Selber schrauben und Garantie

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Selber schrauben und Garantie

Beitragvon Drifter » 24.04.2018, 19:24

Hallo beisammen, ich bin seid einer Woche stolzer Besitzer einer F800R Baujahr 2016. Gekauft habe ich Sie bei BMW in München. Da ich aber erst im Juni diesen Jahres meinen Lappen bekomme und mir ständig alle sagen ich werde die TAUSENDPRO ein- bis zweimal umschmeißen würde ich mir gerne einen Sturzbügel montieren um nicht sofort mit ner zerkratzten Maschine dazustehen wenns denn wirklich passiert.. Da mir aber der von BMW nicht gefällt habe ich mir den von SW-Motech besorgt. Ich habe aber noch Garantie auf die Maschine und würde danach evtl die Werksgarantie verlängern.. Bekomme ich da Probleme wenn ich den Bügel selbst montiere? Oder kann ich mir den Bügel auch bei BMW montieren lassen? Oder was ratet ihr mir?
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Re: Selber schrauben und Garantie

Beitragvon SingleR » 24.04.2018, 22:10

Mach' Dir mal keinen Kopp... Die Werksgarantie wird dann gefährdet, wenn der eingetretene Schaden auf den Einbau des Zubehörs zurück zu führen ist. So wird z.B. ein Motorschaden innerhalb der Garantie von BMW trotz in Eigenregie vorgenommenen Anbau eines Sturzbügels zu übernehmen sein. Anders wäre es sicher, wenn z.B. irgend so ein "Kühlerschutzblech" verbaut wurde. BMW würde sicher bei einem Motorschaden die Reparaturkosten nicht übernehmen - bzw. nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass der Anbau des Zubehörteils in keinem Zusammenhang mit dem eingetretenen Schaden steht. Im Zweifel kann das schwierig bis unmöglich werden. Heißt so viel wie: ein gewisses Restrisiko bleibt, aber es ist, sofern man nicht den Verlockungen des (z.B.) Wunderlich-Katalogs komplett erliegt, sehr gering.

Das (Nicht-BMW-) Zubehörteil vom BMW-Händler montieren zu lassen ändert an der Situation nichts. Sofern der BMW-Händler jedoch von BMW-Motorrad offiziell freigegebenes Zubehör verbaut (das sind i.d.R. Teile, die im BMW-Zubehörkatalog bzw. in der Zubehörliste des entsprechenden Modells aufgeführt sind), bleibt die Garantie bei einem Schaden am Motorrad erhalten. Für das angebaute Zubehörteil gelten, so lange nichts anderes angegeben ist, die gesetzlichen Regelungen (also 6 Monate Gewährleistung ohne, ab dem 7. bis zum 24. Monat mit Beweislastumkehr).

Aber noch einmal zur Klarstellung: "Garantie" ist eine über die gesetzliche Regelung hinaus gehende freiwillige Leistung des Herstellers, und mit "Gewährleistung" ist das gemeint, was im BGB nachzulesen ist.
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Re: Selber schrauben und Garantie

Beitragvon Drifter » 25.04.2018, 05:18

Klasse, danke für die Antwort.
Man liest ja immer das Hersteller alles tun um sich um die Garantie (oder auch Gewährleistung) zu drücken und im Ernstfall versuchen etwas zu finden nicht zahlen zu müssen. Damit würde ich ihnen ja eine Steilvorlage liefern.
Aber wenn du sagst es passt, dann bin ich beruhigt!
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Re: Selber schrauben und Garantie

Beitragvon Roadslug » 26.04.2018, 08:14

Man muss hier unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung bzw. Produkthaftung wie es im Amtschinesisch heißt. Für letztere gibt es eine gesetzliche Regelung. Demnach beträgt die Gewährleistungspflicht ein halbes Jahr, in dem die Beweispflicht beim Hersteller/Verkäufer liegt, dass der entstandenen Schaden vom Kunden verursacht wurde und nicht durch Produktions- Festigungs- oder Konstruktionsfehler entstanden ist. Für weitere 1,5Jahre liegt die Beweislast dann beim Kunden und das ist dann meistens nur schwer durchzusetzen. Alles was von der gesetzlichen Gewährleistungsregelung abweichend noch zusätzlich vom Hersteller/Verkäufer angeboten wird läuft dann unter freiwilliger Garantie und die kann der Hersteller dann natürlich unter seinen Geschäftsbedingungen einschränken, also bspw. auch Eigenreparaturen oder verbauen von Fremdzubehör untersagen. Der dritte Begriff wäre dann noch Kulanz, wenn der Hersteller/Verkäufer noch entstehende Reparaturkosten ganz oder teilweise übernimmt, obwohl die Gewährleistungs- und Garantiefristen abgelaufen sind.

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Re: Selber schrauben und Garantie

Beitragvon levoni » 26.04.2018, 21:15

Produkthaftung hat mit dem Ganzen was hier bisher diskutiert wurde nichts zu tun.
"Die Produkthaftung setzt weder einen Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Endverbraucher voraus, noch ist ein Verschulden für die Haftung des Herstellers erforderlich. Vielmehr soll der Endabnehmer vor bestimmten von einem fehlerhaften Produkt ausgehenden Gefahren, unabhängig von einem Verschulden des Herstellers geschützt werden, auch wenn sich diese erst nach Inverkehrbringen des Produkts gezeigt haben. Es handelt sich also um eine reine Gefährdungshaftung."
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Re: Selber schrauben und Garantie

Beitragvon Roadslug » 27.04.2018, 06:47

Ich gebe dir recht. Bei Produkthaftung ist mir der falsche Begriff rausgerutscht. Richtigerweise müsste es heißen Mängelhaftung und das ist der Begriff, der im Amtsdeutsch für Gewährleistung steht. Mit ging es darum auf die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung hinzuweisen, weil selbige gerne verwechselt werden aber eben nicht das Gleiche sind.

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