Lardlad hat geschrieben:Die Ausgangsbeschränkungen des Saarlandes waren denen in Bayern recht ähnlich, wenn nicht identisch. Gem Saarländischem Verfassungsgericht sind die aber wohl rechtswidrig....s. AZ. Lv7/20, siehe auch T-Online. Wie sieht es dann in Bayern aus?
Lardlad hat geschrieben:Ist da etwa Einsichtsfähigkeit erkennbar ?![]()
f800gt hat geschrieben:Lardlad hat geschrieben:Die Ausgangsbeschränkungen des Saarlandes waren denen in Bayern recht ähnlich, wenn nicht identisch. Gem Saarländischem Verfassungsgericht sind die aber wohl rechtswidrig....s. AZ. Lv7/20, siehe auch T-Online. Wie sieht es dann in Bayern aus?
da muss noch jemand die selbe Verfassungsbeschwerde einreichen...
HarrySpar hat geschrieben:Also ICH trau mich noch nicht zu fahren.
Und ja, Stand heute sehe ich nicht ein, warum ich nicht Motorrad fahren darf!!!
Dabei infiziere ich niemanden.
Harry
oilonice hat geschrieben:Ich habe mein Motorrad wg Corona verkauft. Auf absehbare Zeit kann man doch sowieso nicht mehr mit guten Gewissen fahren....
Meinen Helm benutz ich aber noch als Infektionsschutzhaube während ich Leute anschreien muss, die sich wieder nicht an Regeln halten.
Nach Corona habe ich aber viele neue Freunde auf der Polizeiwache. Mit denen Telefoniere ich stündlich und gebe Hinweise, wo Regelverstöße gemacht werden.
So....jetzt muss ich zum online-nudging Kurs
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