

Und ja: inzwischen werden Verstöße von Motorradfahrern deutlich intensiver verfolgt als noch vor wenigen Jahren. Erkennbar daran, dass immer mehr Messstellen auch das (hintere) Kfz-Kennzeichen erfassen.

Ich würde zu der Sache so stehen, wie Roadslug es kommentiert hat.
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Re: Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon Roadslug » 15.09.2017, 16:29

Man kann das Ganze natürlich so oder so sehen. Ich habe beispielsweise im Frühjahr diesen Jahres ein Strafmandat von der Münchner Polizei bekommen wegen Parken in einem uneingeschränkten Halteverbot. Das spaßige dabei: Ich war zu dem Zeitpunkt gar nicht in München und mein Auto natürlich auch nicht. Was tun, sollte ich wegen dem doch recht geringen Bußgeld vor Gericht ziehen? Das Dumme war nur, ich hätte zu dem Zeitpunkt in München an der fraglichen Stelle sein können und vor Gericht würde dann Aussagen gegen Aussage stehen, zumal der Beamte sehr wahrscheinlich nicht alleine auf Streife war. Ich habe mit mit meinem Rechtsschutz beraten und der meinte ich soll in Gottes Namen das Bußgeld bezahlen. Das Risiko Vor Gericht zu verlieren und dann auch noch die Verfahrenskosten bezahlen zu müssen sei nicht gerade klein. Natürlich stinkt einem das, aber es war wohl die bessere Entscheidung.
Was ich damit sagen will: Manchmal ist es besser klein beizugeben als eine u. U. teuere Lawine loszutreten.

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Re: Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon Wachtendonker » 15.09.2017, 16:43

SingleR hat geschrieben:Was heißt: "... mit 92 km/h gemessen?" Gemessene Geschwindigkeit, oder festgestellte Geschwindigkeit (also Geschwindigkeit abzüglich Messtoleranz)? im 1. Fall wirst Du unterhalb der Punktegrenze liegen. Also "nur" Verwarnungsgeld von EUR 35. Im 2. Fall gäbe es einen Punkt plus Geldbuße.



Bei Verwarnungsgeld gibt es keine Anhörung. Es sind vorwerfbare 22km/h nach Abzügen übrig, deswegen hatte ich ja von 100€ plus 1 Punkt gesprochen. Ich wollte auch keine Belehrungen hören, sondern Erfahrungen von Betroffenen, die ggf. schon mal EInsicht in das original Bildmaterial beantragt haben, sich schonmal gegen einen solchen Bescheid quer gestellt haben etc.. Tatsache ist nämlich, dass das Bild im Anhörungbogen schlecht ist, das Kennzeuchen kann man auf dem Bild ebenfalls nicht erkennen. Daher die Frage, nach Erfahrungen. Bei 10MP im original Bildmaterial sieht die Sache schon ganz anders aus, erklärt zumindest auch die problemlose Zustellung an den richtigen Adressaten. Nach dem was ich jetzt recherchiert habe, die Äußerungen hier im Forum inklusive, lohnt sich Einspruch wohl nicht.
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Re: Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon Graver800 » 15.09.2017, 17:00

in diesem Falle würde ich zahlen und gut ist. Bei Verweigerung und keiner Angabe droht ein Verfahren und ggf. auch das Führen eines Fahrtenbuchs (ist toll, ganz besonders für Motorradfahrer).
Die Verfahrenskosten und den Ärger würde ich mir ersparen.
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Re: Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon Karl Dall » 15.09.2017, 17:35

