Der Frühling kommt und auch die Radarfallen

ok. Fans der Motorradwelt , als erstes und vor allem möchte ich niemanden verleiten schneller zu fahren als es die StVO verlangt ! ! !
Aber, ......... mein Beispiel zeigt doch eine kleine Gesetzeslücke auf , falls
man " nur " fotografiert wurde ! ( nicht angehalten ..... ganz wichtig )
1.) bei Zuschrift der Verwaltungsbehörde N I C H T S zugeben !
2.) Angaben zur Person machen und abschicken
3.) Rechtsauskunft einholen
4.) warten was von der Verwaltungsbehörde kommt
5.) Akteneinsicht einholen (über RA)
6.) Einspruch erheben
das war`s ; Verfahren wird meistens eingestellt
wie schon gesagt; kein Freibrief zum Rasen ! Nur ein Tipp !
Allzeit gute Fahrt , vor allem unfallfrei !
Aber, ......... mein Beispiel zeigt doch eine kleine Gesetzeslücke auf , falls
man " nur " fotografiert wurde ! ( nicht angehalten ..... ganz wichtig )
1.) bei Zuschrift der Verwaltungsbehörde N I C H T S zugeben !
2.) Angaben zur Person machen und abschicken
3.) Rechtsauskunft einholen
4.) warten was von der Verwaltungsbehörde kommt
5.) Akteneinsicht einholen (über RA)
6.) Einspruch erheben
das war`s ; Verfahren wird meistens eingestellt
wie schon gesagt; kein Freibrief zum Rasen ! Nur ein Tipp !
Allzeit gute Fahrt , vor allem unfallfrei !