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Zulässige Gepäckbreite?

BeitragVerfasst: 02.04.2016, 20:37
von Heizoelkocher
Hallo Zusammen!

Wie beit darf eigentlich mein Gepäck sein?
Ist es zulässig, auf den Topcaseträger ein Kiteboard mit 1,40 Meter Breite zu schnallen?

Schöne Grüße,
Uwe

Re: Zulässige Gepäckbreite?

BeitragVerfasst: 02.04.2016, 21:12
von Straddle
Heizoelkocher hat geschrieben:Wie beit darf eigentlich mein Gepäck sein?
Ist es zulässig, auf den Topcaseträger ein Kiteboard mit 1,40 Meter Breite zu schnallen?

Laut §32 Absatz 9 Nummer 1a StVZO darf die maximale Fahrzeugbreite 2.00m sein. D.h. dein Kiteboard dürfest du quer hinten auf das Bike spannen.

[Nachtrag]
Dein Fahrzeug ist schon zugelassen, d.h. die maximale Fahrzeugbreite darf die 2.55m nicht überschreiten. Die 2.00m haben erst mal nichts damit zu tun. Das geht dann nach §22 Absatz 2 StVO.

Re: Zulässige Gepäckbreite?

BeitragVerfasst: 02.04.2016, 21:22
von schnecke
Heizoelkocher hat geschrieben:Ist es zulässig, auf den Topcaseträger ein Kiteboard mit 1,40 Meter Breite zu schnallen?

Der erste april war gestern.

Re: Zulässige Gepäckbreite?

BeitragVerfasst: 02.04.2016, 21:32
von Gante
Ich halte da eher §22 Absatz 5 StVO für einschlägig Da steht insbesondere etwas über seitliches Hinausragen und über waagerecht liegende Platten drin.

Re: Zulässige Gepäckbreite?

BeitragVerfasst: 02.04.2016, 22:56
von Heizoelkocher
Gante hat geschrieben:Ich halte da eher §22 Absatz 5 StVO für einschlägig Da steht insbesondere etwas über seitliches Hinausragen und über waagerecht liegende Platten drin.

Danke - das scheint tatsächlich am Besten zu passen.

Da das Ding ja in einer Tasche steckt, ist's ja kein nahezu "unsichtbares" Brett. D.h. erlaubt und keine Kennzeichnung notwendig.

Zum Thema Beleuchtung auch Entwarnung: im Verweis auf § 17 Absatz 1 ([...] so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen [...]) steht "[...] nur bei Dämmerung / Dunkelheit [...]".

Zusammengefasst: kein Problem :D

Ist übrigens kein Aprilscherz - hab' momentan nur sehr eingeschränkt ein Auto zur Verfügung und denke dran, gelegentlich mit dem Kiteboard zur Wasserskianlage zu fahren.

Schöne Grüße,
Uwe

Re: Zulässige Gepäckbreite?

BeitragVerfasst: 03.04.2016, 21:04
von oilonice
Mein Posaunenkoffer ist 1,20m und ist nach Gesetz ok. Hab ich beim Tüv erfragt....Mittlerweile tranpotier ich den allerdings immer längs nach hinten überstehend, weil ich sonst nicht zwischen den Autos in der Stadt durchkomme. Längs wäre vielleicht auch ne Option für Dich? Der Koffer liegt auf dem Sozius und hinten über der Sw Motech Gepäckbrückenerweiterungs und ich benutze einen Spanngurt längs und zwei quer....

Re: Zulässige Gepäckbreite?

BeitragVerfasst: 04.04.2016, 07:49
von Heizoelkocher
Zwischen den Autos in der Stadt - ja, das ist ein Argument.
Betrifft mich allerdings nicht, weil ich nur über Landstraße und Autobahn fahren würde.

Allerdings könnte für das nach hinten herausragende Gepäckstück eine Sicherungspflicht bestehen (rote Lampe dran, oder so ein Warnschild, wie an fast allen Fahrradträgern auf Wohnmobilen zu sehen ist).
Zumindest in Italien würde der Fahrer ohne Blechplatte hinten an der Ladung dafür bald in den Knast gehen.

Steht bestimmt auch irgend wo in der StVO . . . .

Re: Zulässige Gepäckbreite?

BeitragVerfasst: 04.04.2016, 15:51
von Ole duke
Schade hatte auf meinem alten handy ein schönes foto ..dort hat jemand eine super Halterung seitlich für sein board gebaut..sehr simpel aber gut! Eben die schmalste Variante.Wenn Du ei en Kofferhalter hast funktioniert das auch...ich schau nochmal ob ich das bild anderweitig fi de!!

Re: Zulässige Gepäckbreite?

BeitragVerfasst: 04.04.2016, 18:01
von oilonice
Soweit ragt der 120cm Koffer nicht nach hinten rüber, vielleicht 60cm. Ich habe aber auf die nach hinten ragende Seite neongelbe Kreise geklebt, die ausreichend gross sind. Aber rein optisch ist eigentlich keine Gefahr.