HarrySpar hat geschrieben:Ist doch auch egal, ob der Hinterreifen jetzt noch den Boden berührt oder nicht.
Nein, "egal" ist das nicht. Ich denke mal an die nächste HU: dort wird z.B. geprüft, ob sich der Motor starten lässt, wenn das Mopped auf dem
Seitenständer bei eingelegtem Gang (und ohne Betätigung des Kupplungshebels) geparkt ist. Die Startunterbrechung ist eine Sichehrheitseinrichtung, die funktionieren muss, d.h. dass man im beschriebenen Zustand das Mopped eben nicht starten können darf. Alternativ klappen Seitenständer ohne Startunterbrechnungschalter per Federkraft sofort ein, wenn sie entlastet werden. Es ist also denkbar, dass bei fehlender Startunterbrechung am
Hauptständer genug Bodenfreiheit am Hinterrad vorhanden sein muss.
Ich meine, mich erinnern zu können, dass in der ABE des Hauptständers, den ich vor etlichen Jahren an einer CS nachgerüstet hatte, Entsprechendes in der ABE drin stand (nämlich etwas von "Freigängigkeit des Hinterrads").
Also: ich würde das Problem weder auf die leichte Schulter nehmen noch auf ein Stück Sperrholzplatte stellen, sondern Ursachenforschung betreiben: wurde der Hauptständer mal gekürzt (dann müssten ja Schweißnähte ins Auge fallen), ist der Hauptständer verbogen oder gar dessen Aufnahme beschädigt? Wenn der Verkäufer dafür keine plausible Erklärung parat hat, dann ist wohl an dem Mopped auch noch was anderes krumm als nur der Hauptständer. Zumindest gab es früher mal Fälle, in denen die Hauptständermechanik beschädigt wurde, wenn das Mopped, auf dem Hauptständer stehend, mit Zurrgurten befestigt über Gebühr in die Feder gezogen wurde, weil die Zurrgurte viel zu stark angezogen wurden (Autoreisezug...).