von HarrySpar » 02.04.2021, 12:19
"Verpennt" muss der Vorbesitzer das gar nicht haben.
Wenn damals vor vielen Jahren beim Vorbesitzer die Rückrufaktion gemacht wurde, sprich am Hinterrad gewackelt wurde, um zu sehen, ob es wackelt, dann wurde da nix "verpennt".
Wenn damals nix gewackelt hat, war es für gut befunden und es wurde nichts weiter gemacht.
Und wenn es jetzt viele Jahre später plötzlich wackelt, ist alles mögliche an kostenloser Reparatur wahrscheinlich vorbei und es wird als normaler Schaden angesehen. Also nix mehr auf Kulanz.
Harry