Wenn DU DICH auf dem Bild zweifelsfrei erkennst, erkennen dich au andere.
Ent: du antwortest auf die Anhörung, es wird ein Bussgeldbescheid gegen den Halter, der in der Regel auch der Fahrer ist gefertigt, und du bezahlst 100,- + Gebühren + kaufst damit 1 Point.
oder weder: du hast die Anhörung nie erhalten, antwortest also nicht und wirst ebenfalls den Bussgeldbescheid erhalten. Kommt der innerhalb von 3 Mon. legst du Einspruch ein (mit ner glaubhaften Begründung wird die Sache eingestellt wenn du denen nicht als "Raser" bekannt bist), Kommt er später als nach 3 Mon. ist die Sache verjährt!
Bei Nichteinstellung gehts zwar zum Amtsgericht, aber dort kannst du immer noch den Einspruch zurückziehen und Bussgeld + Geb. bezahlen.
Gruss Karl Dall
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Re: Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon reha73 » 15.09.2017, 18:34

Karl Dall hat geschrieben:... legst du Einspruch ein (mit ner glaubhaften Begründung wird die Sache eingestellt wenn du denen nicht als "Raser" bekannt bist)...

Sehr fraglich. Es mag da in den Amtsstuben unterschiedlich verfahren werden, aber meiner Erfahrung nach wird das auch mit noch so guten Begründungen gnadenlos durchgezogen. Und zwar unabhängig davon, ob man als Raser oder was auch immer bekannt ist.

OT, aber wer es lesen mag:
Ich hatte im letzten Jahr eine in meinen Augen widersprüchliche Beschilderung anders interpretiert als die Rennleitung. Die endlose Diskussion fruchtete natürlich nicht. Es kam also zur Anzeige und ich holte mir eine Stellungnahme seitens der für das Aufstellen der Schilder zuständigen Behörde ein. Die gaben mir Recht. Das Verfahren wurde trotzdem nicht eingestellt. Es ging also vor Gericht. Die als Zeugen geladenen Polizisten erschienen - das scheint wohl so üblich - nicht. Der Richter schlug vor, das Verfahren einzustellen statt mich freizusprechen. Begründung: Würde er mich ohne Zeugenaussage freisprechen, ginge der - ebenfalls nicht anwesende - Staatsanwalt garantiert in die Berufung und ich müsste nochmal vor Gericht.
Einstellen des Verfahrens ist aber hinsichtlich der entstandenen Kosten meist ein Kuhhandel: Man bleibt zunächst mal auf seine Auslagen wie Anwaltskosten sitzen (und ohne Anwalt braucht man es meiner Erfahrung nach erst gar nicht zu versuchen). Auch dagegen kann man natürlich wieder vorgehen ...
Also wie hier schon gesagt wurde:
1.) Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.
2.) Man geht immer ein Kostenrisiko ein, wenn man nicht Rechtschutz versichert ist.
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Re: Geblitzt mit ES 3.0! Erfahrungen?

Beitragvon Andreas vwWe » 15.09.2017, 20:30

Karl Dall hat geschrieben:Wenn DU DICH auf dem Bild zweifelsfrei erkennst, erkennen dich au andere.
Ent: du antwortest auf die Anhörung, es wird ein Bussgeldbescheid gegen den Halter, der in der Regel auch der Fahrer ist gefertigt, und du bezahlst 100,- + Gebühren + kaufst damit 1 Point.
oder weder: du hast die Anhörung nie erhalten, antwortest also nicht und wirst ebenfalls den Bussgeldbescheid erhalten. Kommt der innerhalb von 3 Mon. legst du Einspruch ein (mit ner glaubhaften Begründung wird die Sache eingestellt wenn du denen nicht als "Raser" bekannt bist), Kommt er später als nach 3 Mon. ist die Sache verjährt!
Bei Nichteinstellung gehts zwar zum Amtsgericht, aber dort kannst du immer noch den Einspruch zurückziehen und Bussgeld + Geb. bezahlen.


Gut!

Und mit Rechtsschutzversicherung ist die Verfahrenseinstellung oder die Senkung des Bußgeldes auf unter 60 Euro immerhin mit Punktefreiheit verbunden - mir wäre das sehr viel wert!

Gruß

Andreas
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